C5-Readiness

BSI C5

Korrespondierende Kriterien im C5: Kundenpflichten in eine Zuständigkeitsmatrix übersetzen

Der C5-Katalog nennt bei ausgewählten Kriterien „korrespondierende Kriterien für Kunden“: allgemeine Hinweise, wo Kunden mitwirken müssen. Die Systembeschreibung enthält dagegen die korrespondierenden Kundenkontrollen (CUEC), die Ihr Dienst beim Kunden tatsächlich voraussetzt. Diese Seite zeigt, wie Sie aus dem einen das andere ableiten und in einer Zuständigkeitsmatrix festhalten, wer was tut.

Zwei Hände legen auf einem dunklen Tisch zwei Puzzleteile aneinander, ein goldener Lichtstreifen fällt auf die Fuge

Stand: 2026-11-01

Die Informationssicherheit eines Cloud-Dienstes liegt nie allein beim Anbieter. Der C5:2026 kennt dafür zwei Begriffe, die leicht zu verwechseln sind. Diese Seite trennt sie, zeigt den Weg von den Katalogangaben zu den Kundenkontrollen Ihres Dienstes und liefert eine ausgefüllte Zuständigkeitsmatrix als Beispiel. Wie die übrige Systembeschreibung aufgebaut ist, steht auf der Seite C5-Systembeschreibung.

Was sind korrespondierende Kriterien für Kunden?

Korrespondierende Kriterien für Kunden sind ein Teil des Katalogs: Bei ausgewählten C5-Kriterien steht unter den ergänzenden Informationen ein eigener Abschnitt „Korrespondierende Kriterien für Kunden“. Er beschreibt allgemein, welche Kontrollen Kunden in ihrem eigenen Verantwortungsbereich brauchen, damit das Kriterium zusammen mit den Kontrollen des Anbieters erfüllt ist. Bei vielen Kriterien steht dort nur ein Strich.

Der Katalog sagt selbst, wofür diese Angaben da sind (Abschnitt 2.1). Sie zeigen, „wo potentiell Mitwirkungspflichten bestehen“, und sind ausdrücklich „keine abschließende und für alle Cloud-Dienste allgemein gültige Aufstellung“. Sie sollen drei Gruppen helfen:

  • dem Anbieter, beim Schreiben der Systembeschreibung die Kriterien zu finden, bei denen typischerweise Kundenkontrollen vorausgesetzt werden,
  • dem Prüfer, die Angaben zu diesen Kundenkontrollen in der Systembeschreibung zu beurteilen,
  • dem Kunden, die Angaben in der Systembeschreibung zu verstehen und die eigenen Kontrollen einzurichten.

Wie stark die Mitwirkung vom Servicemodell abhängt, zeigt der Katalog an einem Beispiel: Bei Infrastrukturdiensten spielen Kunden die Sicherheitsaktualisierungen für ihr Betriebssystem typischerweise selbst ein, bei Software als Dienst liegt das typischerweise beim Anbieter (Abschnitt 2.1).

Was sind korrespondierende Kundenkontrollen (CUEC)?

Korrespondierende Kundenkontrollen, auf Englisch Complementary User Entity Controls (CUEC), sind die Kontrollen, die Ihr Dienst bei der Ausgestaltung Ihrer eigenen Kontrollen beim Kunden voraussetzt. Sie gehören als Mindestinhalt 7 in die Systembeschreibung (Abschnitt 3.4.5.1 Nr. 7). Anders als die Katalogangaben schreiben Sie sie für Ihren Dienst: konkret, prüfbar und so, dass ein Kunde sie umsetzen kann.

Korrespondierende Kriterien für KundenKorrespondierende Kundenkontrollen (CUEC)
Wo sie stehenim Katalog, beim jeweiligen Kriteriumin Ihrer Systembeschreibung, Mindestinhalt 7
Wer sie formuliertdas BSISie als Anbieter
Bezugallgemein formuliert, nicht auf einen bestimmten Dienst zugeschnitten und nicht für jeden Dienst gültigIhr Dienst, Ihre Kontrollen, Ihr Servicemodell
Vollständigkeitausdrücklich nicht abschließendmuss alles enthalten, was Ihre Kontrollen beim Kunden voraussetzen
Rolle in der PrüfungArbeitshilfe für Anbieter, Prüfer und KundenTeil des Prüfungsgegenstands; der Prüfer beurteilt die sachgerechte Darstellung

Die Kundenkontrollen selbst prüft der Prüfer nicht beim Kunden. Seine Prüfungshandlungen beschränken sich auf ihre sachgerechte Darstellung in der Systembeschreibung (Abschnitt 3.4.4.1). Im Prüfungsbericht erläutert er dann, dass die anwendbaren Kriterien nur erfüllt werden können, wenn die Kundenkontrollen angemessen ausgestaltet und wirksam durchgeführt werden (Abschnitt 3.4.13 Nr. 1.1). Was das für die Aussagekraft des Berichts bedeutet, steht auf der Seite C5-Testat.

Wie leiten Sie die CUEC Ihres Dienstes ab?

Gehen Sie alle Kriterien im Prüfungsumfang einmal mit der Frage durch, was Ihre Kontrolle beim Kunden voraussetzt. Die Katalogangaben sind dabei der Einstieg; auch Kriterien ohne Katalogangabe können eine Kundenkontrolle brauchen. Unsere Empfehlung für die Reihenfolge:

  1. Katalogangaben sammeln. Für jedes Kriterium im Umfang notieren, ob der Katalog korrespondierende Kriterien für Kunden nennt. Das ist eine reine Fleißarbeit und ergibt die erste Spalte der Matrix.
  2. Gegen das Servicemodell prüfen. Je Fundstelle entscheiden, ob der Kunde bei Ihrem Dienst überhaupt etwas tun kann. Netze, Images oder Malwareschutz im Kundenbereich sind bei einer reinen SaaS-Anwendung meist Ihre Sache oder die Ihres Plattformanbieters, nicht die des Kunden. Halten Sie die Entscheidung mit einem Satz Begründung fest.
  3. Eigene Kontrollen gegenlesen. Auch Kriterien ohne Katalogangabe können eine Kundenkontrolle brauchen. Ein Beispiel: Ihr Berechtigungsentzug wirkt nur, wenn der Kunde ausgeschiedene Nutzer meldet oder selbst sperrt. Steht diese Annahme in keiner CUEC, fehlt sie in der Beschreibung.
  4. CUEC formulieren. Je CUEC eine Nummer, das Kriterium, auf das sie sich bezieht, und ein Satz mit Handelndem, Tätigkeit und Anlass oder Häufigkeit. Eigene Worte für Ihren Dienst, kein abgeschriebener Katalogtext.
  5. Mit Vertrag und Handbuch abgleichen. Jede CUEC muss sich in Leistungsbeschreibung, Administrationshandbuch oder Onboarding wiederfinden. Eine Pflicht, von der der Kunde nichts weiß, kann er nicht umsetzen.
  6. In die Systembeschreibung übernehmen. Die nummerierte Liste ist Mindestinhalt 7. Verweisen Sie in den Kontrollbeschreibungen auf die zugehörige CUEC, damit Prüfer und Kunden den Zusammenhang sehen.
Schaubild „Vom Katalog zur Zuständigkeitsmatrix“ in drei Spalten mit Pfeilen. Links „Katalog: Korrespondierende Kriterien für Kunden“, bei ausgewählten Kriterien, allgemein, nicht dienstspezifisch, ausdrücklich nicht abschließend, formuliert vom BSI. In der Mitte „Ihr Dienst: Prüfung je Kriterium im Umfang“: Katalogangaben sammeln, gegen das Servicemodell prüfen, eigene Kontrollen gegenlesen, was sie beim Kunden voraussetzen. Rechts „Systembeschreibung, Mindestinhalt 7: Korrespondierende Kundenkontrollen (CUEC)“, für Ihren Dienst, konkret und prüfbar, nummeriert, mit Kriterium, formuliert von Ihnen als Anbieter. Darunter ein Auszug aus einer Zuständigkeitsmatrix als fiktives Beispiel mit den Spalten Kriterium, Katalog nennt korrespondierende Kriterien für Kunden, Aufgabe des Anbieters, CUEC des Dienstes, Verantwortlich beim Kunden, Dokumentiert in; Zeile PSS-05 mit CUEC-01 zweiter Faktor für alle Nutzer des Mandanten, Zeile OPS-05 ohne CUEC mit Begründung in der Matrix. Unten: Der Prüfer prüft die sachgerechte Darstellung der CUEC in der Systembeschreibung, nicht ihre Umsetzung beim Kunden.
Vom Katalogteil zur Zuständigkeitsmatrix. Quelle: BSI, Kriterienkatalog Cloud Computing C5:2026, Version 1.1.0, Abschnitte 2.1, 3.4.4.1 und 3.4.5.1; eigene Darstellung.

Eine Warnung aus der Logik des Berichts: CUEC sind kein Ort, um Lücken beim Anbieter auf den Kunden zu verschieben. Der Katalog versteht darunter Kontrollen, die Sie bei der Ausgestaltung Ihrer Kontrollen vorausgesetzt haben. Wer dort Aufgaben ablädt, die laut Vertrag beim Anbieter liegen, erzeugt einen Widerspruch zwischen Beschreibung und Vertrag, und Kunden lesen den Bericht genau an dieser Stelle.

Zuständigkeitsmatrix: Aufbau und ausgefülltes Beispiel

Die Zuständigkeitsmatrix ist eine Tabelle mit einer Zeile je Kriterium, bei dem Anbieter und Kunde zusammenwirken. Sie hält fest, was der Anbieter liefert, welche CUEC der Dienst voraussetzt, wer auf beiden Seiten verantwortlich ist, wo die Pflicht dokumentiert ist und wie der Kunde davon erfährt. Daraus entstehen Mindestinhalt 7 der Systembeschreibung und die Kundenunterlagen in einem Zug.

Fiktives Beispiel, kein Kunde. Ein Anbieter betreibt eine Plattform für Videosprechstunden und Terminverwaltung als SaaS für Arztpraxen und medizinische Versorgungszentren. Die Plattform läuft auf einer IaaS-Plattform in einer deutschen Region; die Praxen verwalten ihre Nutzer im eigenen Mandanten und können die Anmeldung an ihr eigenes Identitätsverzeichnis anbinden. Auszug aus der Matrix:

KriteriumKatalog nennt korrespondierende Kriterien für KundenAufgabe des AnbietersCUEC des Dienstes (eigene Formulierung)Verantwortlich beim KundenDokumentiert in
PSS-05 Authentisierungsmechanismenjabietet Anmeldung mit zweitem Faktor und Anbindung an das Identitätsverzeichnis der Praxis anCUEC-01: Die Praxis schaltet den zweiten Faktor für alle Nutzer ihres Mandanten ein oder setzt ihn über das eigene Identitätsverzeichnis durch.Praxisinhaber oder beauftragte ITSystembeschreibung Kap. CUEC, Administrationshandbuch
PSS-08 Rahmenwerk für Rollen und Berechtigungenjaliefert Rollenmodell (Ärztin, Praxisteam, Administration) und RechteberichtCUEC-02: Die Praxis vergibt Rollen nach Freigabe durch die Praxisleitung, prüft den Rechtebericht mindestens halbjährlich und entzieht Rechte ausgeschiedener Personen spätestens am letzten Arbeitstag.PraxisleitungSystembeschreibung, Administrationshandbuch, Onboarding-Checkliste
SIM-01 Richtlinie für den Umgang mit Sicherheitsvorfällenjabenachrichtigt die hinterlegte Kontaktadresse bei Vorfällen, die den Mandanten betreffenCUEC-03: Die Praxis hinterlegt eine ständig gelesene Kontaktadresse für Sicherheitsmeldungen und hält sie aktuell.PraxisleitungVertrag (Anlage Sicherheit), Systembeschreibung
PI-02 Vertragliche Vereinbarungen zur Bereitstellung von Cloud-Kundendatenjastellt Export von Terminen und Dokumenten bei Vertragsende über eine definierte Schnittstelle bereitCUEC-04: Die Praxis ruft ihre Daten vor Vertragsende ab und übernimmt sie in ihre eigene Aufbewahrung.PraxisleitungVertrag, Systembeschreibung
SSO-05 Überwachung der Einhaltung von Anforderungenjanennt Subdienstleister im Bericht und informiert über Wechselkeine eigene CUEC; Hinweis in den Kundenunterlagen, dass die Praxis über die Subdienstleister im Bericht informiert ist und selbst entscheidet, ob sie weitere Überwachung brauchtPraxisleitungKundeninformation zum Bericht
OPS-05 Schutz vor Malware - Umsetzungjabetreibt Malwareschutz auf allen Systemen des Dienstes selbstkeine CUEC: Die Praxis betreibt keine Schichten des Dienstes; Begründung in der Matrix dokumentiert-nur Matrix
IAM-04 Entzug oder Anpassung von Zugriffsberechtigungen bei Veränderungen des Aufgabengebietsneinentzieht Rechte des eigenen Personalskeine CUEC: betrifft nur das Personal des Anbieters; die Pflichten der Praxis zu ihren Nutzern stehen in CUEC-02-nur Matrix

Kriterientitel nach der deutschen Katalogfassung 1.1.0; die Spalte „CUEC“ ist unsere Formulierung für das fiktive Beispiel. Drei Zeilen enden ohne CUEC, und das ist gewollt: Die Matrix dokumentiert auch, warum eine Katalogangabe für den Dienst nicht greift. Prüfer und Kunden sehen so, dass die Katalogangaben vollständig durchgesehen wurden.

Die leere Matrix als CSV- und Excel-Datei mit allen Spalten, einschließlich Status und Kommunikationsweg, liegt auf der Seite Vorlagen.

Wie setzen Kunden die Pflichten um?

Für den Kunden ist jede CUEC eine Aufgabe in seinem eigenen Kontrollsystem. Unsere Empfehlung für Anbieter: Geben Sie Kunden mit dem Bericht eine Liste, die je CUEC drei Fragen beantwortet. Wer ist beim Kunden zuständig? Welche Funktion des Dienstes braucht er dafür, und wo ist sie beschrieben? Welcher Nachweis zeigt dem Kunden selbst, dass die Kontrolle läuft, etwa ein Rechtebericht, ein Export oder eine Testmeldung an die Kontaktadresse?

Kunden mit eigenem Informationssicherheitsmanagement übernehmen die CUEC in ihr Kontrollverzeichnis. Kleinere Kunden, etwa Arztpraxen, brauchen meist eine kurze Checkliste. Beides entsteht direkt aus der Matrix, wenn die Spalten „Verantwortlich beim Kunden“ und „Dokumentiert in“ gepflegt sind.

Bezug zu § 393 SGB V

Für Anbieter im Gesundheitswesen bekommt der Katalogteil Gewicht: § 393 Abs. 3 Nr. 3 SGB V verlangt, dass die „im Prüfbericht des Testats enthaltenen, korrespondierenden Kriterien für Kunden umgesetzt sind“, und Abs. 7 verlangt für die Veröffentlichung testierter Systeme eine „Kontrollliste zu den korrespondierenden Kriterien für Kunden“. Das Gesetz verwendet den Namen des Katalogteils, nicht den Begriff CUEC; welche Angaben im Bericht genau gemeint sind, ist rechtlich zu klären. Eine Zuständigkeitsmatrix, die beide Spalten führt, die Katalogangaben und die CUEC, deckt beide Lesarten ab. Die Einordnung im Einzelnen steht auf der Seite § 393 SGB V; sie ist allgemeine Information und im Einzelfall rechtlich zu prüfen.

Typische Lücken bei den Kundenpflichten

Mögliche LückeUrsacheWirkungAbhilfe
Katalogangaben als CUEC übernommenAbschnitt „Korrespondierende Kriterien für Kunden“ kopiert statt für den Dienst formuliertCUEC passen nicht zum Servicemodell, Kunden können sie nicht umsetzen; umgeschriebene Fassungen der Katalogtexte erlaubt die Lizenz nichtKatalogangaben nur als Prüfliste nutzen, CUEC in eigenen Worten mit Handelndem und Anlass schreiben
Annahme fehlt in den CUECnur Kriterien mit Katalogangabe durchgesehenKontrollbeschreibung setzt etwas beim Kunden voraus, das die Beschreibung nicht nennt; Darstellung ist dann nicht sachgerechtalle Kriterien im Umfang mit der Frage „was setzt diese Kontrolle beim Kunden voraus?“ gegenlesen
CUEC widerspricht dem VertragAufgaben in die CUEC geschoben, die der Vertrag dem Anbieter zuweistKunde erkennt den Widerspruch beim Lesen des Berichts, Vertrauen und Vertragsverhandlung leidenMatrix mit Leistungsbeschreibung abgleichen, Widersprüche vor der Prüfung auflösen
CUEC dem Kunden unbekanntPflichten stehen nur in der SystembeschreibungKunden setzen sie nicht um; im Gesundheitswesen kann das die Voraussetzung nach § 393 Abs. 3 Nr. 3 berührenjede CUEC in Handbuch und Onboarding spiegeln, Kunden aktiv informieren

Häufige Fragen

Sind korrespondierende Kriterien für Kunden und CUEC dasselbe?+
Nein. Die korrespondierenden Kriterien für Kunden stehen im Katalog bei ausgewählten Kriterien und sind allgemein und nicht abschließend. Die korrespondierenden Kundenkontrollen (CUEC) schreibt der Anbieter für seinen Dienst in die Systembeschreibung (Abschnitt 3.4.5.1 Nr. 7). Die Katalogangaben helfen, die CUEC zu finden.
Prüft der Prüfer, ob unsere Kunden die CUEC umsetzen?+
Nein. Der Prüfer beurteilt nur, ob die CUEC in der Systembeschreibung sachgerecht dargestellt sind (Abschnitt 3.4.4.1). Im Bericht weist er darauf hin, dass die Kriterien nur erfüllt werden können, wenn die Kunden diese Kontrollen wirksam umsetzen.
Muss jede Katalogangabe zu einer CUEC werden?+
Nein. Der Katalog nennt die Angaben ausdrücklich nicht abschließend und nicht für alle Dienste gültig. Ob eine Mitwirkung des Kunden nötig ist, hängt von Ihrem Servicemodell und Ihren Kontrollen ab. Unsere Empfehlung: Halten Sie in der Zuständigkeitsmatrix fest, warum eine Katalogangabe für Ihren Dienst nicht greift.
Dürfen wir die Katalogtexte der korrespondierenden Kriterien für Kunden in unsere Unterlagen kopieren?+
Unverändert erlaubt die Lizenz des Katalogs (CC BY-ND 4.0) die Weitergabe, wenn Sie ihre Bedingungen einhalten: das BSI als Urheber nennen, den Urheberrechtsvermerk „© Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2026“ beibehalten, auf die Lizenz mit Link verweisen (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/deed.de) und die Quelle angeben. Bearbeitete, umgeschriebene oder übersetzte Fassungen dürfen Sie nicht weitergeben. Für CUEC brauchen Sie ohnehin eigene, dienstspezifische Formulierungen. Die Abgrenzung im Einzelfall ist rechtlich zu prüfen.
Wie viele CUEC sind üblich?+
Dafür gibt es keine Vorgabe. Es zählt, was Ihre Kontrollen beim Kunden voraussetzen. Ein SaaS-Dienst kommt typischerweise mit weniger Kundenpflichten aus als ein Infrastrukturdienst, weil der Kunde weniger Schichten selbst betreibt.

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Quellen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).