C5-Readiness

BSI C5

C5-Themengebiet SSO: Dienstleister prüffähig steuern und überwachen

Das Themengebiet SSO, im Katalog „Steuerung und Überwachung von Service-Organisationen und Lieferanten“, verlangt ein Kontrollsystem für alle Dienstleister, die zu Entwicklung oder Betrieb Ihres Cloud-Dienstes beitragen. Es reicht von der Risikobeurteilung vor dem Einsatz über Vertrag und Überwachung bis zur Ausstiegsstrategie. Diese Seite zeigt, wie dieses System bei einem SaaS-Anbieter aussieht und welche Belege ein Prüfer dafür sehen will.

Mehrere verbundene Kettenglieder auf dunklem Untergrund, ein Glied in goldenem Licht hervorgehoben

Stand: 2026-11-01

Diese Seite behandelt das Themengebiet SSO (Steuerung und Überwachung von Service-Organisationen und Lieferanten) des C5:2026, Abschnitt 5.12 des Katalogs. Wie Kriterien und Unterkriterien grundsätzlich aufgebaut sind, erklärt die Seite C5-Kriterienkatalog.

Worum geht es im Themengebiet SSO?

SSO verlangt ein Kontrollsystem für alle Dienstleister, die zu Entwicklung oder Betrieb des Dienstes beitragen. Das Gebiet umfasst acht Kriterien, SSO-01 bis SSO-08, mit 21 Basis-Unterkriterien, zwei verschärfenden und fünf erweiternden Zusatz-Unterkriterien. Drei Kriterien sind laut Änderungshistorie des BSI neu gegenüber C5:2020: SSO-03, SSO-07 und SSO-08. In den Unterkriterien kommt der Begriff Lieferkette nicht vor, die Anforderungen dazu stehen dort unter Dienstleistern und Lieferanten; die ergänzenden Informationen zu SSO-07 ordnen das Kriterium ausdrücklich der Lieferkette zu.

Zwei Begriffe muss man auseinanderhalten. Dienstleister (im Katalog: Service-Organisation) sind alle Partner, Anbieter oder anderen Dritten, die Ihnen Leistungen für Entwicklung oder Betrieb des Cloud-Dienstes erbringen. Subdienstleister (Subservice-Organisation) ist nur ein Teil davon: Dienstleister, deren Leistung für das Verständnis Ihrer Kunden relevant ist und bei denen Sie Kontrollen voraussetzen, die Complementary Subservice Organisation Controls (CSOC). Für Subdienstleister wählen Sie Carve-out oder Inclusive, siehe C5-Scope; die Kriterien in SSO gelten für alle Dienstleister.

Ausgangssituation: ein SaaS-Anbieter mit vielen Dienstleistern

Fiktives Beispiel, kein Kunde. Ein Anbieter betreibt eine Plattform für Videosprechstunden, die Arztpraxen und Therapiezentren nutzen. Rund 30 Beschäftigte, ein Produkt. Der Dienst läuft auf einer Cloud-Plattform in Deutschland. Dazu kommen ein Relay-Dienst für Videoverbindungen, ein SMS- und E-Mail-Versanddienst für Terminlinks, ein Support-Dienstleister für die Hotline, ein Monitoring-Dienst, eine Agentur für die Weiterentwicklung der App und ein Penetrationstester. Einkauf und Verträge liefen bisher je Team. Die Plattformanbieterin hat einen C5-Bericht, die anderen haben teils SOC-2-Berichte, teils ISO-27001-Zertifikate, teils nichts.

Für ein C5-Testat braucht der Anbieter jetzt ein System, das alle diese Beziehungen gleich behandelt: nach Risiko eingestuft, vertraglich gebunden, überwacht und belegt.

Wer ist wofür verantwortlich: Anbieter, Plattform, Kunde?

Die Verantwortung bleibt beim Anbieter. Auch wenn er Kontrollen eines Subdienstleisters im Carve-out aus der Prüfung ausnimmt, bleibt er dafür verantwortlich, dass Entwicklung und Betrieb des Dienstes die Kriterien erfüllen, und überwacht den Subdienstleister nach SSO-05 (Abschnitt 3.4.6). Unsere Einordnung für das Beispiel:

AspektAnbieterPlattform und andere SubdienstleisterKunde (Praxis, Therapiezentrum)
Richtlinie, Risikobeurteilung, Verträge, Verzeichnislegt sie fest und führt sie für alle Dienstleister (SSO-01 bis SSO-04)--
Kontrollen bei Subdienstleisternlegt fest, welche Kontrollen er voraussetzt (CSOC), und überwacht sie (SSO-05)setzt die vorausgesetzten Kontrollen um; im Carve-out außerhalb Ihrer Prüfung, im Inclusive vom Prüfer mitgeprüft-
Übrige Dienstleisterbindet sie vertraglich und überwacht siehalten die vertraglich vereinbarten Anforderungen ein-
Ausstiegplant die Ausstiegsstrategie bei sehr hoher Abhängigkeit (SSO-06)--
Transparenz und Datenzugriffinformiert über Dienstleister und Datenarten (SSO-07), holt die Genehmigung für Dienstleister mit Kundendaten ein (SSO-03.02B)-bleibt über die Subdienstleister informiert und entscheidet je nach Schutzbedarf über eigene Maßnahmen (korrespondierende Kriterien nur zu SSO-05); genehmigt Dienstleister mit Kundendaten (nach SSO-03.02B)

Im Carve-out stehen die Kontrollen der Subdienstleister als Angabe in der Systembeschreibung, und der Prüfer prüft nur, ob diese Annahmen sachgerecht dargestellt sind. Setzt Ihr Dienst Mitwirkung der Kunden voraus, beschreiben Sie sie als korrespondierende Kundenkontrollen (CUEC).

Wie sieht ein Kontrollsystem für Dienstleister nach SSO aus?

Als Kreislauf, den jeder Dienstleister durchläuft, vom ersten Angebot bis zum Vertragsende. Die Richtlinie nach SSO-01 legt die Regeln fest; die übrigen Kriterien sind die Stationen. Die rechte Spalte ist unsere Empfehlung, was an jeder Station entstehen sollte.

StationKriteriumErgebnis
Regeln festlegenSSO-01Richtlinie mit Risikobeurteilung, Einstufung, Sicherheitsanforderungen, Vertragsvorgaben, Überwachung und Weitergabe an deren Subunternehmer
Vor dem Einsatz bewertenSSO-02Risikobeurteilung je Dienstleister, Einstufung, Entscheidung „Subdienstleister ja oder nein“ mit Begründung, erwartete CSOC
Vertraglich binden, Datenzugriff regelnSSO-01, SSO-03Vertrag mit Sicherheitsanforderungen und Informationsrechten; Zugriff auf Kundendaten nur nach Risikobeurteilung; Genehmigung der Kunden
Im Verzeichnis führenSSO-04Eintrag mit den Pflichtangaben, mindestens jährlich überprüft
ÜberwachenSSO-05Auswertung von Berichten, Zertifikaten und Vorfallmeldungen in einem Turnus nach Einstufung; bei Subdienstleistern Abgleich mit den CSOC; Behandlung von Abweichungen
Ausstieg planenSSO-06Ausstiegsstrategie bei sehr hoher Abhängigkeit, abgestimmt mit den Plänen zur betrieblichen Kontinuität
Transparenz herstellenSSO-07dokumentierte Datenflüsse und Schnittstellen; Kundeninformation über Dienstleister und Datenarten
Austausch mit Lieferanten kontrollierenSSO-08kein direkter Austausch zwischen Komponenten mit Datenzugriff und ihren Lieferanten; Freigabe jeder Übertragung
Schaubild „Dienstleister steuern nach SSO“, ein Kreislauf, den jeder Dienstleister vom ersten Angebot bis zum Vertragsende durchläuft. Sechs Stationen: 1 Regeln festlegen, Richtlinie für die Steuerung der Dienstleister (SSO-01); 2 vor dem Einsatz bewerten, Risikobeurteilung, Einstufung, Subdienstleister ja oder nein (SSO-02); 3 vertraglich binden und Datenzugriff regeln, Sicherheitsanforderungen, Informationsrechte, Genehmigung der Kunden (SSO-01, SSO-03); 4 im Verzeichnis führen, Eintrag mit den Pflichtangaben, mindestens jährlich überprüft (SSO-04); 5 hervorgehoben: überwachen, Berichte und Zertifikate auswerten, Abweichungen behandeln (SSO-05); 6 Ausstieg planen bei sehr hoher Abhängigkeit, abgestimmt mit den Kontinuitätsplänen (SSO-06); ein Pfeil führt zurück zu Station 1. In der Mitte: gilt für alle Dienstleister, Abgleich mit den CSOC nur bei Subdienstleistern. Darunter zwei weitere Kriterien: Transparenz herstellen, Datenflüsse dokumentieren und Kunden über Dienstleister und Datenarten informieren (SSO-07); Austausch mit Lieferanten kontrollieren, kein direkter Austausch zwischen Komponenten mit Datenzugriff und ihren Lieferanten, jede Übertragung vorher freigeben (SSO-08).
Der Steuerungskreislauf für Dienstleister im Themengebiet SSO. Quelle: BSI, Kriterienkatalog Cloud Computing C5:2026, Version 1.1.0, Abschnitt 5.12; eigene Darstellung.

Die Feststellung, ob ein Dienstleister Subdienstleister ist, verlangt SSO-01.01B Nr. 2 als Teil der Richtlinie; wie Sie sie nach Abschnitt 3.4.6 je Dienstleister treffen, das Verzeichnis ausfüllen und die Berichte Ihrer Dienstleister auswerten, zeigt die Seite Subdienstleisterinventar. Was davon in die Systembeschreibung kommt, regelt Mindestinhalt 8, siehe Systembeschreibung. Ob Sie einzelne Dienstleister in der Systembeschreibung nennen müssen und was Sie tun, wenn ein Dienstleister keinen Prüfbericht liefern kann, beantwortet die Seite Subdienstleisterinventar in ihren Fragen und Antworten.

Beispiel-Kontrollbeschreibung zu SSO-02

Die Bewertung vor dem Einsatz ist die Stelle, an der Lücken am leichtesten entstehen, weil Teams Dienste selbst einkaufen. So könnte die Kontrolle im Beispiel aussehen; das Muster ist eine eigene Formulierung, kein Katalogtext.

FeldBeispiel
Kontroll-IDK-SSO-02-01
ZugeordnetSSO-02.01B; unterstützt SSO-01.01B Nr. 2 und SSO-04.01B. Die jährliche Überprüfung nach SSO-02.02B deckt eine eigene Kontrolle ab.
ZielKein Dienstleister wird für Entwicklung oder Betrieb des Dienstes eingesetzt, bevor eine dokumentierte Risikobeurteilung und Einstufung vorliegt.
VerantwortlichInformationssicherheitsbeauftragte (ISB) als Kontrolleigentümerin; fachlich verantwortliche Teamleitung (Antrag); Einkauf (Bestellung erst nach Freigabe)
Auslöser und Frequenzjeder neue Dienstleister und jede wesentliche Erweiterung einer bestehenden Leistung, etwa neuer Datenzugriff oder neue Region
DurchführungDie Teamleitung stellt einen Antrag im Ticketsystem mit Leistung, Datenarten, Zugriffen, Standorten und genutzten Subunternehmern. Die ISB bewertet nach der Methode der Dienstleisterrichtlinie Schutzbedarf, Auswirkungen eines Ausfalls oder einer Verletzung, Abhängigkeit und Alternativen, stuft den Dienstleister in „niedrig“, „mittel“, „hoch“ oder „sehr hoch“ ein, entscheidet „Subdienstleister ja oder nein“ mit Begründung und legt bei Subdienstleistern die erwarteten CSOC fest. Aus der Einstufung folgen Vertragsbausteine und Überwachungsturnus.
KontrolleDer Einkauf löst eine Bestellung nur mit freigegebenem Ticket aus. Vierteljährlich gleicht die ISB die Kreditorenliste und die im Identitätsdienst angebundenen Fremdanwendungen mit dem Verzeichnis ab.
EskalationEin Dienstleister ohne Bewertung wird innerhalb von zehn Werktagen nachbewertet; bis dahin ruht die Nutzung, wenn er Kundendaten verarbeitet. Jeder Fall erscheint im ISMS-Bericht an die Geschäftsführung.
NachweisTicket mit Risikobeurteilung und Freigabedatum vor Vertragsbeginn, Bestellung, Abgleichprotokolle

Ob die Kontrolle die zugeordneten Unterkriterien abdeckt, beurteilt der Prüfer. SSO-02.01B nennt acht Aspekte der Risikobeurteilung; prüfen Sie Ihre Methode gegen den Wortlaut im Katalog.

Welche Nachweise der Prüfer sehen will

Dokumente zur Regelung und Belege, dass jede Station im Zeitraum tatsächlich durchlaufen wurde. Unsere Übersicht für das Beispiel:

NachweisKriteriumHerkunftVerantwortlichZeitbezug
Richtlinie zur Steuerung und Überwachung von DienstleisternSSO-01ISMS-DokumentenablageISBgültige Fassung mit Freigabedatum
Risikobeurteilung und Einstufung je DienstleisterSSO-02Ticketsystem oder RisikoregisterISBDatum vor Beginn der Nutzung, jährliche Überprüfung
Verträge mit Sicherheitsanforderungen, Informations- und PrüfungsrechtenSSO-01, SSO-03VertragsablageEinkauf, Rechtsabteilunggültige Fassung im Zeitraum
Genehmigung der Kunden für Dienstleister mit KundendatenSSO-03.02BKundenverträge, Liste der genehmigten DienstleisterVertrieb, Datenschutzvor Beginn der Verarbeitung
Verzeichnis mit Protokoll der jährlichen ÜberprüfungSSO-04Verzeichnis, PrüfprotokollISBStand und Überprüfung im Zeitraum
Auswertungen von Berichten und Zertifikaten, Abweichungen mit MaßnahmenSSO-05Auswertungsprotokolle, MaßnahmenregisterISB, fachlich Verantwortlicheje Dienstleister im festgelegten Turnus
Jährliche Überprüfung der VertraulichkeitsvereinbarungenSSO-05.07BPrüfprotokollRechtsabteilungmindestens einmal im Jahr
Ausstiegsstrategie für Dienstleister mit sehr hoher AbhängigkeitSSO-06BCM-DokumentationLeitung Betriebgültige Fassung, abgestimmt mit dem BCP
Datenflussdiagramm und Kundeninformation zu DienstleisternSSO-07Architekturdokumentation, Kundenportal oder VertragsanlageProduktmanagementmindestens jährlich überprüft

Mögliche Lücken: Ursache, Wirkung, Abhilfe

Die Lücken leiten wir aus den Anforderungen des Katalogs ab; sie sind keine Prüferfeststellungen.

Mögliche LückeUrsacheWirkungAbhilfe
Verzeichnis enthält nur die großen VerträgeWerkzeuge wie Monitoring, Versand oder Ticketsystem werden von Teams per Kreditkarte bestelltSSO-04 unvollständig, Datenflüsse nach SSO-07 fehlen, die Systembeschreibung verschweigt womöglich einen SubdienstleisterAbgleich mit Kreditorenliste, Identitätsdienst und Datenflussdiagramm; Bestellung nur nach Bewertung (Kontrolle oben)
Risikobeurteilung erst nach VertragsbeginnBewertung wird für die Prüfung nachgeholtSSO-02.01B verlangt die Beurteilung vor dem Einsatz; für Typ 2 fehlt der Nachweis der ReihenfolgeBewertung als Pflichtschritt im Einkauf verankern, Datum dokumentieren
Berichte liegen vor, werden aber nicht ausgewertetBerichte werden zur Ablage angefordertAbweichungen und die korrespondierenden Kundenkontrollen (CUEC) aus dem Bericht des Dienstleisters bleiben unbeachtet, SSO-05 nicht belegtAuswertung mit Protokoll und Maßnahmen, CUEC des Dienstleisters in eigene Kontrollen übernehmen, siehe Subdienstleisterinventar
Keine Ausstiegsstrategie für die Cloud-PlattformWechsel gilt als unrealistischSSO-06 sieht bei SaaS auf fremder IaaS oder PaaS eine sehr hohe Abhängigkeit vor; die Strategie fehltAusstiegsstrategie mit Kosten, Rollen, Erfolgskriterien und Auslösern, abgestimmt mit dem BCP, siehe BCM
Kunden kennen die Dienstleister nichtListe nur in der Auftragsverarbeitung, ohne Datenarten und SubunternehmerSSO-07.01B nicht erfülltListe der Dienstleister mit Datenarten und Hinweis auf deren Subunternehmer veröffentlichen oder im Vertrag führen, jährlich prüfen

Alle Kriterien des Themengebiets SSO

Titel nach der deutschen Fassung 1.1.0, Zählung der Unterkriterien nach Abschnitt 5 (B = Basis, AS = verschärfend, AC = erweiternd). Die Spalte „Worum es geht“ ist unsere eigene Kurzbeschreibung, kein Katalogtext; verbindlich ist der Wortlaut der Kriterien im Katalog.

IDTitel (Katalog)B/AS/ACWorum es geht
SSO-01Richtlinien und Verfahren zur Steuerung und Überwachung von Service-Organisationen1/0/2Die Dienstleisterrichtlinie; als Zusatzkriterium die Pflicht der Subdienstleister, regelmäßig unabhängige Prüfberichte vorzulegen.
SSO-02Risikobeurteilung von Service-Organisationen2/0/0Bewertung jedes Dienstleisters vor dem Einsatz, mindestens jährlich überprüft.
SSO-03Datenverarbeitung von Service-Organisationen2/1/0Zugriff von Lieferanten und Subdienstleistern auf Kundendaten nur nach Risikobeurteilung, Dienstleister nur mit Genehmigung der Kunden.
SSO-04Verzeichnis von Service-Organisationen2/0/0Ein Verzeichnis aller beitragenden Dienstleister mit festen Angaben; ausgefüllt auf der Seite Subdienstleisterinventar.
SSO-05Überwachung der Einhaltung von Anforderungen7/0/3Laufende Überwachung nach Risiko, Abgleich mit den CSOC, Behandlung von Abweichungen und Information der Kunden bei nachteiligen Änderungen.
SSO-06Strategie zur Vertragsbeendigung für Service-Organisationen2/0/0Ausstiegsstrategie für Dienstleister, von denen der Dienst sehr stark abhängt.
SSO-07Sicherstellung von Transparenz innerhalb von Service-Organisationen2/1/0Datenflüsse zu Dienstleistern dokumentieren und Kunden über Dienstleister und Datenarten informieren.
SSO-08Steuerung des Austauschs mit Lieferanten funktionaler Komponenten3/0/0Komponenten mit Zugriff auf Kundendaten tauschen nichts direkt mit ihren Lieferanten aus; jede Übertragung wird vorher freigegeben.

Mit anderen Gebieten verzahnt: Die ausgelagerte Entwicklung regelt zusätzlich DEV (DEV-02), die Beteiligung von Dienstleistern an Kontinuitätstests BCM (BCM-04).

Bezug zu ISO/IEC 27001:2022 Anhang A

Die folgende Zuordnung ist unsere eigene, nicht amtliche Einordnung nach Thema. Das BSI hat für C5:2026 noch keine Kreuzreferenz veröffentlicht, und auch eine amtliche Tabelle zeigt nach dem Katalog nur thematische Nähe, keine Erfüllung (Abschnitt 3.3). Die Kurzbezeichnungen sind unsere, keine Titel aus der Norm.

C5:2026ISO/IEC 27001:2022 Anhang AThema (Kurzbezeichnung)Was C5 zusätzlich konkret verlangt (unsere Einschätzung)
SSO-01, SSO-02A.5.19, A.5.20Lieferanten und VerträgeRisikobeurteilung vor dem Einsatz, Feststellung, ob ein Subdienstleister vorliegt, Überprüfung mindestens jährlich
SSO-03A.5.20Datenzugriff von LieferantenZugriff auf Kundendaten nur nach Risikobeurteilung, Dienstleister mit Kundendaten nur mit Genehmigung der Kunden
SSO-04, SSO-05A.5.22Überwachung von LieferantenVerzeichnis mit festgelegten Angaben, bei Subdienstleistern Abgleich mit den erwarteten Kontrollen (CSOC); ein Verzeichnis mit festen Feldern nennt Anhang A nicht ausdrücklich
SSO-06A.5.23Cloud-Dienste und AusstiegAusstiegsstrategie bei sehr hoher Abhängigkeit, abgestimmt mit den Plänen zur betrieblichen Kontinuität
SSO-07A.5.21IKT-Lieferkettedokumentierte Datenflüsse, Information der Kunden über Dienstleister und Datenarten
SSO-08kein direktes GegenstückAustausch mit Lieferanten von Komponentenkein direkter Austausch zwischen Komponenten mit Datenzugriff und ihren Lieferanten, Freigabe jeder Übertragung

Häufige Fragen

Gilt SSO nur für Subdienstleister?+
Nein. Die Basiskriterien von SSO gelten für alle Dienstleister, die zu Entwicklung oder Betrieb des Dienstes beitragen, unabhängig von Carve-out oder Inclusive. Einzelne Anforderungen beziehen sich nur auf Subdienstleister, etwa der Abgleich mit den erwarteten Kontrollen (CSOC) nach SSO-05.04B oder das Zusatzkriterium SSO-01.01AC zu unabhängigen Prüfberichten.
Welche Berichte eines Dienstleisters erkennt der Katalog an?+
Die ergänzenden Informationen zu SSO-05 nennen als Beispiele für unabhängige Berichte über das dienstleistungsbezogene interne Kontrollsystem Berichte nach ISAE 3402, IDW PS 951, SOC 2, BSI C5, ANSSI SecNumCloud oder CSA CCM sowie Second-Party-Audits. Welcher Bericht für einen bestimmten Dienstleister reicht, hängt von dessen Einstufung und den erwarteten Kontrollen ab.
Brauchen wir für jeden Dienstleister eine Ausstiegsstrategie?+
Nein. SSO-06 verlangt sie, wenn die Risikobeurteilung eine sehr hohe Abhängigkeit ergibt. Davon geht der Katalog insbesondere aus, wenn ein SaaS-Dienst die IaaS oder PaaS eines anderen Anbieters nutzt oder die Leistung nicht innerhalb eines Monats von einem anderen Dienstleister zu beziehen ist, etwa weil sie am Markt einzigartig oder stark angepasst ist. Bei geringerer Abhängigkeit ist sie nicht verpflichtend.

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Quellen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).