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C5-Themengebiet SP: Richtlinien freigeben, überprüfen und Ausnahmen steuern

Das Themengebiet SP regelt, wie Richtlinien und Verfahren entstehen, freigegeben, jährlich überprüft und kommuniziert werden und wie der Cloud-Anbieter mit Ausnahmen umgeht. Es hat nur drei Kriterien mit elf Basis-Unterkriterien, aber zahlreiche Kriterien anderer Gebiete verlangen ihre Richtlinien „gemäß SP-01“. Diese Seite zeigt an einem SaaS-Beispiel einen Freigabeweg, eine Freigabematrix und ein Ausnahmeregister, die einer Prüfung standhalten.

Stapel gebundener Ordner auf einem dunklen Schreibtisch, auf dem obersten liegt ein Stempel im goldenen Lichtkegel

Stand: 2026-11-01

Diese Seite behandelt das Themengebiet SP (Sicherheitsrichtlinien und Arbeitsanweisungen) des C5:2026, Abschnitt 5.2 des Katalogs. Wie Kriterien und Unterkriterien grundsätzlich aufgebaut sind, erklärt die Seite C5-Kriterienkatalog.

Worum geht es im Themengebiet SP?

SP regelt das Richtlinienwesen des Cloud-Anbieters. Der Katalog nennt als Ziel, Richtlinien und Verfahren bezüglich des Sicherheitsanspruchs und zur Unterstützung der geschäftlichen Anforderungen bereitzustellen (Abschnitt 5.2). Drei Kriterien decken das ab: SP-01 legt fest, wie Richtlinien aufgebaut, versioniert, genehmigt und kommuniziert werden; SP-02 regelt Überprüfung und Freigabe; SP-03 den Umgang mit Ausnahmen.

Das Gebiet hat elf Basis-Unterkriterien, keine verschärfenden und drei erweiternde Zusatz-Unterkriterien, alle bei SP-03. Seine Wirkung reicht weit: Die ergänzenden Informationen zu SP-01 zählen 32 Richtlinien und Verfahren aus anderen Kriterien auf, für die diese Regeln gelten, von der Informationssicherheitsrichtlinie (OIS-02) über die Kryptographie-Richtlinie (CRY-01) bis zur Richtlinie für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen (SIM-01). Warum Sie die einheitliche Struktur nach SP-01 deshalb vor allen anderen Richtlinien festlegen sollten, erklärt die Seite Maßnahmen priorisieren. Hier geht es um die beiden Abläufe, an denen Prüfungen in diesem Gebiet hängen: Freigabe und Ausnahmen.

Ausgangssituation: viele Richtlinien, keine Ordnung

Fiktives Beispiel, kein Kunde. Ein Anbieter betreibt eine Lernplattform, über die Kliniken und Pflegeeinrichtungen Pflichtunterweisungen für ihr Personal organisieren, etwa zu Hygiene, Brandschutz und Datenschutz. Rund 35 Beschäftigte, der Dienst läuft als SaaS auf der Infrastruktur eines großen Cloud-Anbieters. Ein Klinikverbund verlangt einen C5-Typ-2-Bericht.

So sieht es vor dem Projekt aus:

  • Rund 40 Richtlinien und Anleitungen liegen im Wiki, in unterschiedlicher Gliederung. Bei einigen steht kein Verantwortlicher, bei manchen kein Datum.
  • Freigegeben wird per Zustimmung im Team-Chat. Wer dort zugestimmt hat und ob die Person dazu befugt war, lässt sich nicht mehr nachvollziehen.
  • Einige Dokumente wurden seit drei Jahren nicht angesehen, obwohl der Dienst inzwischen eine neue Datenbank nutzt.
  • Ein großer Kunde lädt Teilnehmerlisten per SFTP mit Passwortanmeldung hoch, obwohl die interne Kryptorichtlinie Schlüssel verlangt. Die Abweichung hat der Vertrieb per E-Mail zugesagt.
  • Ein älteres Netzwerkgerät kann den vorgeschriebenen Überwachungsagenten nicht ausführen. Das ist bekannt, aber nirgends festgehalten.

Die letzten beiden Punkte entsprechen genau den beiden Beispielen, die der Katalog für Ausnahmen nennt: eine Organisationseinheit weicht ab, um Anforderungen eines Kunden zu erfüllen, und einer Systemkomponente fehlen technische Eigenschaften, um sie wie vorgeschrieben zu konfigurieren.

Wer ist wofür verantwortlich: Anbieter, Plattform, Kunde?

SP liegt beim Anbieter. Die Plattform hat ihr eigenes Richtlinienwesen, das nicht Gegenstand Ihrer Prüfung ist. Der Kunde ist bei Ausnahmen gefragt: SP-03 ist das einzige Kriterium des Gebiets mit korrespondierenden Kriterien für Kunden. Unsere Einordnung für das Beispiel:

AspektAnbieterPlattform (Subdienstleister)Kunde (Klinik, Pflegeeinrichtung)
Richtlinien und Verfahren für den Diensterstellt, genehmigt, versioniert, kommuniziert und überprüft sie (SP-01, SP-02)eigene Richtlinien; bei Carve-out außerhalb Ihrer Prüfung-
Rollen anderer Organisationen in den Richtlinienbeschreibt Rollen und Abhängigkeiten von Kunden und Subdienstleistern in jeder Richtlinie (SP-01.01B Nr. 4)liefert die Angaben zu den eigenen Pflichten, etwa aus ihrer Dokumentation zur geteilten Verantwortung-
Ausnahmen von Richtlinienführt die Ausnahmeliste, beurteilt und genehmigt Ausnahmen nach dem Risikoprozess (SP-03)-stellt nach den korrespondierenden Kriterien sicher, dass er Informationen über Ausnahmen erhält, um die Risiken für die eigene Informationssicherheit zu bewerten
Kundenspezifische Ausnahme (SFTP mit Passwort)genehmigt sie nur über das Ausnahmeverfahren und dokumentiert die kompensierenden Kontrollen-beantragt sie, akzeptiert die Restrisiken vertraglich

Welche Informationen Sie Kunden zu Ausnahmen bereitstellen, legen Sie im Vertrag fest. Welche Kundenkontrollen Sie voraussetzen, gehört als korrespondierende Kundenkontrollen (CUEC) in die Systembeschreibung.

Wie sieht ein prüffähiger Freigabeweg für Richtlinien aus?

SP-01.04B verlangt die Genehmigung durch die oberste Leitung oder eine autorisierte Stelle, SP-02.02B die Genehmigung überarbeiteter Fassungen durch die angemessene Leitungsebene, bevor sie gelten. Für die Informationssicherheitsrichtlinie ist nach den ergänzenden Informationen die oberste Leitung die angemessene Ebene. Damit der Prüfer das nachvollziehen kann, braucht es eine festgelegte Zuständigkeit je Dokumentart. Unsere Freigabematrix für das Beispiel:

DokumentartBeispieleFachliche PrüfungFreigabeÜberprüfung
InformationssicherheitsrichtlinieOIS-02Informationssicherheitsbeauftragte (ISB)Geschäftsführungjährlich und bei wesentlichen Änderungen
FachrichtlinienRichtlinie für Identitäten und Zugriffsberechtigungen (IAM-01), Kryptographie (CRY-01), Protokollierung (OPS-10), Datensicherung (OPS-06)fachlich zuständige LeitungISB als autorisierte Stelle, schriftlich durch die Geschäftsführung bevollmächtigtjährlich und bei wesentlichen Änderungen
Verfahren und ArbeitsanweisungenAblauf Rechtevergabe, Restore-Test, Notfalländerungerfahrene Person im Teamzuständige Teamleitung, mit Kenntnisnahme der ISBjährlich und bei wesentlichen Änderungen

Die Vollmacht an die ISB ist selbst ein Nachweis: Sie zeigt, dass die ISB eine „autorisierte Stelle“ im Sinne von SP-01.04B ist. Der Freigabeweg selbst läuft für jedes Dokument gleich:

  1. Entwurf in der einheitlichen Vorlage mit Zielen, Anwendungsbereich, Rollen mit Vertretung, Rollen anderer Organisationen, Maßnahmen und rechtlichen Anforderungen (SP-01.01B).
  2. Fachliche Prüfung durch sachverständiges Personal, mit Blick auf organisatorische und technische Änderungen und auf neue gesetzliche oder regulatorische Anforderungen (SP-02.01B).
  3. Freigabe nach der Matrix, im Dokumentensystem mit Name, Datum und Version, bevor die Fassung gilt (SP-01.04B, SP-02.02B).
  4. Kommunikation an alle betroffenen internen und externen Beschäftigten, sach- und bedarfsgerecht, etwa mit Lesebestätigung oder kurzer Schulung bei wesentlichen Änderungen (SP-01.02B, SP-02.02B).
  5. Wiedervorlage spätestens zwölf Monate nach der Freigabe und zusätzlich bei jeder wesentlichen Änderung am Dienst (SP-02.01B).

Als wesentliche Änderungen nennen die ergänzenden Informationen zu SP-02 unter anderem größere Änderungen an Architektur oder Plattform, wesentliche Gesetzesänderungen wie NIS2, DORA oder DSGVO, Reorganisationen, größere Sicherheitsvorfälle und Änderungen in der obersten Leitung. Für die Umstellung auf die neue Datenbank im Beispiel heißt das: Die betroffenen Richtlinien hätten bei der Umstellung überprüft werden müssen, nicht erst beim nächsten Jahrestermin.

Wie führen Sie ein Ausnahmeregister nach SP-03?

SP-03.01B verlangt eine Liste aller Ausnahmen mit den zugehörigen Kontrollen. Jede Ausnahme durchläuft den Risikoprozess nach OIS-07 mit Genehmigung und Risikoakzeptanz durch die Risikoeigentümer (SP-03.02B), das Gesamtrisiko aus mehreren Ausnahmen wird mitbetrachtet (SP-03.03B), jede Genehmigung hat eine festgelegte Gültigkeit und wird mindestens jährlich überprüft (SP-03.04B). Unsere Vorlage, mit den beiden Fällen aus dem Beispiel:

FeldA-2026-04 SFTP mit PasswortA-2026-07 Netzwerkgerät ohne Agent
Betroffene Vorgabeinterne Kryptorichtlinie, Abschnitt Anmeldung an ÜbertragungsdienstenVerfahren Überwachung der Systemkomponenten
GrundAnforderung eines Kunden, dessen System keine Schlüsselanmeldung kannGerät unterstützt den Agenten technisch nicht
Kompensierende Kontrolleneigenes Konto nur für diesen Kunden, Zugang nur von dessen IP-Adressen, langes zufälliges Passwort im Tresor, Alarm bei fehlgeschlagenen AnmeldungenÜberwachung über die Netzwerkfunktionen des vorgelagerten Geräts, monatliche Durchsicht der Konfiguration
Abgleich mit C5 (SP-03.05B)ISB prüft, ob die Ausnahme zu einer Abweichung von einem anwendbaren C5-Kriterium führen würde; Ergebnis und Begründung im Eintragwie links
Risiko und GesamtbetrachtungBewertung nach der Methodik; Gesamtrisiko aller offenen Ausnahmen im selben Durchlaufwie links
GenehmigungRisikoeigentümer Betrieb; Information an den Kunden nach VertragRisikoeigentümer Betrieb
Gültig bisEnde des Vertragsjahres, längstens zwölf MonateAustausch des Geräts, längstens sechs Monate
Nächste Überprüfungmit Ablauf, spätestens nach zwölf Monatenmit Ablauf

Die harte Grenze setzt SP-03.05B: Ausnahmen, die zu einer Abweichung von einem anwendbaren C5-Kriterium im Geltungsbereich der Prüfung führen würden, sind nicht zulässig. Ein Beispiel: Ein Team möchte die jährliche Rechteüberprüfung um ein halbes Jahr verschieben. IAM-05.01B verlangt sie mindestens einmal im Jahr; eine Ausnahme dazu darf es nicht geben, die Überprüfung muss stattfinden. Das Ausnahmeregister ist also kein Weg, eine Lücke gegenüber dem Katalog zu legalisieren.

Beispiel-Kontrollbeschreibung zu SP-03

Unsere Beispiel-Kontrolle für den Anbieter oben (eigene Formulierung, kein Katalogtext):

FeldBeispiel
Kontroll-IDK-SP-03-01 Genehmigung und Überwachung von Ausnahmen
ZugeordnetSP-03.01B bis SP-03.05B
ZielJede Abweichung von einer Richtlinie oder einem Verfahren der Informationssicherheit ist bekannt, risikobewertet, befristet und von einem Risikoeigentümer genehmigt; keine Ausnahme führt zu einer Abweichung von einem anwendbaren C5-Kriterium.
VerantwortlichISB (Register, Abgleich mit C5, Gesamtbetrachtung); Risikoeigentümer (Genehmigung); Antragsteller (Umsetzung der kompensierenden Kontrollen)
Auslöser und Frequenzereignisbezogen bei jedem Antrag; monatliche Prüfung auf ablaufende Ausnahmen; jährliche Gesamtüberprüfung aller Ausnahmen mit dem Risikoeigentümer
DurchführungAntrag über ein Formular im Ticketsystem mit betroffener Vorgabe, Grund, kompensierenden Kontrollen und gewünschter Dauer. Die ISB prüft SP-03.05B und bewertet das Risiko nach der Methodik, auch für alle offenen Ausnahmen zusammen. Der Risikoeigentümer genehmigt oder lehnt ab; erst danach gilt die Ausnahme. Vertrieb und Support sagen Kunden keine Abweichung ohne genehmigte Ausnahme zu.
KontrolleMonatlich gleicht die ISB das Register mit den Ablaufdaten ab und fragt bei den Antragstellern nach, ob die Ausnahme noch nötig ist. Einmal im Jahr prüft die ISB stichprobenartig, ob die kompensierenden Kontrollen wirklich laufen.
EskalationLäuft eine Ausnahme ab, ohne verlängert oder beendet zu sein, geht eine Meldung an den Risikoeigentümer; nach 14 Tagen entscheidet die Geschäftsführung. Eine abgelaufene Ausnahme wird als Abweichung im ISMS erfasst.
NachweisAusnahmeregister mit Historie, Anträge und Genehmigungen, Bewertung einschließlich Gesamtbetrachtung, Protokoll der monatlichen Prüfung und der jährlichen Überprüfung

Die monatliche Prüfung auf Ablauf geht über die Basis hinaus und entspricht dem erweiternden Unterkriterium SP-03.02AC. Wir empfehlen sie auch ohne dessen Aufnahme, weil abgelaufene Ausnahmen sonst unbemerkt weiterlaufen.

Schaubild „Richtlinie und Ausnahme in C5 SP“. Oben der Freigabeweg einer Richtlinie in fünf Schritten mit Rückpfeil zum Anfang: Entwurf in der einheitlichen Vorlage (SP-01.01B), fachliche Prüfung durch sachverständiges Personal (SP-02.01B), Freigabe nach der Freigabematrix mit Name, Datum und Version, bevor die Fassung gilt (SP-01.04B, SP-02.02B), Kommunikation an alle betroffenen internen und externen Beschäftigten (SP-01.02B, SP-02.02B), Wiedervorlage spätestens nach zwölf Monaten und bei jeder wesentlichen Änderung (SP-02.01B). Unten, als Beispiel-Kontrolle hervorgehoben, der Weg einer Ausnahme: Antrag mit betroffener Vorgabe, Grund, kompensierenden Kontrollen und Dauer; Prüfung, ob die Ausnahme zu einer Abweichung von einem anwendbaren C5-Kriterium führen würde (SP-03.05B), bei Ja nicht zulässig, denn das Ausnahmeregister ist kein Weg, eine Lücke gegenüber dem Katalog zu legalisieren; bei Nein Risikobewertung nach der Methodik einschließlich des Gesamtrisikos aller offenen Ausnahmen (SP-03.02B, SP-03.03B), Genehmigung durch den Risikoeigentümer mit festgelegter Gültigkeit (SP-03.02B, SP-03.04B), Eintrag in die Ausnahmeliste mit Überprüfung mindestens jährlich (SP-03.01B, SP-03.04B).
Grafik antippen, um sie in voller Größe zu öffnen.Lebenszyklus einer Richtlinie und Weg einer Ausnahme im Themengebiet SP. Quelle: BSI, Kriterienkatalog Cloud Computing C5:2026, Version 1.1.0, Abschnitt 5.2; eigene Darstellung.

Welche Nachweise der Prüfer sehen will

Für SP zählen Dokumente mit Version, Freigabe und Datum sowie die Belege, dass sie kommuniziert und überprüft wurden. Beispiele aus unserem Szenario:

NachweisKriteriumHerkunftVerantwortlichZeitbezug
Richtlinienvorlage und Liste aller Richtlinien und Verfahren mit Version, Verantwortlichem und FreigabedatumSP-01.01B, SP-01.03BDokumentensystemISBStand zu Beginn und Ende des Zeitraums
Freigabevermerke je Fassung, Freigabematrix, Vollmacht der ISBSP-01.04B, SP-02.02BDokumentensystem, GeschäftsführungGeschäftsführung, ISBjede im Zeitraum gültige Fassung
Lesebestätigungen, Einarbeitungsunterlagen, Mitteilungen zu neuen FassungenSP-01.02B, SP-02.02BDokumentensystem, LernplattformTeamleitungenStichprobe aus dem Zeitraum
Protokolle der jährlichen und anlassbezogenen ÜberprüfungSP-02.01BDokumentensystem, Ticketsfachlich zuständige Leitungenjede Überprüfung im Zeitraum, Verweis auf auslösende Änderungen
Ausnahmeregister mit kompensierenden KontrollenSP-03.01BTicketsystemISBStand und Änderungen im Zeitraum
Risikobewertung je Ausnahme und Gesamtbetrachtung, Genehmigungen mit GültigkeitSP-03.02B bis 04BRisikoregister, TicketsystemISB, Risikoeigentümeralle Ausnahmen im Zeitraum
Abgleich jeder Ausnahme mit den anwendbaren C5-KriterienSP-03.05BEintrag im RegisterISBalle Ausnahmen im Zeitraum

Ein Nachweisregister ordnet jedem Unterkriterium seinen Nachweis zu; wie Sie es führen, zeigt die Seite Nachweise und Dokumentation. Eine Vorlage dafür finden Sie unter C5-Vorlagen.

Mögliche Lücken: Ursache, Wirkung, Abhilfe

Die folgenden Lücken ergeben sich aus dem Wortlaut der Kriterien und dem Szenario oben. Ist ein einziges Unterkriterium nicht erfüllt, gilt das Kriterium als nicht erfüllt, und der Prüfer berichtet die Abweichung (Abschnitte 3.4.12 und 3.4.13).

Mögliche LückeUrsacheWirkungAbhilfe
Freigabe nicht nachweisbarZustimmung im Chat, ohne festgelegte Zuständigkeit.SP-01.04B und SP-02.02B verlangen die Genehmigung durch eine befugte Stelle vor Gültigkeit; ohne Beleg fehlt der Nachweis für jede Fassung.Freigabematrix, Freigabe im Dokumentensystem mit Name und Datum, Vollmacht für delegierte Freigaben.
Überprüfung überfälligKein Wiedervorlagetermin, keine Verbindung zum Änderungsprozess.SP-02.01B verlangt die Überprüfung mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen; Dokumente mit älterem Stand sind im Zeitraum eine Abweichung.Wiedervorlage nach zwölf Monaten im Dokumentensystem, Prüffeld „betroffene Richtlinien“ im Änderungsticket.
Ausnahmen per E-Mail zugesagtVertrieb sagt Abweichungen direkt zu.SP-03.01B verlangt eine Liste aller Ausnahmen, SP-03.02B die Genehmigung durch den Risikoeigentümer.Ausnahmen nur über das Formular, Regel für Vertrieb und Support, Altfälle nachträglich erfassen.
Ausnahmen ohne AblaufdatumGenehmigt „bis auf Weiteres“.SP-03.04B verlangt eine festgelegte Gültigkeit und eine mindestens jährliche Überprüfung.Pflichtfeld „gültig bis“, längstens zwölf Monate, monatliche Ablaufprüfung.
Einzelbewertung ohne GesamtbildJede Ausnahme wird für sich bewertet.SP-03.03B und SP-03.04B verlangen die Betrachtung des Gesamtrisikos aus der Kombination einzelner Ausnahmen.bei jeder neuen Ausnahme und bei der Jahresüberprüfung alle offenen Ausnahmen zusammen bewerten.

Alle Kriterien des Themengebiets SP

Titel nach der deutschen Fassung 1.1.0, Zählung der Unterkriterien nach Abschnitt 5 (B = Basis, AS = verschärfend, AC = erweiternd). Die Spalte „Worum es geht“ ist unsere eigene Kurzbeschreibung, kein Katalogtext; verbindlich ist der Wortlaut der Kriterien im Katalog.

IDTitel (Katalog)B/AS/ACWorum es geht
SP-01Dokumentation, Kommunikation und Bereitstellung von Richtlinien und Verfahren4/0/0Einheitliche Struktur aller Richtlinien, abgeleitet aus der Informationssicherheitsrichtlinie, mit Versionskontrolle, Genehmigung und bedarfsgerechter Kommunikation.
SP-02Überprüfung und Freigabe von Richtlinien und Verfahren2/0/0Überprüfung mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen, Freigabe überarbeiteter Fassungen vor ihrer Gültigkeit.
SP-03Ausnahmen von bestehenden Richtlinien und Verfahren5/0/3Liste aller Ausnahmen mit Risikobeurteilung, Genehmigung, Befristung und jährlicher Überprüfung; keine Ausnahme, die zu einer Abweichung von C5 führt.

Die drei erweiternden Unterkriterien gehören zu SP-03: Genehmigung durch die angemessene Leitungsebene (SP-03.01AC), Überwachung der Liste gegen das Ablaufen genehmigter Ausnahmen (SP-03.02AC) und zeitnahe Abhilfe bei Abweichungen (SP-03.03AC).

Bezug zu ISO/IEC 27001:2022

Ein zertifiziertes ISMS bringt für SP viel mit. Nach den ergänzenden Informationen zu SP-02.01B und SP-03.01B werden Kontrollen dazu im ISO-Zertifizierungsaudit voraussichtlich ebenfalls geprüft; bei einer getrennten Prüfung kann der C5-Prüfer statt einer erneuten Prüfung den ISO-Bericht einsehen, sofern die vorgelegten Nachweise hinreichend schlüssig sind. Was sonst aus ISO wiederverwendbar ist, steht auf der Seite C5 und ISO 27001.

Die folgende Zuordnung ist unsere eigene, nicht amtliche Einordnung nach Thema. Das BSI hat für C5:2026 noch keine Kreuzreferenz veröffentlicht, und auch eine amtliche Tabelle zeigt nach dem Katalog nur thematische Nähe, keine Erfüllung (Abschnitt 3.3). Die Kurzbezeichnungen sind unsere, keine Titel aus der Norm.

C5:2026ISO/IEC 27001:2022Thema (Kurzbezeichnung)Was C5 zusätzlich konkret verlangt (unsere Einschätzung)
SP-01Abschnitt 7.5, A.5.1, A.5.37Dokumentierte Richtlinien und Verfahreneinheitliche Struktur mit Pflichtinhalten, darunter Rollen von Kunden und Subdienstleistern
SP-02A.5.1Überprüfung von Richtlinienmindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen am Dienst, Freigabe vor Gültigkeit
SP-03kein direktes Gegenstück; Nähe zu Abschnitt 6.1.3 und 8.3Ausnahmen und RisikoakzeptanzAusnahmeliste, Gesamtrisiko, Befristung, Verbot von Ausnahmen mit Abweichung von C5

Häufige Fragen

Wer muss Richtlinien freigeben?+
Nach SP-01.04B die oberste Leitung oder eine autorisierte Stelle, nach SP-02.02B für überarbeitete Fassungen die angemessene Leitungsebene. Für die Informationssicherheitsrichtlinie ist das nach den ergänzenden Informationen die oberste Leitung. Delegieren Sie Freigaben, halten Sie die Vollmacht schriftlich fest.
Wie oft müssen Richtlinien überprüft werden?+
Mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen am Cloud-Dienst, durch sachverständiges Personal (SP-02.01B). Die Überprüfung berücksichtigt organisatorische und technische Änderungen sowie neue gesetzliche und regulatorische Anforderungen.
Darf ich für einen Kunden von einer Richtlinie abweichen?+
Ja, der Katalog nennt das ausdrücklich als Beispiel für eine Ausnahme. Sie muss in der Ausnahmeliste stehen, den Risikoprozess durchlaufen, vom Risikoeigentümer genehmigt und befristet sein. Unzulässig ist sie, wenn sie zu einer Abweichung von einem anwendbaren C5-Kriterium führen würde (SP-03.05B).
Braucht jede Ausnahme ein Ablaufdatum?+
Ja. SP-03.04B verlangt, Genehmigungen mit einer festgelegten Gültigkeit zu versehen und mindestens jährlich zu überprüfen, durch die Risikoeigentümer oder die oberste Leitung. Dabei wird auch das Gesamtrisiko aller Ausnahmen betrachtet.
Gilt SP-01 nur für die Richtlinien im Gebiet SP?+
Nein. Die ergänzenden Informationen zu SP-01 zählen 32 Richtlinien und Verfahren aus anderen Kriterien auf, für die SP-01 gilt, etwa zu Risikomanagement, Zugriffsberechtigungen, Kryptographie, Protokollierung, Datensicherung und Sicherheitsvorfällen. Die Struktur nach SP-01 ist deshalb für das gesamte Richtlinienwerk maßgebend.

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Quellen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).