C5-Readiness

BSI C5

Das C5-Subdienstleisterinventar ausfüllen und aktuell halten

Das Subdienstleisterinventar ist Ihr Verzeichnis aller Dienstleister des Cloud-Dienstes nach SSO-04, ergänzt um die Angaben, die der C5-Katalog für Subdienstleister in der Systembeschreibung verlangt. Daraus entsteht Mindestinhalt 8 der Systembeschreibung, und daran hängen die Auswertung der Prüfberichte und die laufende Überwachung nach SSO-05. Diese Seite zeigt an einem ausgefüllten Beispiel, welche Angaben hineingehören und wie Sie mit den Berichten arbeiten.

Aufgeschlagenes Verzeichnis mit Registerreitern auf dunklem Tisch, ein Reiter in goldenem Licht

Stand: 2026-11-01

Das Inventar ist ein Arbeitsprodukt, kein Katalogbegriff. Der Katalog verlangt ein Verzeichnis der Dienstleister (SSO-04) und in der Systembeschreibung Angaben zu den Subdienstleistern (Abschnitt 3.4.5.1 Nr. 8 und 3.4.6). Wir empfehlen, beides in einer Tabelle zu führen, weil die Subdienstleister eine Teilmenge der Dienstleister sind. Wie das Kontrollsystem für Dienstleister insgesamt funktioniert, erklärt die Seite Themengebiet SSO; eine leere Vorlage liegt auf der Seite C5-Vorlagen.

Welche Angaben gehören ins Subdienstleisterinventar?

Die Angaben aus zwei Stellen des Katalogs, ergänzt um die Felder, die Sie für die Überwachung brauchen. Die Spalte „Quelle“ zeigt, woher eine Angabe kommt; die Ausfüllhinweise sind unsere Empfehlung.

FeldQuelleAusfüllhinweis
Firmenname des VertragspartnersSSO-04.01B Nr. 1; 3.4.5.1 Nr. 8die Gesellschaft, mit der der Vertrag besteht, nicht die Marke
Anschrift des Hauptsitzes, geltende RechtsordnungSSO-04.01B Nr. 2 und 3bei Konzernen die vertragsschließende Gesellschaft
Standorte der Verarbeitung und SpeicherungSSO-04.01B Nr. 4; 3.4.5.1 Nr. 8intern so genau wie nötig, in der Systembeschreibung genügt die Länderebene; Backups, Protokolle und Support-Zugriffe mitdenken
Kontakt beim Dienstleister und bei IhnenSSO-04.01B Nr. 5 und 6Gruppe oder Rolle statt Einzelperson, damit der Eintrag bei Personalwechsel stimmt
Beschreibung der LeistungSSO-04.01B Nr. 7; 3.4.5.1 Nr. 8was er für Ihren Dienst tut und welche Daten er dafür sieht
Einstufung nach RisikobeurteilungSSO-04.01B Nr. 8; SSO-02Ergebnis Ihrer Methode, daraus folgt der Überwachungsturnus
Subdienstleister ja oder nein, mit Begründung3.4.6; SSO-01.01B Nr. 2beide Merkmale prüfen, siehe Schritt 2
Methode Carve-out oder Inclusive3.4.6nur bei Subdienstleistern; Entscheidung siehe C5-Scope
Komplexität, Einzigartigkeit und Abhängigkeit3.4.5.1 Nr. 8; 3.4.6Stufe „Niedrig“, „Mittel“, „Hoch“ oder „Sehr hoch“ mit Begründung, wie im Katalog als Beispiel genannt
Verfügbarkeit von C5-Prüfberichten3.4.5.1 Nr. 8Typ, Zeitraum, Katalogfassung; andere Berichte und Zertifikate in eigener Spalte
Erwartete Kontrollen beim Subdienstleister (CSOC)3.4.5.1 Nr. 8; 3.4.6Arten von Kontrollen, die zusammen mit Ihren Kontrollen nötig sind, mit betroffenen Kriterien-IDs
Eigene Überwachungskontrollen nach SSO-053.4.5.1 Nr. 8wie, wie oft und durch wen Sie den Subdienstleister überwachen
Beginn der NutzungSSO-04.01B Nr. 9Datum, an dem der Dienstleister erstmals für den Dienst tätig wurde
Nachweise zur Einhaltung der VertragsanforderungenSSO-04.01B Nr. 10Verweis auf Auswertungsprotokolle und Berichte
Subunternehmer des DienstleistersSSO-02.01B Nr. 7 und 8; SSO-07.01Bob er selbst Subunternehmer einsetzt und welche Daten diese verarbeiten, also die nächste Stufe der Lieferkette
Letzte und nächste Auswertungeigene ErgänzungDatum, damit der Turnus nach SSO-05.03B sichtbar bleibt

Die Vorlage auf der Seite C5-Vorlagen enthält alle diese Felder, auch die Angaben nach SSO-04. Ein einziges zentrales Verzeichnis verlangt der Katalog nicht (ergänzende Information zu SSO-04); Sie können einzelne Angaben auch in Ihrem Vertragsverzeichnis führen und von dort verweisen.

Schritt 1: alle Dienstleister finden

Ins Verzeichnis gehören alle Dienstleister, die Leistungen zur Erbringung des Cloud-Dienstes beitragen, auch kleine Werkzeuge. Eine Abfrage im Einkauf allein übersieht Werkzeuge, die Teams selbst bestellen. Unsere Empfehlung, aus welchen Quellen Sie die Liste zusammensetzen:

  • Kreditorenliste und Kreditkartenabrechnungen der letzten zwölf Monate,
  • Verträge zur Auftragsverarbeitung,
  • Datenflussdiagramm und Architekturdokumentation, einschließlich Backup, Protokollierung, Monitoring und Versand,
  • im Identitätsdienst angebundene Fremdanwendungen und Integrationen der Pipeline,
  • ausgehende Verbindungen aus der Produktionsumgebung.

Nicht ins Verzeichnis gehören Dienstleister ohne Beitrag zu Entwicklung oder Betrieb des Dienstes, etwa die Lohnbuchhaltung.

Schritt 2: Ist ein Dienstleister ein Subdienstleister?

Ein Dienstleister ist Subdienstleister (Subservice-Organisation), wenn zwei Merkmale zusammen vorliegen; der Katalog sagt „kumulativ“ (Abschnitt 3.4.6):

  1. Seine Leistung ist voraussichtlich relevant für das Verständnis Ihrer Kunden, wie der Dienst aufgebaut ist und wie Sie die Kriterien erfüllen; das ist etwa der Fall, wenn er zu Systemkomponenten beiträgt oder Zugriff darauf hat, vertrauliche Informationen einsehen kann oder Informationen mit dem Dienst austauscht.
  2. Sie brauchen Kontrollen bei ihm, die Complementary Subservice Organisation Controls (CSOC), um die Kriterien zusammen mit Ihren eigenen Kontrollen mit hinreichender Sicherheit zu erfüllen.

Merkmal 1 allein reicht also nicht. Erfüllen Ihre eigenen Kontrollen einschließlich der Überwachung des Dienstleisters die anwendbaren Kriterien mit hinreichender Sicherheit, ist er kein Subdienstleister, auch wenn er Kundendaten sieht. Für einige Fälle gibt der Katalog die Richtung vor:

  • Rechenzentren, die Dritte betreiben: grundsätzlich Subdienstleister, insbesondere für die Kriterien zur physischen Sicherheit (PS).
  • Infrastruktur oder Plattform eines anderen Cloud-Anbieters: ebenso, etwa für den Regelbetrieb (OPS).
  • Reinigungsunternehmen, Werbeagenturen: in der Regel keine Subdienstleister.

Für alle übrigen Dienstleister entscheidet Ihre eigene Prüfung. Unsere Empfehlung für Merkmal 2: Notieren Sie je Dienstleister die betroffenen Kriterien und fragen Sie je Kriterium, ob Ihre eigenen Kontrollen es ohne Kontrolle beim Dienstleister erfüllen. Beispiele dafür sind Verschlüsselung mit Schlüsseln, die nur Sie verwalten, das technische Entfernen personenbezogener Inhalte vor der Übertragung oder befristete, protokollierte Testkonten. Bleibt eine Lücke, die nur der Dienstleister schließen kann, ist er Subdienstleister, und genau diese Kontrollen sind die CSOC. Halten Sie Ergebnis und Begründung im Inventar fest; der Prüfer muss die Einordnung nachvollziehen können.

Die Einordnung hat Folgen. Für jeden Subdienstleister enthält die Systembeschreibung die Angaben nach Mindestinhalt 8, und Sie wählen Carve-out oder Inclusive; die Abwägung steht auf der Seite C5-Scope. Überwachen müssen Sie nach SSO-05 alle Dienstleister, und auch beim Carve-out bleiben Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Dienst die anwendbaren Kriterien erfüllt (Abschnitt 3.4.6). Wie das Kontrollsystem für Dienstleister insgesamt aufgebaut ist, erklärt die Seite Themengebiet SSO.

Ein ausgefülltes Beispiel

Fiktives Beispiel, kein Kunde; alle Firmennamen sind erfunden. Ein Anbieter betreibt ein Bewerbermanagement als SaaS für mittelständische Unternehmen. Bewerbungsunterlagen, Lebensläufe und Kommunikation mit Bewerbenden liegen im Dienst. Das Verzeichnis enthält sechs Einträge.

Teil A: Verzeichnis und Einstufung

DienstleisterLeistungSubdienstleister?MethodeOrt (Land)Abhängigkeit
Beispiel-Cloud AGRechenleistung, verwaltete Datenbank, Objektspeicherja: Betrieb auf fremder Plattform, Kontrollen zu physischer Sicherheit und Plattformbetrieb nötigCarve-outDeutschlandSehr hoch: gesamter Betrieb, Wechsel nicht innerhalb eines Monats möglich; Ausstiegsstrategie nach SSO-06
Beispiel-Mail GmbHVersand von E-Mails an Bewerbende (Name, Stellentitel, Terminlink)ja: überträgt Kundendaten, Kontrollen zu Vertraulichkeit und Löschung beim Versanddienst nötigCarve-outIrlandMittel: Standardschnittstelle, Wechsel in wenigen Wochen möglich
Beispiel-Support GmbHSecond-Level-Support mit Lesezugriff auf Kundenmandantenja: Zugriff auf vertrauliche Informationen, Kontrollen zu Personalsicherheit und Zugriff beim Dienstleister nötigCarve-outDeutschlandMittel: Wissen über das Produkt, Einarbeitung eines Ersatzes in etwa zwei Monaten
Beispiel-Monitoring Inc.Fehler- und Leistungsüberwachung der Anwendungnein: Der Anbieter entfernt personenbezogene Inhalte vor der Übertragung technisch und prüft das selbst; keine Kontrollen beim Dienstleister nötig-USANiedrig
Beispiel-Pentest GmbHjährlicher Penetrationstestnein: Zugang nur über befristete, protokollierte Testkonten des Anbieters-DeutschlandNiedrig
Beispiel-Agentur GmbHEntwicklung des Karriereseiten-Moduls nach eigenen Prozessennein: Abnahme und Tests vor der Bereitstellung durch den Anbieter (DEV-02); Steuerung über DEV-02 und SSO-DeutschlandMittel

Teil B: Angaben zu den Subdienstleistern

SubdienstleisterPrüfberichteErwartete Kontrollen (CSOC), BeispieleEigene Überwachung nach SSO-05
Beispiel-Cloud AGC5 Typ 2, Zeitraum zwölf Monate; zusätzlich ISO/IEC 27001Zutritt zu Rechenzentren (PS), Strom und Klima, Härtung und Patchen der Plattformdienste (OPS), Löschung und Entsorgung von Datenträgern, Protokollierung privilegierter Zugriffe des PlattformpersonalsAuswertung jedes neuen Berichts durch die ISB innerhalb von vier Wochen nach Erhalt, Abgleich der CSOC und der CUEC; vierteljährliche Durchsicht der Statusmeldungen und Sicherheitshinweise
Beispiel-Mail GmbHkein C5-Bericht; SOC 2 Typ 2Verschlüsselung beim Transport, Zugriff auf Versandprotokolle nur für berechtigtes Personal, Löschung der Protokolle nach vereinbarter Fristjährliche Auswertung des SOC-2-Berichts gegen die CSOC; bei Lücken eigener Fragebogen mit Belegen
Beispiel-Support GmbHkein C5-Bericht; ISO/IEC 27001Überprüfung und Verpflichtung des Personals, Schulungen, Zugriff nur über die vom Anbieter bereitgestellten Konten, Meldung von Vorfällen innerhalb von 24 Stundenjährliches eigenes Audit vor Ort, vierteljährliche Kontoprüfung durch den Anbieter, Durchsicht der Vorfallmeldungen

Was aus Teil A und Teil B in die Systembeschreibung kommt, regelt Mindestinhalt 8: für jeden Subdienstleister die Art der Leistung mit Vertragspartner, Ort, Abhängigkeit und Verfügbarkeit von C5-Berichten, dazu die erwarteten Kontrollen und Ihre Überwachungskontrollen. Die übrigen Dienstleister bleiben im internen Verzeichnis. Wie die Abschnitte der Beschreibung aufgebaut sind, zeigt die Seite Systembeschreibung.

Schaubild „Ein Inventar, zwei Sichten“. Oben das Verzeichnis aller Dienstleister nach SSO-04 als fiktives Beispiel mit sechs Einträgen; Beispiel-Cloud AG, Beispiel-Mail GmbH und Beispiel-Support GmbH sind Subdienstleister mit Carve-out, Beispiel-Monitoring Inc., Beispiel-Pentest GmbH und Beispiel-Agentur GmbH nicht. Links führt ein Filter nach Abschnitt 3.4.6 (Leistung relevant für das Verständnis der Kunden und Kontrollen beim Dienstleister nötig, CSOC) zur Systembeschreibung, Mindestinhalt 8, nur für Subdienstleister: Art der Leistung mit Vertragspartner, Ort, Abhängigkeit, Verfügbarkeit von C5-Berichten, erwartete Kontrollen (CSOC) und eigene Überwachungskontrollen nach SSO-05. Rechts führen alle Einträge zur Überwachung nach SSO-05 für alle Dienstleister: Berichte, Zertifikate und Vorfallmeldungen im Turnus nach Einstufung auswerten, bei Subdienstleistern Abgleich mit den CSOC, Abweichungen analysieren, bewerten, behandeln. Unten ein Rückpfeil ins Verzeichnis: Lieferkette nachführen, Verzeichnis mindestens jährlich prüfen (SSO-04.02B).
Ein Inventar, zwei Sichten: internes Verzeichnis und Angaben in der Systembeschreibung. Quelle: BSI, Kriterienkatalog Cloud Computing C5:2026, Version 1.1.0, Abschnitte 3.4.5.1, 3.4.6, SSO-04 und SSO-05; eigene Darstellung.

Wie werten Sie die Prüfberichte Ihrer Subdienstleister aus?

Mit einem festen Prüfschema und einem Protokoll je Bericht. Ein uneingeschränktes Prüfungsurteil heißt nach der BSI-FAQ nicht, dass es keine Abweichungen gibt; erst die Auswertung zeigt, was der Bericht für Ihren Dienst abdeckt. Die ergänzenden Informationen zu SSO-05 nennen Prüfpunkte, unter anderem Geltungsbereich und Zeitraum, Modifikationen des Prüfungsurteils und Abweichungen, die korrespondierenden Kundenkontrollen (CUEC) des Dienstleisters, offengelegte Subdienstleister und angegebene Sicherheitsvorfälle. Unser Prüfschema baut darauf auf:

PrüfpunktWorauf Sie achtenWas daraus folgt
Berichtsart und KriterienC5, SOC 2, ISAE 3402 oder Zertifikat; bei C5 Typ und KatalogfassungErgebnisse aus Zertifizierungsaudits sind laut Katalog anders zu bewerten als die einer ISAE-3000-Prüfung (Abschnitt 3.3); für die CSOC brauchen Sie dann unter Umständen weitere Nachweise
GeltungsbereichSind die von Ihnen genutzten Dienste und Regionen enthalten?Nicht enthaltene Dienste sind eine offene Stelle in Ihrer Überwachung
ZeitraumDeckt der Berichtszeitraum Ihren Prüfungszeitraum ab, wie groß ist die Lücke?Lücke schriftlich vom Dienstleister bestätigen lassen und Statusmeldungen für die Lücke auswerten
Prüfungsurteil und AbweichungenEinschränkungen, Abweichungen bei Kontrollen, die Ihren CSOC entsprechen, Stellungnahme der GeschäftsleitungAbweichung nach SSO-05.05B analysieren, bewerten, behandeln; Folgen für Ihre Kriterien dokumentieren
Abgleich mit Ihren CSOCFindet sich jede erwartete Kontrolle im Bericht, und wurde sie ohne Abweichung getestet?Hinreichende Sicherheit nach SSO-05.04B; fehlt eine Kontrolle, eigene Prüfung oder andere Nachweise
CUEC des DienstleistersWelche Kontrollen setzt er bei Ihnen voraus?Jede CUEC einer eigenen Kontrolle zuordnen, etwa Konfiguration, Schlüssel und Berechtigungen in Ihrem Plattformkonto
Subdienstleister des DienstleistersWelche nennt er, gibt es neue?Lieferkette im Verzeichnis nachführen, Kundeninformation nach SSO-07 prüfen
SicherheitsvorfälleIm Bericht genannte VorfälleAuswirkung auf Ihren Dienst bewerten; bei wesentlich nachteiliger Änderung Kunden unverzüglich informieren (SSO-05.06B)

Für die strukturierte Auswertung von C5-Berichten nennt der Katalog einen Excel-basierten Auswertungsleitfaden des BSI. Die BSI-FAQ verweist dafür derzeit auf Dokumente zu C5:2020, deren Aktualisierung für C5:2026 angekündigt ist (Abruf 1. November 2026). Den Bericht selbst erhalten Sie vom Dienstleister; laut BSI-FAQ bestimmt der Anbieter als Eigentümer, unter welchen Bedingungen er ihn weitergibt. Kunden lesen einen C5-Bericht mit einem anderen Ziel, nämlich für ihre eigene Risikoentscheidung; hier geht es um Ihre Überwachung nach SSO-05.

Ein Auswertungsprotokoll für den Plattformbericht im Beispiel könnte so aussehen (fiktive Werte): Dienste Rechenleistung, Datenbank und Objektspeicher enthalten, Region enthalten; Berichtszeitraum endet drei Monate vor Ende des eigenen Prüfungszeitraums, schriftliche Bestätigung angefordert; eine Abweichung bei der Datenträgerentsorgung mit Stellungnahme und Korrektur im Folgemonat, Bewertung: kein Einfluss auf eigene Kriterien, weil Daten verschlüsselt gespeichert werden; 14 CUEC im Bericht, zwölf eigenen Kontrollen zugeordnet, zwei offen und als Maßnahmen mit Frist erfasst.

Wie halten Sie das Inventar aktuell?

Mit festen Terminen und Anlässen, die der Katalog teils vorgibt. Die Turnusse in der rechten Spalte, die über die Katalogvorgaben hinausgehen, sind unsere Empfehlung.

WasVorgabeWann
Verzeichnis auf Vollständigkeit, Genauigkeit und Gültigkeit prüfenSSO-04.02Bmindestens jährlich; wir empfehlen zusätzlich einen vierteljährlichen Abgleich mit der Kreditorenliste
Risikobeurteilung jedes Dienstleisters überprüfenSSO-02.02Bmindestens jährlich
Berichte, Zertifikate und Vorfallmeldungen auswertenSSO-05.02B, SSO-05.03Bim Turnus nach Einstufung; im Beispiel bei „Sehr hoch“ jeder neue Bericht und vierteljährliche Statusdurchsicht, bei „Mittel“ jährlich
Vertraulichkeitsvereinbarungen überprüfenSSO-05.07Bmindestens einmal im Jahr
Kunden über Dienstleister und Datenarten informierenSSO-07.01B, SSO-07.02Bbei Änderungen, Überprüfung mindestens jährlich
Neuer Dienstleister oder neue LeistungSSO-02.01Bvor dem Einsatz: Bewertung, Einstufung, Eintrag
Änderung beim Dienstleister, die Ihr Sicherheitsniveau wesentlich verschlechtertSSO-05.06BKunden unverzüglich informieren

Für einen Typ-2-Bericht braucht der Prüfer Belege, dass diese Schritte im ganzen Zeitraum liefen: datierte Auswertungsprotokolle, Prüfvermerke zum Verzeichnis und erledigte Maßnahmen. Neue Subdienstleister im Zeitraum können außerdem eine wesentliche Änderung sein, die in die Systembeschreibung gehört, siehe Wesentliche Änderungen und Ereignisse.

Typische Fehler im Inventar

FehlerWirkungAbhilfe
Abhängigkeit ohne Begründung, etwa nur „hoch“Angabe nach 3.4.6 unvollständig, Ausstiegsstrategie nach SSO-06 nicht ableitbarBegründung mit Umfang, Einzigartigkeit und Wechselzeit ergänzen
CSOC als Pauschale „ISO-27001-Zertifikat vorhanden“Ein Zertifikat ist keine Kontrolle; der Abgleich nach SSO-05.04B ist nicht möglichCSOC als konkrete Kontrollarten mit Kriterien-IDs formulieren
Ort nur als Hauptsitz des DienstleistersVerarbeitungs- und Speicherorte, etwa für Backups oder Support, fehlenOrte je Datenart erheben und mit dem Datenflussdiagramm abgleichen

Häufige Fragen

Ist das Subdienstleisterinventar eine Pflicht im C5?+
Den Begriff verwendet der Katalog nicht. Er verlangt ein Verzeichnis der Dienstleister nach SSO-04 und in der Systembeschreibung bestimmte Angaben zu Subdienstleistern (Abschnitt 3.4.5.1 Nr. 8). Ein gemeinsames Inventar ist unser Vorschlag, beides an einer Stelle zu pflegen.
Muss jeder Dienstleister in die Systembeschreibung?+
Nein. Die Angaben nach Mindestinhalt 8 betreffen Subdienstleister, also Dienstleister, bei denen beide Merkmale aus Abschnitt 3.4.6 vorliegen. Alle anderen führen Sie im internen Verzeichnis nach SSO-04.
Wie genau müssen die Ortsangaben sein?+
In der Systembeschreibung genügt die Länderebene (Abschnitt 3.4.6). Im internen Verzeichnis verlangt SSO-04 die Standorte, an denen die Daten verarbeitet und gespeichert werden; wie genau Sie diese intern führen, legen Sie nach Ihrem Bedarf fest.
Was tun, wenn ein Subdienstleister keinen C5-Bericht hat?+
In der Systembeschreibung geben Sie an, dass kein C5-Bericht verfügbar ist. Für die Überwachung nutzen Sie andere Nachweise, etwa SOC-2- oder ISAE-3402-Berichte, Zertifikate oder eigene Prüfungen; für Subdienstleister sieht das Zusatzkriterium SSO-01.02AC dann Informations- und Prüfungsrechte vor. Alternativ kommt die Inclusive-Methode in Frage, siehe C5-Scope.
Gehören die Subunternehmer meiner Dienstleister ins Inventar?+
Als Angabe beim jeweiligen Dienstleister ja: SSO-02 fragt, ob Ihre Dienstleister selbst Subunternehmer einsetzen und welche Daten diese verarbeiten, und SSO-07 verlangt, Kunden darüber zu informieren. Ein eigener Eintrag mit allen Feldern ist für die Subunternehmer nicht vorgesehen; die Überwachung darf laut ergänzenden Informationen zu SSO-05 auch über Ihre Dienstleister laufen, die Bewertung bleibt bei Ihnen.

Weiterlesen

Quellen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).