C5-Readiness

BSI C5

C3A des BSI: was die Souveränitäts­kriterien verlangen und wie sie zu C5 stehen

Mit C3A (Criteria enabling Cloud Computing Autonomy) bewertet man, ob sich ein Cloud-Dienst im eigenen Risikokontext selbstbestimmt nutzen lässt. Der Katalog setzt voraus, dass der Anbieter C5 erfüllt, und ist für sich nicht verbindlich. Diese Seite zeigt, was er verlangt und welche Souveränitätskriterien schon in C5:2026 stehen.

Serverraum im Halbdunkel, ein einzelnes Netzwerkkabel ist aus einem Patchfeld gezogen und liegt im goldenen Lichtkegel

Stand: 2026-11-01

Mit C3A hat das BSI am 27. April 2026 Kriterien veröffentlicht, mit denen sich die Souveränität eines Cloud-Dienstes bewerten lässt. Diese Seite erklärt, was C3A ist, wie er aufgebaut ist, was er von Anbietern verlangt und wie er mit C5 zusammenhängt. Für Cloud- und SaaS-Anbieter ist vor allem der letzte Punkt wichtig: Ohne C5 läuft C3A ins Leere.

Was ist C3A?

C3A ist ein Kriterienkatalog des BSI, mit dem sich bewerten lässt, ob ein Satz von Cloud-Diensten im jeweiligen Risikokontext selbstbestimmt genutzt werden kann. Das BSI beschreibt ihn als richtungsweisenden Handlungsrahmen, der Transparenz schafft; er ist für sich nicht verbindlich und entfaltet laut Pressemitteilung keine regulative Wirkung. Hintergrund ist das Modell der geteilten Verantwortung: Es begrenzt, was ein Cloud-Kunde selbst entscheiden kann, auch bei Fragen, die seine Souveränität betreffen.

Eckdaten (Stand 01.11.2026)
NameC3A - Criteria enabling Cloud Computing Autonomy
HerausgeberBSI
FassungVersion 1.0 vom 27.04.2026, 16 Seiten
Sprachenur Englisch; eine deutsche Fassung war laut Pressemitteilung für Ende des zweiten Quartals 2026 geplant, ist auf der BSI-Seite aber nicht gelistet
LizenzCC BY-ND 4.0
Verbindlichkeitnicht verbindlich; Anwendung über Verträge, Beschaffung und eigene Risikoanalyse
Voraussetzungder Anbieter erfüllt die C5-Kriterien
NachweisAudit; einen Leitfaden für C3A-Audits hat das BSI angekündigt, er ist noch nicht veröffentlicht

Wie hängen C3A und C5 zusammen?

C3A setzt voraus, dass der Cloud-Anbieter die C5-Kriterien erfüllt, weil C5 den Sicherheitsanteil der Souveränität abbildet. Der Katalog übernimmt Struktur und Ziele des EU Cloud Sovereignty Framework (EU CSF) der Europäischen Kommission und lässt zwei Bereiche bewusst aus: SOV-7 (Sicherheit und Compliance), den das BSI bereits mit C5:2026, IT-Grundschutz und dem HV-Benchmark kompakt (Hochverfügbarkeit) abdeckt, und SOV-8 (ökologische Nachhaltigkeit), der nicht in die Zuständigkeit des BSI fällt (C3A, Abschnitt 1.2).

Auch Portabilität gehört zur selbstbestimmten Nutzung, steht aber nicht in C3A, weil C5:2026 dafür das Themengebiet Portabilität und Interoperabilität (PI) hat (BSI-Themenseite C3A). Für Anbieter heißt das: Wer souveräne Cloud-Dienste anbieten will, muss für den Dienst die C5-Kriterien erfüllen; nachweisen lässt sich das in der Praxis mit einem C5-Testat.

Welche Souveränitätskriterien stehen schon in C5:2026?

C5:2026 behandelt Souveränität ausführlicher als die Vorgängerfassung; der Katalog nennt die technische Umsetzung von Souveränität als einen seiner Schwerpunkte (Abschnitt 1.1). Ausdrücklich als Voraussetzung für technische Souveränität bezeichnet er nur PSS-12. Die übrigen Zuordnungen in der Tabelle sind unsere, nach Titel und Inhalt der Kriterien.

ThemaIn C5:2026In C3A (Beispiele)
Region der DatenverarbeitungPSS-12: Kundendaten und Backups nur in der vertraglich vereinbarten Region; Zusatzkriterien zu wählbaren Partitionen mit eigenem Identitätsmanagement. Mehrere Regionen sind nicht Pflicht.SOV-3-01: Kunden können prüfen, wo Daten liegen; Dienstoptionen mit Verarbeitung nur in der EU oder nur in Deutschland
Recht und StandorteGC-01: anwendbares Recht, Länder, Regionen und das Land der KonzernobergesellschaftSOV-1: Gerichtsstand, Sitz und tatsächliche Kontrolle in der EU oder in Deutschland
Behördliche AnfragenGC-05 (mit dem US CLOUD Act als Beispiel) und INQ-01 bis INQ-04SOV-2-01: jährliche Ermittlung und Risikobewertung außereuropäischen Rechts
Schlüssel in KundenhandCRY-18 (externe Schlüsselverwaltung) und CRY-19 (kundenverwaltete Schlüssel, BYOK)SOV-3-02 (externes Schlüsselmanagement) und SOV-3-05 (clientseitige Verschlüsselung)
LieferketteSSO-07 (Transparenz über Dienstleister und ihre Unterauftragnehmer), DEV-13 (Liste der Softwarekomponenten, auch als SBOM)SOV-5-01 bis SOV-5-03: Software, Hardware und externe Dienste mit Herkunftsländern

Unsere Einordnung: Wer PSS-12, GC-01, GC-05, INQ, CRY-18/19 und SSO-07 sauber umgesetzt und in der Systembeschreibung dargestellt hat, hat einen guten Teil der Nachweise für eine spätere C3A-Bewertung schon beisammen. Was C3A zusätzlich verlangt, betrifft vor allem Eigentum, Personal und Betrieb.

Die sechs Souveränitätsbereiche von C3A

C3A gliedert seine Kriterien in sechs Bereiche, SOV-1 bis SOV-6. Die Kurzbeschreibungen sind unsere Zusammenfassung; verbindlich ist allein der englische Originaltext.

Aufbau: Unten das Fundament C5:2026 für Sicherheit, das zusammen mit IT-Grundschutz und dem HV-Benchmark kompakt den Bereich SOV-7 des EU Cloud Sovereignty Framework abdeckt. Darauf die sechs C3A-Bereiche SOV-1 Strategie, SOV-2 Recht, SOV-3 Daten, SOV-4 Betrieb, SOV-5 Lieferkette und SOV-6 Technologie. Seitlich der Hinweis zur Lokalisierung: Viele Kriterien gibt es in zwei Varianten, C1 EU oder C2 Deutschland; Zusatzkriterien nach Bedarf des Kunden. SOV-8 Nachhaltigkeit liegt außerhalb der BSI-Zuständigkeit und ist nicht Teil von C3A. Untertitel: C3A setzt voraus, dass der Cloud-Anbieter die C5-Kriterien erfüllt.
C3A baut auf C5:2026 auf. Quelle: BSI, C3A v1.0 (27.04.2026), Abschnitte 1.2 und 2; eigene Darstellung.
BereichWorum es geht (eigene Zusammenfassung)Beispiele
SOV-1 Strategic SovereigntyGerichtsstand, Sitz und tatsächliche Kontrolle über den Anbieter; Vorabinformation bei Änderungen der EigentümerstrukturSOV-1-01 bis SOV-1-03, SOV-1-04 (90 Tage Vorlauf)
SOV-2 Legal & Jurisdictional SovereigntyUmgang mit außereuropäischem Recht, Prüfrechte der Cybersicherheitsbehörde, Übernahme im VerteidigungsfallSOV-2-01 bis SOV-2-03
SOV-3 Data SovereigntyDatenstandort, externe Schlüssel und Identitäten, Protokolle für Kunden, clientseitige VerschlüsselungSOV-3-01 bis SOV-3-05
SOV-4 Operational SovereigntyBetriebspersonal, Fernzugriff, Netzanbieter, SOC, Updates, Datenaustausch mit Dritten, Trennung und WiederverbindungSOV-4-01 bis SOV-4-10
SOV-5 Supply Chain SovereigntySoftware, Hardware und externe Dienste mit Herkunft, Exportbeschränkungen, KapazitätsmanagementSOV-5-01 bis SOV-5-05
SOV-6 Technology SovereigntyQuellcode-Sicherung in der EU, Weiterbetrieb ohne Dritte, Zugriff auf EntwicklungswerkzeugeSOV-6-01 bis SOV-6-03

Kriterien, Zusatzkriterien und die Wahl zwischen EU und Deutschland

C3A unterscheidet Kriterien, Zusatzkriterien und ergänzende Informationen (C3A, Abschnitt 1.3). Zusatzkriterien heben ein Kriterium an oder erweitern es; welche gelten, legt der Kunde nach seinem Bedarf fest. Viele Kriterien gibt es in zwei Varianten: Die mit „C1“ gekennzeichnete verlangt den Bezug zur EU, die mit „C2“ zu Deutschland, etwa beim Sitz (SOV-1-02), bei der Kontrolle über den Anbieter (SOV-1-03) oder beim Betriebspersonal (SOV-4-01). Beim Datenstandort (SOV-3-01) gilt dieses Schema nicht: Dort gibt es fünf eigenständige Unterkriterien C1 bis C5, die nach Datenart (Kundendaten, abgeleitete Daten und Kontodaten, Anbieterdaten) und Ort (EU oder Deutschland) unterscheiden; C1 betrifft die Möglichkeit des Kunden, den Speicherort zu prüfen (C3A, Abschnitt 2.3.1).

Wichtig für Kunden: Bei einigen Kriterien weist C3A darauf hin, dass Einschränkungen auf Deutschland oder die EU begründet sein müssen und ihre Umsetzung, etwa in einem Vergabeverfahren, rechtlich zulässig sein muss. Für Anbieter heißt das, dass ein Profil mit lauter C2-Varianten nicht automatisch der Maßstab ist; den Maßstab setzt, was der Kunde aus seiner Risikoanalyse ableitet.

Disconnect, Personal und Quellcode: die anspruchsvollsten Anforderungen

Drei Anforderungen verändern Betrieb und Organisation nach unserer Einschätzung am stärksten. Alle drei sind im Original als Muss-Anforderung (MUST) formuliert. Wir fassen sie hier nur zusammen; den genauen Wortlaut enthält das englische Original (BSI, C3A v1.0, Abschnitte 2.4 und 2.6).

  • Trennung von außereuropäischen Verbindungen (SOV-4-09, SOV-4-10). Der Anbieter muss alle Netzverbindungen außerhalb der EU kappen können, ohne dass der Dienst darunter leidet. Dafür verlangt der Katalog einen dokumentierten Ablauf, der mindestens einmal im Jahr getestet wird; SOV-4-10 regelt die spätere Wiederverbindung. Praktisch heißt das: Abhängigkeiten von Diensten außerhalb der EU, etwa für Updates oder Lizenzprüfungen, müssen bekannt und beherrschbar sein.
  • Personal (SOV-4-01). Wer Zugang zur Betriebsinfrastruktur hat, der Kundensupport und die Geschäftsleitung müssen EU-Staatsangehörige sein, mit Hauptwohnsitz in der EU (Variante C1) oder in Deutschland (Variante C2). Für Anbieter mit Support-Teams in Drittstaaten ist das eine Frage der Organisation und des Personals, die sich nicht kurzfristig lösen lässt.
  • Quellcode (SOV-6-01). Der Anbieter muss eine Quellcode-Sicherung in der EU vorhalten, die höchstens 24 Stunden alt ist und mindestens fünf Versionen umfasst, damit er den Dienst ohne fremde Abhängigkeiten betreiben und weiterentwickeln kann. Dazu gehören auch Build- und Bereitstellungswerkzeuge und eine Dokumentation.

Für einen SaaS-Anbieter auf der Plattform eines Hyperscalers betreffen manche dieser Anforderungen die Plattform, andere den eigenen Betrieb. Wie sich die Verantwortung zwischen Anbieter und Plattform aufteilt und wie man das im Prüfungsumfang abbildet, erklärt die Seite C5-Scope.

Wie läuft eine C3A-Bewertung ab?

Anbieter wählen die Kriterien, die ihr Angebot erfüllt, und weisen sie durch ein Audit nach; Kunden legen mit C3A fest, welches Maß an Souveränität sie brauchen, und bewerten bei auditierten Diensten, ob die für sie wichtigen Kriterien erfüllt sind (C3A, Abschnitt 1.4). Das BSI hat angekündigt, einen Leitfaden zu veröffentlichen, wie C3A-Audits standardisiert und Auditberichte genutzt werden können, vergleichbar mit den etablierten C5-Prozessen. Am 01.11.2026 war er auf den BSI-Seiten noch nicht veröffentlicht.

Bis dahin empfehlen wir Kunden und Anbietern diese Reihenfolge:

  1. Souveränitätsbedarf des Anwendungsfalls aus der eigenen Risikoanalyse ableiten.
  2. Je Bereich die passenden Kriterien und Varianten (EU oder Deutschland) und die nötigen Zusatzkriterien auswählen und die Auswahl begründen.
  3. Das C5-Testat des Dienstes prüfen, denn C3A setzt C5 voraus.
  4. Nachweise des Anbieters zu den ausgewählten Kriterien anfordern und auswerten.
  5. Lücken vertraglich regeln, etwa Datenstandort, Personal und Disconnect-Tests.
  6. Die Anforderungen in Leistungsbeschreibung und Beschaffung verankern.

Beispiel: Souveränitätsprofil für ein Dokumentenmanagement in der Verwaltung

Fiktives Beispiel, kein realer Kunde. Eine Landesverwaltung beschafft ein cloudbasiertes Dokumentenmanagement für Akten mit personenbezogenen Daten und leitet aus ihrer Risikoanalyse folgendes Profil ab:

BereichAuswahlBegründung der Verwaltung
SOV-1C1 (EU) bei Gerichtsstand, Sitz und Kontrolle; SOV-1-04Rechtsweg in der EU, frühe Information bei Eigentümerwechsel
SOV-2SOV-2-01Risikobewertung außereuropäischen Rechts als Entscheidungsgrundlage
SOV-3SOV-3-01 C3 (Kundendaten nur in der EU), SOV-3-02, SOV-3-04Schlüssel und Protokolle in eigener Hand
SOV-4SOV-4-01 C1, SOV-4-09, SOV-4-10Weiterbetrieb bei Trennung von außereuropäischen Verbindungen
SOV-5SOV-5-01 mit ZusatzkriteriumAbhängigkeit von Softwarelieferanten erkennen
SOV-6nicht gefordertWechsel des Anbieters bleibt über Portabilität (C5, Gebiet PI) möglich

Der Anbieter legt dazu sein C5-Testat vor und ordnet jedem gewählten C3A-Kriterium seine Nachweise zu. Wo er die Plattform eines Dritten nutzt, braucht er auch dessen Nachweise. Im C5-Bericht stehen dazu je Subdienstleister (Subservice-Organisation) Firmenname, Ort der Verarbeitung und Speicherung und eine Einschätzung der Abhängigkeit (C5:2026, Abschnitt 3.4.6); diese Angaben sammelt man am besten in einem Subdienstleisterinventar.

Stand der Veröffentlichung

Geprüft am 01.11.2026: C3A liegt in Version 1.0 vom 27.04.2026 auf Englisch vor. Die deutsche Fassung und der Audit-Leitfaden sind angekündigt, auf der BSI-Seite aber noch nicht gelistet. Wie C5:2026 selbst eingeführt wird und ab wann er anzuwenden ist, steht auf der Seite C5:2026. Davon zu trennen ist das geplante europäische Zertifizierungsschema für Cloud-Dienste (EUCS); C3A ist ein nationaler Kriterienkatalog des BSI.

Wie wir Anbieter souveräner Cloud-Dienste begleiten

C3A setzt C5 voraus. Deshalb beginnen wir mit einer C5-Gap-Analyse, in der wir auf Wunsch die C5-Kriterien mit Souveränitätsbezug und die für Ihre Kunden relevanten C3A-Kriterien gleich mit betrachten. Blackfort Technology testiert nicht; das Testat erteilt und das Audit führt ein unabhängiger Prüfer durch.

Häufige Fragen

Ist C3A verpflichtend?+
Nein. Das BSI bezeichnet C3A als Handlungsrahmen ohne regulative Wirkung; der Katalog ist für sich nicht verbindlich. Verbindlich wird er erst, wenn Kunden ihn in Verträge oder Ausschreibungen aufnehmen. Ob in Ihrem Fall eine Rechtspflicht besteht, ist im Einzelfall zu prüfen.
Brauche ich für C3A ein C5-Testat?+
C3A setzt voraus, dass der Anbieter die C5-Kriterien erfüllt, weil C5 den Sicherheitsanteil der Souveränität abbildet. In der Praxis wird der Nachweis dafür ein C5-Testat sein.
Gibt es ein C3A-Zertifikat oder ein C3A-Testat?+
Ein Zertifikat sieht C3A nicht vor. Anbieter sollen die Erfüllung durch ein Audit nachweisen; wie solche Audits standardisiert werden, will das BSI in einem Leitfaden festlegen, der am 01.11.2026 noch nicht veröffentlicht war.
Gibt es C3A auf Deutsch?+
Stand 01.11.2026 nicht. Die Pressemitteilung vom 27.04.2026 kündigte eine deutsche Fassung für Ende des zweiten Quartals 2026 an; auf der BSI-Seite ist nur die englische Fassung verlinkt.
Was bedeuten C1 und C2 bei den C3A-Kriterien?+
Bei vielen Kriterien sind C1 und C2 Varianten: C1 verlangt den Bezug zur EU, C2 zu Deutschland, etwa beim Sitz oder beim Betriebspersonal. Der Kunde wählt nach seiner Risikoanalyse. Beim Datenstandort (SOV-3-01) gilt das Schema nicht; dort stehen C1 bis C5 für unterschiedliche Datenarten und Orte.

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Quellen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).