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C5-Readiness

BSI C5

C5-Glossar: die wichtigsten Begriffe kurz erklärt

Dieses Glossar erklärt die Begriffe, die beim C5 immer wieder vorkommen, in ein bis zwei Sätzen. Zu jedem Begriff führt ein Link auf die Seite, die das Thema im Einzelnen behandelt. Die Begriffe folgen der deutschen Fassung 1.1.0 des Katalogs C5:2026.

Lesebrille auf einem aufgeschlagenen, unbeschriebenen Nachschlagewerk, goldenes Licht auf Brille und Seitenkanten

Stand: 2026-11-01

Die Begriffe sind nach Themen geordnet, nicht nach dem Alphabet: vom Nachweis über den Katalog und die Systembeschreibung bis zum rechtlichen Rahmen. Abkürzungen stehen beim ausgeschriebenen Begriff.

Übersicht „Die Begriffe auf dem Weg zum C5-Testat“ als senkrechte Leiste mit fünf Stationen: 1 Katalog (Basiskriterien; Zusatzkriterien verschärfend (AS) und erweiternd (AC); Rahmenbedingungen GC-01 bis GC-06; korrespondierende Kriterien für Kunden), 2 Vorbereitung (Scope, Gap-Analyse, Nachweisregister, Subdienstleisterinventar), 3 Systembeschreibung (Mindestinhalte; korrespondierende Kundenkontrollen (CUEC); Erklärung der Geschäftsleitung (Management Statement)), 4 Prüfung (Prüfung einer Erklärung oder direkte Prüfung; ISAE 3000 (Revised), IDW PS 860; Typ 1: Stichtag; Typ 2: zusätzlich Zeitraum), 5 Bericht (Prüfungsurteil, Abweichungen, Folgeprüfung). Darunter ein Band „Rechtlicher Rahmen“ mit § 393 SGB V, C5GleichwV, NIS2, DORA, BSI TR-03161.
Grafik antippen, um sie in voller Größe zu öffnen.Die Begriffe des Glossars entlang des Wegs zum Testat. Quelle: BSI, Kriterienkatalog Cloud Computing C5:2026, Version 1.1.0; eigene Darstellung.

Nachweis und Prüfung

BegriffKurz erklärtMehr dazu
C5Der Kriterienkatalog Cloud Computing des BSI (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue), aktuell C5:2026, deutsch in Version 1.1.0. Er beschreibt Mindestanforderungen an die Informationssicherheit von Cloud-Diensten und wie man sie unabhängig prüft.BSI C5
C5-TestatDer Bericht eines unabhängigen Prüfers über einen oder mehrere Cloud-Dienste, geprüft gegen den C5. Es gilt für die geprüften Dienste in festgelegten Regionen, nicht für den Anbieter als Ganzes.C5-Testat
C5-ZertifizierungVerbreitete Suchsprache für das C5-Testat. Nach der BSI-FAQ gibt es kein Zertifizierungsverfahren und kein C5-Zertifikat.C5-Testat
Typ 1 und Typ 2Typ 1 bewertet die Angemessenheit der Ausgestaltung der Kontrollen zu einem Stichtag, Typ 2 zusätzlich ihre Wirksamkeit über einen Zeitraum. Typ 1 ist nur bei einer Erstprüfung vorgesehen und keine Voraussetzung für Typ 2.Typ 1 oder Typ 2
PrüfungszeitraumDer Zeitraum, über den ein Typ-2-Bericht urteilt; er soll mindestens drei und höchstens zwölf Monate umfassen.Typ 1 oder Typ 2
FolgeprüfungJede Prüfung nach der ersten; Folgeprüfungen sind Typ 2. Einen festen Turnus nennt der Katalog nicht, nach der BSI-FAQ werden Prüfungen in der Regel jährlich wiederholt.Folgeprüfung
Prüfung einer Erklärung und direkte PrüfungDie beiden zulässigen Prüfungsarten. Bei der Prüfung einer Erklärung (Attestation Engagement) prüft der Prüfer die Systembeschreibung und das Management Statement des Anbieters; bei der direkten Prüfung (Direct Engagement) stellt der Prüfer das System selbst dar.Ablauf der C5-Prüfung
PrüferDie unabhängige Stelle, die prüft und das Urteil abgibt. Der Katalog verlangt eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit und sieht auch Prüfer vor, die keine Wirtschaftsprüfer sind; die BSI-FAQ nennt nur Wirtschaftsprüfer.C5-Prüfer auswählen
ISAE 3000 (Revised), IDW PS 860Die Prüfungsstandards, nach denen eine C5-Prüfung durchgeführt wird; IDW PS 860 ist die deutsche Entsprechung zu ISAE 3000. Ergänzend sind ISAE 3402 und IDW PS 951 n.F. zu berücksichtigen.C5-Prüfer auswählen
PrüfungsurteilDas Ergebnis des Prüfers: uneingeschränkt, eingeschränkt oder versagt. Ein uneingeschränktes Urteil heißt nach der BSI-FAQ nicht, dass es keine Abweichungen gab.C5-Bericht lesen
AbweichungEin Befund, bei dem eine Kontrolle nicht wie beschrieben ausgestaltet war oder nicht wirksam lief. Abweichungen stehen im Bericht auch dann, wenn das Kriterium insgesamt als erreicht gilt.C5-Bericht lesen

Aufbau des Katalogs

BegriffKurz erklärtMehr dazu
ThemengebietEiner der 17 Bereiche des Katalogs, etwa OIS, IAM, OPS oder SSO, mit zusammen 168 Kriterien.C5-Kriterienkatalog
Kriterium und UnterkriteriumEin Kriterium beschreibt eine Anforderung, Unterkriterien zerlegen sie in prüfbare Teile. Ein Kriterium gilt als nicht erfüllt, wenn eines seiner Unterkriterien nicht erfüllt ist.C5-Kriterienkatalog
BasiskriterienDas Mindestniveau für Informationen mit normalem Schutzbedarf und der Mindestumfang jeder Prüfung. § 393 SGB V knüpft an ein Testat für die Basiskriterien an; anstelle des Testats lässt die C5-Gleichwertigkeitsverordnung unter Bedingungen einen anderen Nachweis mit Maßnahmenplan zu.C5-Kriterienkatalog
Zusatzkriterien, verschärfend (AS) und erweiternd (AC)Freiwillig wählbare Unterkriterien für höheren Schutzbedarf. Ein verschärfendes ersetzt das Basisunterkriterium, das es verschärft; ein erweiterndes kommt zu den Basisunterkriterien hinzu.C5-Kriterienkatalog
Rahmenbedingungen GC-01 bis GC-06Angaben zum Dienst, die in die Systembeschreibung gehören, etwa zu Recht und Standorten, Verfügbarkeit, Behördenanfragen und vorhandenen Zertifikaten. Sie zählen nicht zu den 168 Kriterien.C5-Kriterienkatalog
C5:2020 und C5:2026Die vorige und die aktuelle Fassung. C5:2026 ist für Typ-1-Stichtage am oder nach dem 1. Juni 2027 und für Typ-2-Zeiträume, die dann beginnen, anzuwenden; früher ist zulässig.C5:2026

Systembeschreibung und Bericht

BegriffKurz erklärtMehr dazu
SystembeschreibungDie Darstellung des internen Kontrollsystems für den Dienst durch den Anbieter, mit acht Mindestinhalten nach Abschnitt 3.4.5.1. Gegenstand der Prüfung einer Erklärung.C5-Systembeschreibung
Wesentliche Änderungen und EreignissePflichtangaben eines Typ-2-Berichts zu Änderungen am Kontrollsystem und zu Ereignissen im Zeitraum, mit den eingeleiteten Gegenmaßnahmen.Änderungen und Ereignisse
Erklärung der Geschäftsleitung (Management Statement)Die schriftliche Erklärung der Geschäftsleitung, dass die Beschreibung sachgerecht ist und die Kontrollen angemessen ausgestaltet sind; der Katalog nennt sie „Erklärung der gesetzlichen Vertreter“.Management Statement
Korrespondierende Kundenkontrollen (CUEC)Die Kontrollen, die der Anbieter bei seinen Kunden voraussetzt, Mindestinhalt 7 der Systembeschreibung. Der Prüfer prüft ihre sachgerechte Darstellung, nicht ihre Umsetzung beim Kunden.Korrespondierende Kriterien
Korrespondierende Kriterien für KundenEin Katalogteil bei ausgewählten Kriterien mit allgemeinen, nicht abschließenden Hinweisen, wo Kunden mitwirken müssen. Nicht dasselbe wie die CUEC.Korrespondierende Kriterien

Scope und Subdienstleister

BegriffKurz erklärtMehr dazu
ScopeDer Prüfungsumfang: welche Dienste, Regionen, Komponenten und Kriterien geprüft werden.C5-Scope
Subdienstleister (Subservice-Organisation)Ein Dienstleister, dessen Leistung für das Verständnis der Kunden relevant ist und bei dem der Anbieter Kontrollen voraussetzt. Fremd betriebene Rechenzentren und fremde Cloud-Plattformen gelten in der Regel als solche.Subdienstleisterinventar
Korrespondierende Kontrollen der Subservice-Organisation (CSOC)Die Kontrollen, die der Anbieter bei einem Subdienstleister voraussetzt (englisch Complementary Subservice Organisation Controls). Der Katalog spricht an einzelnen Stellen auch von „komplementären Kontrollen der Subservice-Organisationen“ (PS-01.05B); gemeint ist dasselbe.C5-Scope
Carve-out und InclusiveDie beiden Methoden für Subdienstleister: Beim Carve-out bleiben deren Kontrollen aus Beschreibung und Prüfung ausgenommen, bei Inclusive werden sie mitgeprüft.C5-Scope
PlattformtestatDas C5-Testat einer Cloud-Plattform, auf der eine Anwendung läuft. Es betrifft die Plattform, nicht die Anwendung darauf.C5-Scope

Arbeitsprodukte der Vorbereitung

BegriffKurz erklärtMehr dazu
Gap-AnalyseEin Abgleich des Ist-Stands eines Dienstes gegen die anwendbaren Kriterien, mit Lückenliste und Maßnahmen bis zur Testierungsreife.C5-Gap-Analyse
NachweisregisterEine Liste aller Belege für die Prüfung, je Nachweis mit Kontrolle, Herkunft, Verantwortlichem und Zeitbezug.Nachweisregister
SubdienstleisterinventarDas Verzeichnis der Dienstleister mit den Angaben, die die Systembeschreibung zu Subdienstleistern verlangt.Subdienstleisterinventar
ZuständigkeitsmatrixEine Tabelle, die je Kriterium festhält, was Anbieter und Kunde beitragen und welche CUEC gelten.Korrespondierende Kriterien
MaßnahmenplanHier: der Plan, den die C5GleichwV neben einem alternativen Zertifikat verlangt, mit Lückenkennzeichnung, Vorkehrungen und Meilensteinen. Für die gebietsübergreifende Reihenfolge von Maßnahmen siehe Maßnahmen priorisieren.C5GleichwV

Rechtlicher Rahmen und Nachbarstandards

BegriffKurz erklärtMehr dazu
§ 393 SGB VDie Vorschrift über den Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen. Sie knüpft die Verarbeitung unter anderem an ein aktuelles C5-Testat für die Basiskriterien und die Umsetzung der korrespondierenden Kriterien für Kunden; anstelle des Testats lässt die C5-Gleichwertigkeitsverordnung unter Bedingungen einen anderen Nachweis mit Maßnahmenplan zu.§ 393 SGB V
Wartungszugriff (GeDIG-Entwurf)Ein Gesetzentwurf, der Wartungs- und Supportzugriffe in § 393 neu regeln würde; noch nicht beschlossen (Stand 1. November 2026).Wartungszugriff
C5-Gleichwertigkeitsverordnung (C5GleichwV)Die Verordnung, nach der für § 393 ein Zertifikat nach ISO/IEC 27001, ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz oder Cloud Controls Matrix 4.0 mit Maßnahmenplan als gleichwertig gilt.C5GleichwV
Veröffentlichung nach § 393 Abs. 7Die Liste testierter Cloud-Systeme, die das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen auf Antrag der Anbieter veröffentlicht. Kein vollständiges Verzeichnis.Anbieter mit Testat finden
BSI TR-03161Technische Richtlinie des BSI für Anwendungen im Gesundheitswesen, mit Produktzertifizierung; für DiGA gefordert. Für Hintergrundsysteme in der Cloud verlangt sie ein C5-Testat Typ 2 des Cloud-Anbieters.TR-03161 und C5
NIS2Die EU-Richtlinie 2022/2555 zur Cybersicherheit, in Deutschland umgesetzt durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG, so bezeichnet vom BSI) im BSI-Gesetz. Sie verpflichtet Einrichtungen als Ganzes; ein C5-Testat deckt diese Pflichten nicht allein ab.C5 und NIS2
DORADie EU-Verordnung 2022/2554 zur digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor. Sie verpflichtet Finanzunternehmen, wirkt über Verträge auf ihre Cloud-Anbieter und stellt kritische IKT-Drittdienstleister unter eine Überwachung auf EU-Ebene.C5 und DORA
ISO/IEC 27001Die internationale Norm für Informationssicherheitsmanagementsysteme, mit Zertifizierung. Ein ISO-Zertifikat führt nicht automatisch zu einem C5-Testat.C5 und ISO 27001
SOC 2Ein Prüfbericht nach den Standards des US-Berufsverbands AICPA; Teile lassen sich für C5 wiederverwenden.C5 und SOC 2
AIC4Ein freiwilliger BSI-Katalog für Cloud-Dienste mit maschinellem Lernen, als Erweiterung des C5 angelegt.AIC4
A5Eine Prüfarchitektur des BSI für KI-Systeme, am 1. November 2026 als Community Draft.BSI A5
C3AEin BSI-Katalog zur Bewertung, ob sich ein Cloud-Dienst selbstbestimmt nutzen lässt (Souveränität); setzt C5 voraus.C3A
EUCSDas geplante europäische Zertifizierungsschema für Cloud-Dienste; C5:2020 war Grundlage für das Niveau „Substantial“.EUCS

Häufige Fragen

Warum heißt es Testat und nicht Zertifikat?+
Für C5 gibt es nach der BSI-FAQ kein Zertifizierungsverfahren. Der Nachweis ist ein Bericht, den ein unabhängiger Prüfer nach ISAE 3000 (Revised) oder einer Entsprechung erstellt. Die Unterschiede erklärt die Seite C5-Testat.
Sind CUEC und korrespondierende Kriterien für Kunden dasselbe?+
Nein. Die korrespondierenden Kriterien für Kunden stehen im Katalog und sind allgemein. Die korrespondierenden Kundenkontrollen (CUEC) schreibt der Anbieter für seinen Dienst in die Systembeschreibung.
Welche Begriffe verwendet das Glossar?+
Die der deutschen Katalogfassung 1.1.0. Wo Kunden andere Wörter verwenden, etwa „C5-Zertifizierung“, steht der Suchbegriff mit dem Hinweis auf den Katalogbegriff.
Fehlt ein Begriff?+
Das Glossar enthält die Begriffe, die auf dieser Website eine eigene Erklärung haben. Begriffe aus einzelnen Kriterien stehen auf den Seiten der Themengebiete, die über den Kriterienkatalog erreichbar sind.

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Quellen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).