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BSI C5

Confidential Computing im C5:2026: Architektur festlegen und Attestierung belegen

C5:2026 hat zwei neue Kriterien zu Confidential Computing: OPS-32 verlangt Richtlinien und technische Sicherheitsmaßnahmen, OPS-33 eine Remote-Attestierung mit Prüfschnittstelle für Kunden. Beide gelten nur, wenn der Cloud-Dienst Funktionen für Confidential Computing umfasst. Diese Seite zeigt, welche Architekturfragen Sie dann beantworten müssen, wer bei einem Dienst auf Hyperscaler-Hardware wofür zuständig ist und wie Sie Attestierung und Schlüsselfreigabe prüffähig belegen.

Nahaufnahme eines Prozessorchips auf einer dunklen Platine, der Chip von goldenem Licht umrahmt

Stand: 2026-11-01

Diese Seite behandelt Confidential Computing als Schwerpunkt des C5:2026. Das Themengebiet OPS als Ganzes behandelt die Seite Themengebiet OPS, Kryptorichtlinie und Schlüsselmanagement die Seite Themengebiet CRY.

Worum geht es bei Confidential Computing im C5:2026?

Confidential Computing schützt Daten während der Verarbeitung. Der Katalog übernimmt die Begriffsbestimmung des Confidential Computing Consortium: Berechnungen laufen in einem hardwarebasierten, zertifizierten Trusted Execution Environment (TEE), einem isolierten Teil des Prozessors oder Chips, in dem nur autorisierter Code läuft und dessen Daten Code von außen weder lesen noch verändern kann (ergänzende Informationen zu OPS-32). Mit der Attestierung prüft man, ob TEE und Anwendung darin vertrauenswürdig sind.

C5:2026 regelt das in zwei neuen Kriterien. Beide beginnen mit derselben Bedingung: „Wenn der Cloud-Dienst Funktionen für Confidential Computing umfasst“ (OPS-32.01B, OPS-33.01B).

  • OPS-32 Richtlinien und Verfahren: Die Richtlinie beschreibt Zweck und Umfang, die verfügbaren Techniken, welche Teile des Cloud-Stacks mit welcher Technik geschützt sind und wo ein Zugriff Dritter möglich ist, die beteiligten Lieferanten und die Nutzung von TEEs oder sicheren Enklaven (OPS-32.01B). Kunden bekommen diese Informationen nach PSS-01 (OPS-32.02B). Als Sicherheitsanforderung gilt: Weder der Anbieter noch eine andere unbefugte Stelle darf auf die Kundendaten oder die Schlüssel zu ihrem Schutz zugreifen, und die Algorithmen folgen der Kryptorichtlinie (OPS-32.03B).
  • OPS-33 Remote-Attestierung: Der Anbieter bietet Remote-Attestierung an, verankert in vertrauenswürdiger Hard- und Software, mit einer Schnittstelle, über die Kunden die Integrität der Attestierung prüfen können (OPS-33.01B bis 03B).

Das erweiternde Zusatzkriterium OPS-32.01AC verlangt ein dokumentiertes technisches Rahmenwerk mit acht Punkten, unter anderem Dokumentation aller Schnittstellen, Remote-Attestierung von TEE und Code, Überwachung, regelmäßige Penetrationstests nach OPS-22 und Aktualisierung der Trusted Computing Base. OPS-33.01AC verlangt, die verfügbaren Attestierungsstufen festzulegen und Kunden mitzuteilen.

Gelten OPS-32 und OPS-33 für meinen Dienst?

Bieten Sie Ihren Kunden Confidential Computing als Funktion an, etwa vertrauliche Rechenumgebungen, gelten beide Kriterien. Bieten Sie nichts davon an, sind sie nicht anwendbar; das begründen Sie in der Systembeschreibung. Nach Abschnitt 3.4.3 kann sich die Begründung aus der Natur des Dienstes oder aus Ihren Grundsätzen, Verfahren und Maßnahmen ergeben; wie Sie Ausschlüsse im Scope festhalten, zeigt die Seite C5-Scope.

Offen ist der Fall dazwischen: Sie nutzen vertrauliche virtuelle Maschinen der Plattform nur intern, etwa für einen Dienst, der besonders schützenswerte Daten verarbeitet, und werben damit gegenüber Kunden. Ob der Dienst dann „Funktionen für Confidential Computing umfasst“, entscheidet der Wortlaut nicht ausdrücklich. Unsere Empfehlung: Wer den Schutz gegenüber Kunden als Eigenschaft des Dienstes zusagt, sollte ihn auch nach OPS-32 und OPS-33 belegen können. Klären Sie die Einordnung früh mit dem Prüfer.

Ausgangssituation: eine Analyseplattform mit vertraulichen Rechenumgebungen

Fiktives Beispiel, kein Kunde. Ein Anbieter betreibt eine Plattform, auf der Forschungseinrichtungen und Pharmaunternehmen pseudonymisierte Gesundheitsdaten gemeinsam auswerten, ohne die Rohdaten einander offenzulegen. Die Auswertungen laufen in vertraulichen virtuellen Maschinen eines großen Cloud-Anbieters; die TEE-Technik liefert der Prozessorhersteller. Die Schlüssel zu den Datensätzen gibt ein eigener Schlüsseldienst des Anbieters erst frei, wenn die Attestierung der Rechenumgebung erfolgreich war. Kunden wählen im Portal eine „vertrauliche Auswertung“; Confidential Computing ist damit eine Funktion des Dienstes.

So sieht es vor dem Projekt aus:

  • Das Portal zeigt Kunden ein grünes Häkchen „Attestierung erfolgreich“. Die Nachweise dahinter prüft nur der Schlüsseldienst des Anbieters.
  • Die Betriebsdokumentation beschreibt die vertraulichen Maschinen, aber nicht, welche Teile des Stacks außerhalb des TEE laufen: Speicher, Netz, Schlüsseldienst, Protokollierung.
  • Der Schlüsseldienst läuft selbst in einer normalen virtuellen Maschine; zwei Administratoren könnten die Freigaberegeln ändern.
  • Firmware- und Mikrocode-Aktualisierungen der Plattform kommen ohne eigene Bewertung in den Betrieb.

Wer ist wofür verantwortlich: Anbieter, Plattform, Kunde?

Die Hardware stammt vom Prozessorhersteller, die vertraulichen Maschinen betreibt die Plattform, die Zusage an die Kunden macht der Anbieter. OPS-32 und OPS-33 richten sich an den Anbieter; korrespondierende Kriterien für Kunden nennt der Katalog dort nicht. Unsere Einordnung für das Beispiel:

AspektAnbieterPlattform (Subdienstleister)Kunde (Forschungseinrichtung)
Richtlinie mit Zweck, Techniken, geschützten Teilen des Stacks und Zugriffsmöglichkeiten Dritterschreibt sie und informiert Kunden (OPS-32.01B, OPS-32.02B)liefert die technische Beschreibung ihrer vertraulichen Maschinen-
Liste der beteiligten Lieferantenführt sie (OPS-32.01B Nr. 4), am besten im Subdienstleisterinventarnennt ihre eigenen Zulieferer-
Kein Zugriff des Anbieters auf Daten und Schlüsselgestaltet Schlüsselfreigabe und Betrieb so, dass er selbst nicht zugreifen kann (OPS-32.03B)schließt Zugriff ihres Personals auf den TEE-Inhalt technisch aus-
Remote-Attestierung und Prüfschnittstellebietet sie an und stellt Nachweise bereit (OPS-33)stellt die Attestierungsnachweise der Hardware bereitprüft die Nachweise, wenn er die stärkere Variante nutzen will
Aktualisierung der Trusted Computing Basebewertet und plant sie (OPS-32.01AC Nr. 8, falls im Umfang)spielt Firmware und Mikrocode ein-

Die Lieferanten nach OPS-32.01B Nr. 4 überschneiden sich mit den Subdienstleistern Ihres Berichts; ein gemeinsames Subdienstleisterinventar vermeidet doppelte Listen. Dass Kunden Nachweise selbst prüfen, ist kein Katalogkriterium für Kunden; setzen Sie es voraus, gehört es als korrespondierende Kundenkontrolle (CUEC) in die Systembeschreibung.

Welche Varianten der Remote-Attestierung unterscheidet der Katalog?

Der Katalog stuft in den ergänzenden Informationen zu OPS-33.01AC vier Varianten ein. Je mehr der Kunde selbst in einer Umgebung seines Vertrauens prüft, desto stärker gilt die Attestierung. Ruft der Anbieter die Nachweise ab, prüft sie in einem eigenen Dienst und gibt nur das Ergebnis zurück, liefert das nach dem Katalog eine schwache Attestierung. Das grüne Häkchen im Beispiel entspricht dieser schwachen Variante. Gibt der Anbieter zusätzlich die Nachweise heraus und der Kunde prüft sie selbst, stuft der Katalog die Variante als sehr stark ein. Die Schnittstelle für Kunden ist in jedem Fall Pflicht (OPS-33.03B); die Stufen festzulegen und mitzuteilen ist erweiternd (OPS-33.01AC).

Schaubild „Remote-Attestierung nach OPS-33: wer prüft?“ mit zwei der vier Varianten, die der Katalog in den ergänzenden Informationen zu OPS-33.01AC einstuft. Zeile „Grünes Häkchen, vor dem Projekt“: Anbieter ruft die Nachweise ab, prüft in einem eigenen Dienst, gibt dem Kunden nur das Ergebnis: schwach. Zeile „Mit Nachweisen, wie in der Beispiel-Kontrolle“, gold hervorgehoben: Anbieter ruft ab und prüft in einem eigenen Dienst, gibt Ergebnis und Nachweise heraus, der Kunde prüft sie selbst: sehr stark. Darunter eine Skala von schwächer zu stärker: Je mehr der Kunde selbst in einer Umgebung seines Vertrauens prüft, desto stärker gilt die Attestierung. Unten: Schnittstelle für Kunden in jedem Fall Pflicht (OPS-33.03B); Stufen festlegen und mitteilen erweiternd (OPS-33.01AC).
Grafik antippen, um sie in voller Größe zu öffnen.Wer bei der Remote-Attestierung Nachweise abruft und prüft, und wie der Katalog die Varianten einstuft. Quelle: BSI, Kriterienkatalog Cloud Computing C5:2026, Version 1.1.0, OPS-33 mit ergänzenden Informationen; eigene Darstellung.

Beispiel-Kontrollbeschreibung zu OPS-32.03B und OPS-33

Im Beispiel hängt die Zusage an die Kunden an einer Stelle: Der Schlüssel zu einem Datensatz darf nur in eine attestierte Umgebung gelangen. Unsere Beispiel-Kontrolle (eigene Formulierung, kein Katalogtext):

FeldBeispiel
Kontroll-IDK-OPS-33-01 Schlüsselfreigabe nur nach erfolgreicher Attestierung
ZugeordnetOPS-32.03B, OPS-33.01B bis OPS-33.03B; mit Stufen OPS-33.01AC
ZielDatensätze werden nur in einer Rechenumgebung entschlüsselt, deren Hardware, Firmware und Code gegen freigegebene Referenzwerte attestiert sind; Kunden können jede Attestierung selbst nachprüfen.
VerantwortlichLeitung Plattformsicherheit (Durchführung); Kontrolle durch die Informationssicherheitsbeauftragte (ISB)
Auslöser und Frequenzjeder Start einer vertraulichen Auswertung; jede Änderung der Referenzwerte; vierteljährliche Durchsicht
DurchführungDie Umgebung legt beim Start ihren Attestierungsnachweis vor. Der Schlüsseldienst prüft ihn gegen die freigegebenen Referenzwerte und gibt den Schlüssel nur bei Übereinstimmung frei. Nachweis und Prüfergebnis gehen an die Schnittstelle für Kunden. Neue Referenzwerte, etwa nach einer Firmware-Aktualisierung, gibt die Leitung Plattformsicherheit im Vier-Augen-Prinzip über das Änderungsmanagement frei.
KontrolleDie ISB gleicht vierteljährlich die Schlüsselfreigaben mit den Attestierungsprotokollen ab und prüft, dass keine Freigabe ohne gültigen Nachweis erfolgt ist und dass Änderungen der Freigaberegeln freigegeben waren.
EskalationEine abgelehnte Attestierung erzeugt einen Alarm im Sicherheitsmonitoring. Eine Freigabe ohne gültigen Nachweis wird als Sicherheitsvorfall behandelt und den betroffenen Kunden gemeldet.
NachweisAttestierungsprotokolle, Freigabeprotokolle des Schlüsseldienstes, Änderungstickets der Referenzwerte, Dokumentation der Schnittstelle, Protokoll der vierteljährlichen Durchsicht

Damit die Anforderung aus OPS-32.03B auch gegenüber dem eigenen Personal hält, muss der Schlüsseldienst selbst geschützt sein, etwa in einem eigenen TEE oder einem Hardware-Sicherheitsmodul mit Freigaberegeln, die niemand allein ändern kann. Das ist unsere Empfehlung; wie der Anbieter die Anforderung erfüllt, lässt der Katalog offen.

Welche Nachweise der Prüfer sehen will

Bei Confidential Computing muss der Prüfer zwei Dinge nachvollziehen: dass die Architektur hält, was die Richtlinie verspricht, und dass die Attestierung im Betrieb wirkt. Beispiele aus dem Szenario:

NachweisKriteriumHerkunftVerantwortlichZeitbezug
Richtlinie mit Zweck, Techniken, geschützten Teilen des Stacks, Zugriffsmöglichkeiten Dritter, LieferantenOPS-32.01B, OPS-32.03BDokumentenablage des ISMSISBim Zeitraum gültige Fassung
Architekturdiagramm mit Grenze des TEEOPS-32.01B Nr. 3ArchitekturdokumentationLeitung Plattformsicherheitgültiger Stand, Änderungen im Zeitraum
Kundeninformation zu Confidential ComputingOPS-32.02B, PSS-01Kundendokumentation, PortalProduktmanagementim Zeitraum veröffentlichte Fassungen
Attestierungs- und FreigabeprotokolleOPS-33.01B, OPS-33.02BSchlüsseldienst, ProtokollsystemLeitung Plattformsicherheitfortlaufend, Stichprobe
Dokumentation und Test der Prüfschnittstelle für KundenOPS-33.03BSchnittstellendokumentation, TestprotokollEntwicklunggültiger Stand, Test im Zeitraum
Freigaben neuer Referenzwerte nach AktualisierungenOPS-32.01AC Nr. 8 (falls im Umfang), DEV-03ÄnderungsticketsLeitung Plattformsicherheitjede Änderung im Zeitraum
Bericht des Penetrationstests der vertraulichen UmgebungOPS-32.01AC Nr. 7 (falls im Umfang), OPS-22Prüfbericht des TestdienstleistersISBletzter Test vor oder im Zeitraum

Wie Sie diese Nachweise den Unterkriterien zuordnen und für den Zeitraum vorhalten, zeigt die Seite Nachweise und Dokumentation.

Mögliche Lücken: Ursache, Wirkung, Abhilfe

Die folgenden Lücken folgen aus dem Wortlaut der Kriterien und dem Szenario. Ist ein Unterkriterium nicht erfüllt, gilt das Kriterium als nicht erfüllt, und der Prüfer berichtet die Abweichung (Abschnitte 3.4.12 und 3.4.13).

Mögliche LückeUrsacheWirkungAbhilfe
Kunden sehen nur ein ErgebnisDas Portal zeigt „Attestierung erfolgreich“, die Nachweise bleiben beim Anbieter.OPS-33.03B verlangt eine Schnittstelle, über die Kunden die Integrität der Attestierung prüfen können; ein Ergebnis allein lässt keine Prüfung zu.Nachweise über eine Schnittstelle herausgeben, Prüfwerkzeug und Referenzwerte dokumentieren.
TEE-Grenze nicht beschriebenDie Dokumentation zeigt nur die vertraulichen Maschinen.OPS-32.01B Nr. 3 verlangt, welche Teile des Stacks geschützt sind und wo Dritte zugreifen können; Speicher, Netz und Protokollierung außerhalb des TEE fehlen.Architekturdiagramm mit TEE-Grenze und Zugriffspunkten erstellen und in Richtlinie und Kundeninformation übernehmen.
Anbieter kann Schlüssel freigebenDie Freigaberegeln des Schlüsseldienstes lassen sich von Administratoren ändern.Nach OPS-32.03B darf weder der Anbieter noch eine andere unbefugte Stelle auf Kundendaten oder Schlüssel zugreifen.Schlüsseldienst in eigenem TEE oder Hardware-Sicherheitsmodul, Regeländerungen nur im Vier-Augen-Prinzip und mit Attestierung des Schlüsseldienstes selbst.
Lieferanten nicht aufgeführtProzessorhersteller und dessen Attestierungsdienst gelten als „Technik“.OPS-32.01B Nr. 4 verlangt die Liste der beteiligten Lieferanten und Service-Organisationen.Liste im Subdienstleisterinventar führen, mit Rolle in der Attestierungskette.
Aktualisierungen ohne BewertungFirmware und Mikrocode kommen von der Plattform direkt in den Betrieb.Neue Firmware ändert die Messwerte; ohne Freigabe neuer Referenzwerte scheitert die Attestierung oder wird ohne Prüfung angepasst.Aktualisierungen über das Änderungsmanagement mit Freigabe der Referenzwerte führen, wie in der Kontrolle oben.

Welche Lücken zuerst zu schließen sind, ist eine Frage der Maßnahmenplanung.

Kriterien mit Bezug zu Confidential Computing

Titel nach der deutschen Fassung 1.1.0, Zählung der Unterkriterien nach Abschnitt 5 (B = Basis, AS = verschärfend, AC = erweiternd). Die Auswahl außerhalb von OPS-32 und OPS-33 ist unsere Einordnung. Die Spalte „Worum es geht“ ist unsere eigene Kurzbeschreibung, kein Katalogtext; verbindlich ist der Wortlaut der Kriterien im Katalog.

IDTitel (Katalog)B/AS/ACWorum es geht
OPS-32Confidential Computing - Richtlinien und Verfahren3/0/1Nur bei angebotenem Confidential Computing: Zweck, Techniken, geschützte Teile des Stacks, Lieferanten, kein Zugriff des Anbieters auf Daten und Schlüssel.
OPS-33Confidential Computing - Remote-Attestierung3/0/2Nur bei angebotenem Confidential Computing: Remote-Attestierung mit Prüfschnittstelle für Kunden, als Zusatz festgelegte Stufen.
PSS-01Leitlinien und Empfehlungen für Cloud-Kunden4/0/1Der Weg, über den Kunden die Informationen zu Confidential Computing bekommen.
OPS-22Umgang mit Schwachstellen, Vorfällen und Abstürzen - Penetrationstests8/3/5Penetrationstests, auf die das Zusatzkriterium OPS-32.01AC für die vertrauliche Umgebung verweist.
CRY-01Richtlinie für die Verwendung kryptographischer Mechanismen2/0/3Die Kryptorichtlinie, der die Algorithmen im TEE nach OPS-32.03B folgen müssen.

OPS-32 und OPS-33 sind in C5:2026 ohne Vorgänger neu.

Bezug zu ISO/IEC 27001:2022 Anhang A

Die folgende Zuordnung ist unsere eigene, nicht amtliche Einordnung nach Thema. Das BSI hat für C5:2026 noch keine Kreuzreferenz veröffentlicht, und auch eine amtliche Tabelle zeigt nach dem Katalog nur thematische Nähe, keine Erfüllung (Abschnitt 3.3).

C5:2026ISO/IEC 27001:2022 Anhang AThema (Kurzbezeichnung)Was C5 zusätzlich konkret verlangt (unsere Einschätzung)
OPS-32A.8.24, A.5.23Kryptografie, Informationssicherheit bei Cloud-DienstenSchutz während der Verarbeitung im TEE, Beschreibung der TEE-Grenze, kein Zugriff des Anbieters
OPS-33kein direktes GegenstückRemote-AttestierungPrüfschnittstelle für Kunden
OPS-32.01B Nr. 4A.5.19, A.5.21Lieferanten und LieferketteListe der an Confidential Computing beteiligten Lieferanten

Häufige Fragen

Muss jeder Cloud-Dienst Confidential Computing anbieten?+
Nein. OPS-32 und OPS-33 gelten nur, wenn der Cloud-Dienst Funktionen für Confidential Computing umfasst. Sonst begründen Sie in der Systembeschreibung, warum die Kriterien nicht anwendbar sind.
Ich nutze vertrauliche VMs nur intern. Gelten die Kriterien?+
Das entscheidet der Wortlaut nicht ausdrücklich. Wenn Sie den Schutz gegenüber Kunden als Eigenschaft des Dienstes zusagen, empfehlen wir, ihn nach OPS-32 und OPS-33 belegen zu können. Klären Sie die Einordnung früh mit Ihrem Prüfer.
Was ist eine Remote-Attestierung?+
Ein kryptografischer Nachweis, den das TEE über seine Identität, seinen gemessenen Zustand und den darin laufenden Code ausgibt. OPS-33 verlangt, dass er in vertrauenswürdiger Hard- und Software verankert ist und Kunden ihn über eine Schnittstelle prüfen können.
Reicht es, Kunden das Ergebnis der Attestierung anzuzeigen?+
Der Katalog stuft es als schwache Attestierung ein, wenn der Anbieter Nachweise in einem eigenen Dienst prüft und nur das Ergebnis weitergibt. Die Schnittstelle nach OPS-33.03B soll Kunden die Prüfung der Integrität ermöglichen; dafür brauchen sie die Nachweise.
Wer gilt bei Confidential Computing als Lieferant?+
OPS-32.01B Nr. 4 verlangt eine Liste der beteiligten Lieferanten und Service-Organisationen. Bei Diensten auf Hyperscaler-Hardware gehören nach unserer Einordnung mindestens die Plattform und der Hersteller der TEE-Technik dazu, wenn dessen Dienste an der Attestierung beteiligt sind.

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Quellen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).