C5-Readiness

BSI C5

C5-Maßnahmen priorisieren: was zuerst kommt und wer es verantwortet

Nach der Gap-Analyse kann eine lange Liste von Maßnahmen auf dem Tisch liegen. Zuerst kommen die, auf die andere Kriterien aufbauen, die vor Beginn des Prüfungszeitraums laufen müssen oder die an Dritten hängen; der Rest folgt in Stufen. Diese Seite zeigt die gebietsübergreifenden Blocker mit Reihenfolge und typischen Verantwortlichen.

Stapel aus Holzbausteinen auf einem dunklen Tisch, die unterste Reihe golden beleuchtet

Stand: 2026-11-01

Diese Seite ordnet Maßnahmen, die mehrere Themengebiete des C5 gleichzeitig aufhalten. Wie man Lücken innerhalb eines Themengebiets schließt, gehört zum jeweiligen Gebiet im Kriterienkatalog; hier geht es um die Reihenfolge über die Gebiete hinweg. Die Liste der Maßnahmen entsteht in der C5-Gap-Analyse, und der Maßnahmenplan nach der C5-Gleichwertigkeitsverordnung ist ein eigenes Dokument mit gesetzlichen Fristen (siehe C5-Gleichwertigkeitsverordnung).

Was macht eine Maßnahme zum Blocker?

Eine Maßnahme blockiert, wenn ohne sie andere Maßnahmen nicht sinnvoll beginnen oder nicht prüfbar werden. Wir nutzen fünf Merkmale; trifft eines zu, kommt die Maßnahme nach vorn:

  1. Andere Kriterien bauen darauf auf. Der Katalog verweist in vielen Kriterien auf ein anderes, etwa „gemäß SP-01 dokumentiert“ oder „Risikobeurteilung gemäß OIS-07“.
  2. Sie muss vor dem Prüfungszeitraum laufen. Ein Typ-2-Bericht beurteilt die Wirksamkeit über einen Zeitraum, der mindestens drei Monate umfassen soll; was erst in der Mitte beginnt, fehlt für die ersten Wochen.
  3. Sie hat einen Jahresrhythmus. Tests, Überprüfungen und interne Audits mit jährlicher Frequenz müssen im Zeitraum stattfinden und belegt sein.
  4. Sie hängt an Dritten. Subdienstleister (Subservice-Organisationen), Kunden oder Vertragspartner haben eigene Vorlaufzeiten.
  5. Sie verändert Scope oder Systembeschreibung. Was den Prüfungsgegenstand verschiebt, macht spätere Arbeit hinfällig.

Wo der Katalog selbst Abhängigkeiten setzt

Zwei Kriterien tauchen in den Texten anderer Kriterien besonders oft auf. Nach unserer Auszählung der deutschen Fassung 1.1.0 nennen mehr als 30 Kriterien aus mindestens 13 Themengebieten jeweils OIS-07 oder SP-01 ausdrücklich. Wer diese beiden spät angeht, muss die abhängigen Kontrollen später noch einmal anfassen.

Kriterium (Titel nach Katalog, DE 1.1.0)Was es festlegtWarum andere davon abhängen
SP-01 „Dokumentation, Kommunikation und Bereitstellung von Richtlinien und Verfahren“einheitliche Struktur für alle Richtlinien: Ziele, Anwendungsbereich, Rollen mit Vertretung, Abhängigkeiten zu Kunden und Subdienstleistern, Maßnahmen, rechtliche Anforderungen; Versionskontrolle; Genehmigung durch die oberste Leitung oder eine autorisierte Stelle (SP-01.04B)viele Kriterien verlangen ihre Richtlinien „gemäß SP-01“; ohne die Struktur entstehen Dokumente, die später umgeschrieben werden
OIS-07 „Richtlinie für Risikomanagement“Methodik für vergleichbare und reproduzierbare Risikobeurteilungen mit Risikoeigentümern und Akzeptanzkriterienzahlreiche Kriterien leiten ihre Maßnahmen aus einer Risikobeurteilung ab, etwa die Aufgabentrennung in OIS-04.01B
CRY-01 „Richtlinie für die Verwendung kryptographischer Mechanismen“Vorgaben für Verschlüsselung und Schlüsselverwaltungwird von Kriterien aus vier Gebieten genannt, darunter Kommunikationssicherheit und Identitäts- und Berechtigungsmanagement
IAM-01 „Richtlinie für Identitäten und Zugriffsberechtigungen“Rollen- und Rechterahmenwird von Kriterien aus sechs Gebieten genannt, von der Aufgabentrennung bis zur physischen Sicherheit
AM-02 „Asset-Inventar“Inventar der Hardware- und Software-Assets mit den Angaben für das Risikomanagement und Listen der Benutzer je Ressourceliefert die Grundlage für Risikobeurteilung (AM-02.03B), Rechteüberprüfung und Container-Inventar (OPS-34)

Für risikobasierte Kriterien gilt ein Sonderfall: Kommt die Risikobeurteilung zu dem Ergebnis, dass keine Risiken zu mindern sind, legt der Anbieter das bei der Anwendbarkeit des Kriteriums dar (Abschnitt 3.4.3). Auch das setzt eine dokumentierte Risikobeurteilung voraus.

Schaubild „C5-Maßnahmen in vier Stufen priorisieren“, von unten nach oben mit Pfeilen; eine Stufe sollte erst beginnen, wenn die vorige im Entwurf steht. Stufe 1 Fundament, vor allen anderen Maßnahmen: Scope und Berichtstyp, Subdienstleister und Methode, Asset-Inventar (AM-02), Risikomethodik und Risikobeurteilung (OIS-07, OIS-08). Stufe 2 Rahmen, vor Beginn des Prüfungszeitraums: Richtlinien nach SP-01, Rollen und Rechte nach IAM-01, Kryptokonzept nach CRY-01, Protokollierung (OPS-10 und folgende), korrespondierende Kundenkontrollen (CUEC). Stufe 3 Betrieb, im Prüfungszeitraum: Kontrollen laufen ab Beginn des Zeitraums, jährliche Kontrollen im Prüfungszeitraum terminieren. Stufe 4 Bericht, Entwurf zu Beginn des Zeitraums, laufend fortschreiben: Systembeschreibung, Management Statement. Randnotiz: Mehr als 30 Kriterien aus mindestens 13 Themengebieten nennen jeweils OIS-07 oder SP-01 ausdrücklich (eigene Auszählung, DE 1.1.0).
C5-Maßnahmen in vier Stufen priorisieren. Eigene Darstellung und eigene Auszählung; Grundlage BSI, Kriterienkatalog Cloud Computing C5:2026, Version 1.1.0, Abschnitte 3.4 und 5.

Priorisierungshilfe: Blocker, Reihenfolge, Verantwortliche

Die Tabelle ist unsere Arbeitshilfe, keine Vorgabe des Katalogs. Sie ordnet elf Maßnahmen, die in vielen C5-Projekten mehrere Gebiete betreffen können. Die Spalte „Verantwortlich“ nennt typische Rollen; in kleinen Organisationen liegen mehrere davon bei einer Person.

StufeMaßnahmeWarum sie blockiertTypisch verantwortlichSpätestens fertig
1Scope, Berichtstyp und Katalogfassung festlegen (C5-Scope)bestimmt, welche Kriterien anwendbar sind und welche Systeme Nachweise liefern (Mindestinhalte 1 und 4 der Systembeschreibung)Geschäftsleitung und Informationssicherheitsbeauftragte (ISB)vor allen anderen Maßnahmen
1Dienstleister erfassen, Subdienstleister bestimmen, Carve-out oder Inclusive wählen (Subdienstleisterinventar)verschiebt Kontrollen zwischen Ihnen und Dritten; Inclusive braucht Mitwirkung des Subdienstleisters (Mindestinhalt 8)Einkauf oder Dienstleistersteuerung mit ISBvor der Umsetzung der Gebiete OPS, SSO und PS
1Asset-Inventar für alles im Scope (AM-02)ohne Inventar keine vollständige Risikobeurteilung, Rechteüberprüfung oder HärtungBetrieb oder Plattformteamvor der ersten Risikobeurteilung
1Risikomethodik und erste Risikobeurteilung (OIS-07, OIS-08)Grundlage für alle risikobasierten VorgabenISB mit den Risikoeigentümernvor den Richtlinien
2Richtlinienrahmen nach SP-01, Genehmigung durch die oberste Leitung oder eine autorisierte Stelle (SP-01.04B)wird von mehr als 30 Kriterien vorausgesetztISB, Freigabe Geschäftsleitungvor Beginn des Prüfungszeitraums
2Rollen- und Rechtekonzept (IAM-01)Voraussetzung für Rechtevergabe, Rechteüberprüfung und AufgabentrennungIT-Betrieb mit ISBvor Beginn des Prüfungszeitraums
2Kryptokonzept (CRY-01)betrifft Verschlüsselung in Netz, Speicherung und SchlüsselverwaltungArchitekturvor Beginn des Prüfungszeitraums
2Protokollierung und Überwachung (OPS-10 und folgende)liefert die Nachweise für viele andere Kontrollen, etwa privilegierte ZugriffeBetriebvor Beginn des Prüfungszeitraums, sonst fehlen Nachweise
2Vom Anbieter vorausgesetzte korrespondierende Kundenkontrollen (CUEC) festlegenstehen in der Systembeschreibung (Mindestinhalt 7) und ziehen oft Änderungen an Verträgen und Kundendokumentation nach sichProduktmanagement mit Vertrieb und ISBvor Beginn des Prüfungszeitraums
3Jährliche Kontrollen im Zeitraum terminierennach unserer Auszählung nennen 25 Basis-Unterkriterien einen mindestens jährlichen Rhythmus, etwa Wiederherstellungstests (OPS-08.01B), Penetrationstests (OPS-22.01B), Rechteüberprüfung (IAM-05.01B), Tests der Pläne zur betrieblichen Kontinuität (BCM-04.01B), interne Audits (COM-03.01B)jeweilige Fachverantwortliche, Überblick bei der ISBTermin im Prüfungszeitraum, vor dessen Ende
4Systembeschreibung und Erklärung der Geschäftsleitung (Management Statement)beschreiben das Ergebnis der Stufen 1 bis 3; Lücken dort werden im Bericht sichtbarISB; Erklärung durch die GeschäftsleitungEntwurf zu Beginn des Zeitraums, laufend fortschreiben

In welcher Reihenfolge arbeiten Sie die Stufen ab?

Die Stufen überlappen, aber eine Stufe sollte erst beginnen, wenn die vorige im Entwurf steht. Unsere Empfehlung:

  • Stufe 1, Fundament: klein halten und schnell entscheiden. Eine Scope-Entscheidung, die drei Monate offen bleibt, verzögert alles andere um drei Monate.
  • Stufe 2, Rahmen: Richtlinien, Rollen, Krypto und Protokollierung parallel, aber mit derselben Struktur nach SP-01. Die Genehmigung gebündelt einplanen, bei der Geschäftsleitung oder der Stelle, die sie dafür autorisiert hat.
  • Stufe 3, Betrieb: Ab hier zählt der Kalender. Bei einem Typ-2-Bericht sollten die Kontrollen laufen, wenn der Zeitraum beginnt. Für eine Erstprüfung lässt der Katalog für noch nicht vollständig ausgeführte Kontrollen Planungsunterlagen oder eine wie die Produktion konfigurierte Umgebung als Nachweis zu (Abschnitt 3.4.11); als Plan für den Regelbetrieb taugt das nicht.
  • Stufe 4, Bericht: Die Systembeschreibung wächst ab Stufe 1 mit. Wer sie erst am Ende schreibt, entdeckt dort Widersprüche zwischen Dokument und Betrieb.

Wie viel Zeit zwischen Stufe 1 und dem Kundentermin liegen muss, rechnet die Rückwärtsplanung vor.

Wer verantwortet was?

Jede Maßnahme braucht genau eine verantwortliche Person mit Vertretung. Das entspricht auch dem Katalog: Nach SP-01.01B beschreiben Richtlinien Rollen und Verantwortlichkeiten einschließlich Vertretungsregelungen. Wir empfehlen diese Aufteilung:

  • Geschäftsleitung: Scope, Budget, Freigabe der Richtlinien, Annahme von Restrisiken, Management Statement.
  • ISB oder Projektleitung C5: Maßnahmenplan, Risikomethodik, Richtlinienrahmen, Systembeschreibung, Abstimmung mit dem Prüfer.
  • Fachteams (Betrieb, Entwicklung, Personal, Einkauf): Umsetzung und Nachweise in ihrem Bereich.
  • Vertrieb und Produktmanagement: Kundenkontrollen, Vertragsanpassungen, Kundentermine.

Liegt in einem kleinen Team vieles bei wenigen Personen, achten Sie auf die Aufgabentrennung: OIS-04 verlangt, miteinander in Konflikt stehende Aufgaben zu trennen, und lässt kompensierende Kontrollen zu, wo das organisatorisch nicht geht. Wie das bei SaaS-Anbietern mit wenigen Beschäftigten aussieht, zeigt die Seite C5 für SaaS-Anbieter.

Wie Sie innerhalb einer Stufe ordnen

Innerhalb einer Stufe hilft eine einfache Bewertung mit vier Fragen, je null bis zwei Punkte. Die Summe ergibt die Reihenfolge; bei Gleichstand entscheidet die längere Vorlaufzeit. Die Skala ist unsere eigene.

Frage0 Punkte1 Punkt2 Punkte
Wie viele andere Maßnahmen warten darauf?keineeine bis zweidrei oder mehr
Wie lang ist die Vorlaufzeit bis zum ersten Nachweis?TageWochenMonate
Hängt sie an Dritten?neinan einem internen Team außerhalb des Projektsan Subdienstleistern, Kunden oder Vertragspartnern
Ändert sie Scope, Verträge oder Systembeschreibung?neineine davonmehrere

Beispiel: Dokumentenaustausch für Steuerkanzleien

Fiktives Beispiel, kein Kunde. Ein Anbieter betreibt eine Plattform, über die Steuerkanzleien und ihre Mandanten Belege und Bescheide austauschen, als SaaS auf einer Public-Cloud-Plattform in Deutschland. Ein ISO-27001-Zertifikat liegt vor. Die Gap-Analyse ergibt 34 offene Maßnahmen. Geplant ist ein erster Typ-2-Zeitraum ab dem 1. September 2027, also nach C5:2026.

Das Team wollte mit einem Penetrationstest und einem neuen SIEM beginnen, weil beides sichtbar ist. Nach den fünf Merkmalen sieht der Plan anders aus:

  • Zuerst das Asset-Inventar: In einem zweiten Cloud-Konto laufen Testsysteme mit Kopien echter Mandantendaten, die bisher niemand im Scope hatte. Das ändert Scope, Risikobeurteilung und Härtung.
  • Dann der Versanddienst für Benachrichtigungen: Er erhält Dokumentnamen und Mandantennamen und wird als Subdienstleister eingestuft. Der Vertrag braucht eine Ergänzung, der Dienstleister eine Vorlaufzeit von zwei Monaten.
  • Dann Richtlinien nach SP-01 auf Basis der vorhandenen ISO-Dokumente, mit gebündelter Freigabe der Geschäftsleitung.
  • Der Penetrationstest rückt in den Prüfungszeitraum, weil OPS-22.01B ihn mindestens jährlich verlangt; so belegt er den Zeitraum. Das SIEM folgt nach dem Protokollierungskonzept.

Ergebnis: Die sichtbaren Maßnahmen kommen später, die Stufen 1 und 2 sind drei Monate vor Zeitraumbeginn im Entwurf fertig.

Typische Fehler beim Priorisieren

  • Nach Katalogreihenfolge abarbeiten. Ursache: Der Katalog ist nach Themengebieten gegliedert, nicht nach Abhängigkeiten. Wirkung: Gebiete am Ende der Liste, etwa SSO oder BCM, starten zu spät, obwohl sie Vorlaufzeiten bei Dritten haben. Abhilfe: nach den fünf Merkmalen sortieren.
  • Werkzeuge vor Vorgaben. Ursache: Ein neues Werkzeug zeigt schnell Fortschritt. Wirkung: Es wird später an Richtlinien und Risikobeurteilung angepasst oder neu konfiguriert. Abhilfe: Werkzeuge erst nach Stufe 2 einführen, außer sie liefern Nachweise, die vor dem Zeitraum gebraucht werden.
  • Jährliche Kontrollen vor den Zeitraum legen. Ursache: Man will den Test „erledigt“ haben. Wirkung: Der Termin liegt außerhalb des Prüfungszeitraums und belegt ihn nicht. Abhilfe: jährliche Kontrollen bewusst in den Zeitraum legen, früh genug für eine Wiederholung bei Abweichungen.

Häufige Fragen

Gehört der Maßnahmenplan in den C5-Bericht?+
Nein, der Bericht enthält ihn nicht als eigenen Bestandteil. Beim Umstieg auf C5:2026 verlangt der Katalog aber unter Umständen Angaben zu geplanten Änderungen in der Systembeschreibung (Abschnitt 3.5); dafür ist ein gepflegter Plan die Grundlage. Wie Sie diese Angaben formulieren, zeigt die Seite Wesentliche Änderungen und Ereignisse.
Was unterscheidet diesen Plan vom Maßnahmenplan nach der C5-Gleichwertigkeitsverordnung?+
Der Plan auf dieser Seite ist ein Projektwerkzeug. Der Maßnahmenplan nach der C5-Gleichwertigkeitsverordnung ist ein gesetzlich beschriebenes Dokument mit festen Inhalten und Fristen, etwa einer Meilensteinplanung von höchstens zwölf Monaten. Siehe C5-Gleichwertigkeitsverordnung; die Einordnung im Einzelfall ist rechtlich zu prüfen.
Müssen alle Lücken vor dem Prüfungszeitraum geschlossen sein?+
Der Katalog setzt keinen Stichtag für Ihre Maßnahmen, aber ein Kriterium gilt schon dann als nicht erfüllt, wenn ein einziges Unterkriterium nicht erfüllt ist (Abschnitt 3.4.12). Unsere Empfehlung: Alle Blocker der Stufen 1 und 2 vor Beginn des Zeitraums abschließen.
Können wir Zusatzkriterien später aufnehmen?+
Ja. Der Anbieter wählt frei, welche Zusatzkriterien er prüfen lässt, und begründet die Auswahl in der Systembeschreibung (Abschnitt 3.4.3). Die Basiskriterien sind der Mindestumfang; Zusatzkriterien lassen sich in einer späteren Prüfung ergänzen.

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Quellen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).