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BSI C5

C5-Themengebiet OIS: Rollen, Gremien und Risikoprozess prüffähig aufsetzen

Das Themengebiet OIS legt das organisatorische Fundament für alle anderen Kriterien: ein ISMS, eine Informationssicherheitsrichtlinie der obersten Leitung, ein dokumentiertes Modell geteilter Verantwortung, Aufgabentrennung und einen Risikoprozess, der anlassbezogen und mindestens jährlich läuft. Es umfasst zehn Kriterien mit 34 Basis-Unterkriterien. Diese Seite zeigt an einem SaaS-Beispiel, wie Rollen, Gremien und Risikoprozess zusammenspielen und welche Nachweise der Prüfer dafür sehen will.

Leerer Besprechungsraum im Halbdunkel, auf dem Tisch ein aufgeschlagenes Protokollbuch im goldenen Licht einer Pendelleuchte

Stand: 2026-11-01

Diese Seite behandelt das Themengebiet OIS (Organisation der Informationssicherheit) des C5:2026, Abschnitt 5.1 des Katalogs. Wie Kriterien und Unterkriterien grundsätzlich aufgebaut sind, erklärt die Seite C5-Kriterienkatalog.

Worum geht es im Themengebiet OIS?

OIS regelt, wie der Cloud-Anbieter Informationssicherheit organisiert und steuert. Der Katalog nennt als Ziel die Planung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung eines Rahmenwerks zur Informationssicherheit innerhalb der Organisation (Abschnitt 5.1). Praktisch heißt das: Es gibt ein ISMS mit einem Anwendungsbereich, der den Dienst abdeckt, eine von der obersten Leitung verabschiedete Informationssicherheitsrichtlinie, klare Grenzen zu Kunden und Dienstleistern, getrennte Aufgaben und einen Risikoprozess mit benannten Risikoeigentümern.

Das Gebiet umfasst zehn Kriterien, OIS-01 bis OIS-10, mit 34 Basis-Unterkriterien, 2 verschärfenden und 5 erweiternden Zusatz-Unterkriterien. Neu gegenüber C5:2020 sind laut Änderungshistorie OIS-05 (Threat Intelligence), OIS-09 (Risikobehandlung) und OIS-10 (Informationssicherheit im Projektmanagement). Die Nummern haben sich verschoben: Die Richtlinie für Risikomanagement, in C5:2020 OIS-06, ist jetzt OIS-07. Viele andere Kriterien verweisen auf OIS-07, etwa „Auf der Grundlage einer Risikobeurteilung (vgl. OIS-07)“ in AM-10 bis AM-12. Ein schwacher Risikoprozess wirkt sich deshalb weit über dieses Gebiet hinaus aus.

Ausgangssituation: ein SaaS-Anbieter mit ISO-Zertifikat

Fiktives Beispiel, kein Kunde. Ein Anbieter betreibt eine Plattform, auf der mittelständische Unternehmen und Kommunen eingehende elektronische Rechnungen empfangen, prüfen und an ihre Buchhaltung weitergeben. Rund 70 Beschäftigte, der Dienst läuft als SaaS auf der Infrastruktur eines großen Cloud-Anbieters. Der Anbieter ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert, der Geltungsbereich umfasst Entwicklung und Betrieb. Einige Kunden sind Kommunalverwaltungen.

So sieht es vor dem Projekt aus:

  • Das Risikoregister ist eine Tabelle, die die Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) einmal im Jahr vor dem Überwachungsaudit überarbeitet. Die Umstellung auf eine neue Datenbankarchitektur im Frühjahr hat keine Neubewertung ausgelöst.
  • Restrisiken zeichnet die ISB selbst ab, weil sich sonst niemand zuständig fühlt.
  • Was Kunden selbst tun müssen, steht verstreut in AGB, Leistungsbeschreibung und einem Onboarding-Wiki. Ein zusammenhängendes Dokument dazu gibt es nicht.
  • Sicherheitswarnungen von Herstellern und Behörden liest das Betriebsteam, wenn sie auffallen; eine Verbindung zum Risikoregister besteht nicht.
  • Das Projekt „KI-gestützte Belegerkennung“ läuft seit drei Monaten, ohne dass jemand die Risiken bewertet hat.
  • Einmal im Monat trifft sich eine „Sicherheitsrunde“; Protokolle gibt es nur gelegentlich.

Wer ist wofür verantwortlich: Anbieter, Plattform, Kunde?

OIS liegt beim Anbieter. Auch wenn er Tätigkeiten an Subdienstleister (Subservice-Organisationen) auslagert, bleibt die Verantwortung für die Risiken nach den ergänzenden Informationen zu OIS-08 und OIS-09 bei ihm. Unsere Einordnung für das Beispiel:

AspektAnbieterPlattform (Subdienstleister)Kunde (Unternehmen, Kommune)
ISMS und Informationssicherheitsrichtlinie (OIS-01, OIS-02)betreibt das ISMS mit einem Anwendungsbereich, der den Dienst abdeckt; die oberste Leitung verabschiedet die Richtlinie und kommuniziert sie an Personal und Kundenbetreibt ein eigenes ISMS; bei Carve-out außerhalb Ihrer Prüfung-
Modell geteilter Verantwortung (OIS-03)dokumentiert Schnittstellen, Abhängigkeiten und Mitwirkungspflichten, prüft das Modell regelmäßig, kündigt Änderungen vorab anbeschreibt die eigene Verantwortungsteilung; der Anbieter baut sie in sein Modell einstellt nach den korrespondierenden Kriterien für Kunden sicher, dass Verantwortlichkeiten, Mitwirkungspflichten und Meldewege aus dem Vertrag bei ihm definiert und eingerichtet sind
Risikobeurteilung und -behandlung (OIS-07 bis OIS-09)beurteilt alle Risiken im eigenen Verantwortungsbereich, auch die Abhängigkeit von der Plattform (OIS-08.02B)Risiken der eigenen Infrastruktur; der Anbieter überwacht sie nach SSOübernimmt geteilte Risiken, die der Anbieter Kundenkontrollen zuordnet und in der Benutzerdokumentation beschreibt (OIS-09.07B)
Kontakt zu Behörden (OIS-06)hält Kontakt zum Nationalen IT-Lagezentrum und zum CERT-Bund, soweit angemessen, weil Kunden aus dem öffentlichen Sektor den Dienst nutzen--

Welche Kundenkontrollen Sie voraussetzen, gehört als korrespondierende Kundenkontrollen (CUEC) in die Systembeschreibung; wie Sie diese Pflichten mit Kunden abstimmen, zeigt die Seite korrespondierende Kriterien. Der Prüfer prüft solche Kontrollen nicht beim Kunden, nur ob sie sachgerecht dargestellt sind.

Wie sieht ein prüffähiges Rollen- und Gremienmodell aus?

Der Katalog schreibt kein bestimmtes Gremium vor. Er verlangt aber Handlungen bestimmter Rollen: Die oberste Leitung verabschiedet die Richtlinie (OIS-02.01B), Risikoeigentümer akzeptieren Restrisiken (OIS-07.01B, OIS-09.03B), die Ebene der Leitung, die für die Sicherheit des Dienstes verantwortlich ist, bewertet Risikobeurteilung und Behandlungspläne (OIS-07.01B Nr. 6). Rollen, die Risiken überprüfen, sollen sich nach den ergänzenden Informationen zu OIS-04 von Rollen unterscheiden, die Risiken verantworten. Ein Lenkungsausschuss für Informationssicherheit kommt im Katalog nur in einer Aufzählung von Beispielen vor (ergänzende Informationen zu SP-02). Wir empfehlen ihn trotzdem, weil dort die Entscheidungen mit Datum und Teilnehmern entstehen, die der Prüfer sehen will. Unser Modell für das Beispiel:

Rolle oder GremiumAufgabe im ISMSBezugNicht zugleich
Geschäftsführung (oberste Leitung)verabschiedet und kommuniziert die Informationssicherheitsrichtlinie, bewertet halbjährlich Risikobeurteilung und Status der Behandlungspläne, benennt die RisikoeigentümerOIS-02.01B, OIS-02.02B, OIS-07.01B Nr. 6-
ISBpflegt Methodik und Risikoregister, moderiert Beurteilungen, berichtet an die Geschäftsführung, prüft als zweite VerteidigungslinieOIS-04.01B, OIS-07.01BRisikoeigentümerin für Betrieb oder Entwicklung
Risikoeigentümer (Leitung Betrieb, Leitung Entwicklung, Leitung Support)verantworten Maßnahmen, akzeptieren Restrisiken in ihrem Bereich, überprüfen ihre Risiken mindestens jährlichOIS-07.01B Nr. 4, OIS-08.06B, OIS-09.03BPrüfung der eigenen Risiken
Lenkungskreis Informationssicherheit (Geschäftsführung, ISB, Risikoeigentümer, Datenschutz)quartalsweise und bei Anlass: Lage aus Threat Intelligence, neue und veränderte Risiken, Ausnahmen, Status der Behandlungspläne; Beschlüsse mit ProtokollOIS-05.03B, OIS-08.04B, OIS-09.04B-
Projektleitungenmelden Projekte mit Einfluss auf Dienst oder Sicherheit, lassen Risiken nach der Methodik beurteilenOIS-10.01BAkzeptanz der Projektrisiken ohne Risikoeigentümer

Die Spalte „Nicht zugleich“ ist der Kern eines Verzeichnisses der Konflikte nach OIS-04.04B. Wie kleine Teams Aufgabentrennung mit kompensierenden Kontrollen lösen, zeigt die Seite C5 für SaaS-Anbieter. Ausnahmen von Richtlinien laufen über denselben Risikoprozess; das Verfahren dafür steht auf der Seite Sicherheitsrichtlinien und Arbeitsanweisungen.

Wie läuft der Risikoprozess nach OIS-07 bis OIS-09?

OIS-07 verlangt eine dokumentierte Methodik, die vergleichbare und reproduzierbare Ergebnisse liefert; OIS-08 regelt die Beurteilung, OIS-09 die Behandlung. Der Katalog lässt qualitative, semi-quantitative und quantitative Verfahren zu und verlangt keine bestimmten formalen Rahmenwerke; schlanke Formen der Dokumentation sind ausdrücklich möglich, soweit angemessen. So setzen wir den Prozess für das Beispiel auf:

SchrittWas passiertAuslöserKriterium
1 MethodikSkala für Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung je Schutzziel (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität), Kriterien für Risikoakzeptanz, Fristen je Risikoniveaueinmalig, Überprüfung jährlichOIS-07.01B
2 IdentifizierenRisiken aus Asset-Inventar, Architektur, Threat Intelligence und Projekten sammeln; Pflichtaspekte prüfen, etwa Trennung der Kunden, öffentlich erreichbare Schnittstellen, Abhängigkeit von Service-Organisationen, Schlüsselverwaltungjährlich und bei jedem AnlassOIS-08.02B, OIS-05.03B, OIS-10.01B
3 Analysieren und bewertenRisikoniveau bestimmen, Risikoeigentümer zuweisen, gegen die Akzeptanzkriterien haltenmit Schritt 2OIS-07.01B Nr. 1 bis 3
4 BehandelnBehandlungsplan mit Maßnahme, Frist und Verantwortlichem, priorisiert nach Risikoniveau; Restrisiko vom Risikoeigentümer akzeptiert; mit Kunden geteilte Risiken als Kundenkontrollen in die Benutzerdokumentationnach jeder BewertungOIS-09.01B bis 03B, OIS-09.07B
5 BerichtenErgebnisse an Geschäftsführung und Lenkungskreis; zugeschnittene Informationen an Kunden und Subdienstleister, soweit Vertrag oder Recht es vorsehenquartalsweise und bei BedarfOIS-08.04B, OIS-08.05B, OIS-09.04B, OIS-09.05B
6 ÜberprüfenRisikoeigentümer prüfen Analyse, Bewertung und Behandlung auf Angemessenheit; Behandlungsoptionen bei jeder Änderung der Beurteilungmindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen am DienstOIS-08.06B, OIS-09.06B

Als Anlässe nennen die ergänzenden Informationen zu OIS-08.01B unter anderem Änderungen der Bedrohungslage, Sicherheitsvorfälle, neue rechtliche oder vertragliche Anforderungen, Änderungen der Organisation oder der Architektur, Ereignisse bei Service-Organisationen, Ausnahmen von Richtlinien und kritische Schwachstellen. Halten Sie in Ihrer Methodik fest, welche dieser Anlässe bei Ihnen eine Beurteilung auslösen und wer sie meldet.

Beispiel-Kontrollbeschreibung zu OIS-08

OIS-08.01B verlangt, den Risikomanagementprozess „anlassbezogen und mindestens jährlich“ durchzuführen, OIS-08.06B eine Überprüfung durch die Risikoeigentümer mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen am Dienst. Genau daran scheitert ein Register, das nur vor dem Audit gepflegt wird. Unsere Beispiel-Kontrolle für den Anbieter oben (eigene Formulierung, kein Katalogtext):

FeldBeispiel
Kontroll-IDK-OIS-08-01 Anlassbezogene und jährliche Risikobeurteilung
ZugeordnetOIS-08.01B, OIS-08.02B, OIS-08.06B, OIS-09.06B
ZielJedes Risiko im Verantwortungsbereich des Anbieters ist aktuell bewertet und hat einen Risikoeigentümer; Änderungen am Dienst, Vorfälle und neue Bedrohungen führen zeitnah zu einer neuen Bewertung.
VerantwortlichISB (Durchführung und Moderation); Risikoeigentümer (Bewertung, Überprüfung, Akzeptanz); Geschäftsführung (Bewertung der Ergebnisse)
Auslöser und Frequenzjährliche Gesamtbeurteilung im ersten Quartal; anlassbezogen binnen 20 Arbeitstagen nach einem festgelegten Anlass: Änderung der Architektur (Änderungsticket mit Kennzeichen „sicherheitsrelevant“), Sicherheitsvorfall der höchsten beiden Stufen, neues Projekt mit Einfluss auf den Dienst, Lagebericht aus Threat Intelligence mit Handlungsbedarf, Ausnahme von einer Richtlinie
DurchführungDie ISB eröffnet je Anlass einen Eintrag im Risikoregister mit Verweis auf das auslösende Ticket. Mit dem Risikoeigentümer werden die betroffenen Risiken nach der Methodik neu bewertet, die Pflichtaspekte nach OIS-08.02B geprüft und die Behandlungsoptionen überprüft. Neue Maßnahmen gehen mit Frist in den Behandlungsplan.
KontrolleQuartalsweise gleicht die ISB die Liste der Anlässe (Änderungstickets, Vorfälle, Projektliste, Ausnahmeliste) mit den Registereinträgen ab. Der Lenkungskreis sieht Abweichungen und offene Behandlungsmaßnahmen im Quartalsbericht.
EskalationFehlt zu einem Anlass nach 20 Arbeitstagen die Bewertung oder ist eine Behandlungsfrist überschritten, entscheidet die Geschäftsführung im nächsten Lenkungskreis über Maßnahme oder Akzeptanz; die Überschreitung wird als Abweichung erfasst.
NachweisRisikoregister mit Änderungshistorie, Verweise auf auslösende Tickets, Protokolle der Bewertungen mit Datum und Teilnehmern, Quartalsabgleich, Protokolle des Lenkungskreises

Die 20 Arbeitstage sind unsere Empfehlung; der Katalog nennt keine Frist für die anlassbezogene Beurteilung. Wichtig ist, dass Ihre Methodik eine Frist festlegt und Sie sie einhalten. Bei einem Typ-2-Bericht prüft der Prüfer, ob die Kontrolle über den ganzen Zeitraum wirksam war, also auch, ob jeder Anlass im Zeitraum eine Bewertung hatte.

Schaubild „Risikoprozess und Rollen in C5 OIS“. Oben ein Kreislauf aus sechs Schritten: 1 Methodik mit Skalen, Akzeptanzkriterien und Fristen je Risikoniveau, vergleichbar und reproduzierbar (OIS-07.01B); 2 Identifizieren aus Asset-Inventar, Architektur, Threat Intelligence und Projekten (OIS-08.02B, OIS-05.03B, OIS-10.01B); 3 Analysieren und bewerten, Risikoeigentümer zuweisen (OIS-07.01B); 4 Behandeln nach Priorität, Restrisiko vom Risikoeigentümer akzeptiert, geteilte Risiken als Kundenkontrollen dokumentiert (OIS-09.01B bis 03B, OIS-09.07B); 5 Berichten an Geschäftsführung und Lenkungskreis, zugeschnitten an Kunden und Subdienstleister (OIS-08.04B, OIS-08.05B, OIS-09.04B, OIS-09.05B); 6 Überprüfen durch die Risikoeigentümer, mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen (OIS-08.06B, OIS-09.06B). In der Mitte hervorgehoben die Beispiel-Kontrolle: Beurteilung jährlich und zusätzlich anlassbezogen, etwa bei Architekturänderung, schwerem Vorfall oder neuem Projekt (OIS-08.01B). Darunter die Rollen und Schnittstellen im Beispiel: oberste Leitung verabschiedet die Informationssicherheitsrichtlinie und bewertet Risikobeurteilung und Behandlungspläne (OIS-02.01B, OIS-07.01B); ISB pflegt Methodik und Risikoregister, berichtet an die Geschäftsführung und prüft als zweite Verteidigungslinie (OIS-04.01B, OIS-07.01B); Risikoeigentümer verantworten Maßnahmen, akzeptieren Restrisiken und überprüfen ihre Risiken (OIS-07.01B, OIS-09.03B); daneben das Modell geteilter Verantwortung mit Schnittstellen, Abhängigkeiten und Mitwirkungspflichten zu Kunden und Subdienstleistern (OIS-03).
Grafik antippen, um sie in voller Größe zu öffnen.Risikoprozess und Rollen im Themengebiet OIS. Quelle: BSI, Kriterienkatalog Cloud Computing C5:2026, Version 1.1.0, Abschnitt 5.1; eigene Darstellung.

Welche Nachweise der Prüfer sehen will

Für OIS sind Nachweise überwiegend Dokumente und Protokolle mit Datum, Version und Freigabe. Beispiele aus unserem Szenario:

NachweisKriteriumHerkunftVerantwortlichZeitbezug
ISMS-Dokumentation mit Anwendungsbereich, Erklärung zur Anwendbarkeit und Ergebnis der letzten ManagementbewertungOIS-01.01B, OIS-01.02BDokumentenablage des ISMSISBim Zeitraum gültige Fassung
Darstellung von Umfang und Grenzen des Dienstes unter eigener Kontrolle, mit Ausschlüssen und geteilter VerantwortungOIS-01.03BISMS-Dokumentation, ArchitekturübersichtISB, Leitung Betriebim Zeitraum gültige Fassung
Informationssicherheitsrichtlinie mit Freigabe der Geschäftsführung und Nachweis der Kommunikation an Personal und KundenOIS-02.01B bis 03BFreigabeprotokoll, Intranet, KundenportalGeschäftsführungFreigabedatum, Veröffentlichung
Dokument zum Modell geteilter Verantwortung mit Überprüfungsdatum und Änderungsmitteilungen an KundenOIS-03.01B bis 05BKundenportal, VersandprotokollProduktmanagement, ISBjede Fassung und jede Mitteilung im Zeitraum
Verzeichnis der Konflikte und Maßnahmen zur AufgabentrennungOIS-04.04BISMS-DokumentationISBStand im Zeitraum
Threat-Intelligence-Lageberichte mit Verweis auf RegistereinträgeOIS-05.01B bis 03BLageberichte, RisikoregisterLeitung Betriebjeder Bericht im Zeitraum
Risikomethodik, Risikoregister mit Historie, Behandlungsplan mit Akzeptanz der RestrisikenOIS-07.01B, OIS-08.01B bis 06B, OIS-09.01B bis 06BRisikoregister, ProtokolleISB, Risikoeigentümerjährliche Beurteilung und alle Anlässe im Zeitraum
Risikobeurteilungen in ProjektenOIS-10.01BProjektunterlagenProjektleitungenalle relevanten Projekte im Zeitraum

Ein Nachweisregister ordnet jedem Unterkriterium seinen Nachweis und seine Fälligkeit zu; wie Sie es führen, zeigt die Seite Nachweise und Dokumentation.

Mögliche Lücken: Ursache, Wirkung, Abhilfe

Die folgenden Lücken ergeben sich aus dem Wortlaut der Kriterien und dem Szenario oben. Ist ein einziges Unterkriterium nicht erfüllt, gilt das Kriterium als nicht erfüllt, und der Prüfer berichtet die Abweichung (Abschnitte 3.4.12 und 3.4.13).

Mögliche LückeUrsacheWirkungAbhilfe
Risikobeurteilung nur im JahresrhythmusDas Register wird für das ISO-Audit gepflegt, Änderungen am Dienst lösen nichts aus.OIS-08.01B verlangt die Durchführung auch anlassbezogen; die Architekturumstellung ohne Neubewertung ist im Typ-2-Zeitraum eine Abweichung.Anlässe in der Methodik festlegen und mit Änderungs-, Vorfall- und Projektprozess verknüpfen, wie in K-OIS-08-01.
Restrisiken von der ISB akzeptiertKeine benannten Risikoeigentümer.OIS-07.01B Nr. 4 und OIS-09.03B legen die Akzeptanz in die Hand der Risikoeigentümer; zugleich vermischt die ISB prüfende und verantwortende Rolle (OIS-04).Risikoeigentümer durch die Geschäftsführung benennen, Akzeptanz mit Datum und Namen im Register.
Kein zusammenhängendes Modell geteilter VerantwortungKundenpflichten stehen verstreut in AGB, Leistungsbeschreibung und Wiki.OIS-03.01B verlangt ein etabliertes, dokumentiertes und kommuniziertes Modell, OIS-03.05B die rechtzeitige Ankündigung von Änderungen; ohne es fehlt auch die Grundlage für die CUEC in der Systembeschreibung.ein Dokument mit Verweisen auf die Vertragsteile, Überprüfung nach SP-02, Änderungsmitteilungen vor Inkrafttreten.
Threat Intelligence ohne AnschlussWarnungen werden gelesen, aber nicht bewertet.OIS-05.02B und 05.03B verlangen Korrelation, Analyse und die Einbindung der Erkenntnisse in den Risikoprozess.feste Quellenliste, monatlicher Lagebericht, Registereintrag bei Handlungsbedarf.
Projekte ohne RisikobeurteilungProjekte starten ohne Sicherheitsbeteiligung.OIS-10.01B verlangt die Behandlung von Risiken in allen Projekten mit direktem oder wesentlichem Einfluss auf den Dienst.Sicherheitsprüfung als Pflichtschritt im Projektstart, Schwelle für „wesentlichen Einfluss“ in der Methodik definieren.

Welche dieser Lücken die Prüfung blockieren und in welcher Reihenfolge Sie sie schließen, klärt die Maßnahmenplanung; Risikomethodik und erste Beurteilung gehören dort zum Fundament.

Alle Kriterien des Themengebiets OIS

Titel nach der deutschen Fassung 1.1.0, Zählung der Unterkriterien nach Abschnitt 5 (B = Basis, AS = verschärfend, AC = erweiternd). Die Spalte „Worum es geht“ ist unsere eigene Kurzbeschreibung, kein Katalogtext; verbindlich ist der Wortlaut der Kriterien im Katalog.

IDTitel (Katalog)B/AS/ACWorum es geht
OIS-01Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)3/1/1Ein ISO/IEC-27001-konformes ISMS mit einem Anwendungsbereich, der Entwicklung und Betrieb des Dienstes abdeckt, und die Abgrenzung des Dienstes unter eigener Kontrolle.
OIS-02Informationssicherheitsrichtlinie3/0/0Die Richtlinie der obersten Leitung mit Sicherheitszielen, Strategie und Organisationsstruktur, kommuniziert an Personal und Kunden.
OIS-03Schnittstellen und Abhängigkeiten5/0/0Das Modell geteilter Verantwortung mit Kunden und Dritten, seine regelmäßige Überprüfung und die rechtzeitige Ankündigung von Änderungen.
OIS-04Aufgabentrennung4/0/2Trennung konfliktträchtiger Aufgaben auf Basis einer Risikobeurteilung, kompensierende Kontrollen und ein Verzeichnis der Konflikte.
OIS-05Threat Intelligence3/0/0Informationen über Bedrohungen sammeln, auswerten und in den Risikoprozess geben.
OIS-06Kontakt zu relevanten Behörden und Interessengruppen1/0/0Kontakt zum Nationalen IT-Lagezentrum und CERT-Bund, wenn Organisationen des öffentlichen Sektors in Deutschland den Dienst nutzen.
OIS-07Richtlinie für Risikomanagement1/0/0Die Methodik: vergleichbar und reproduzierbar, mit Risikoeigentümern, Akzeptanzkriterien und Bewertung durch die Leitung.
OIS-08Anwendung der Richtlinie für Risikomanagement - Risikobeurteilung6/1/2Die Beurteilung anlassbezogen und mindestens jährlich, mit Pflichtaspekten für Cloud-Dienste und Bericht an interne und externe Parteien.
OIS-09Anwendung der Richtlinie für Risikomanagement - Risikobehandlung7/0/0Der Behandlungsplan nach Priorität, akzeptierte Restrisiken und die Zuordnung geteilter Risiken zu Kundenkontrollen.
OIS-10Informationssicherheit im Projektmanagement1/0/0Risikobeurteilung und -behandlung in Projekten mit Einfluss auf Dienst und Sicherheit.

Die Zusatzkriterien betreffen das Zertifikat (OIS-01.01AS, OIS-01.01AC), die Überwachung der Aufgabentrennung (OIS-04.01AC, OIS-04.02AC) und das Risikomanagement: OIS-08.01AS verlangt zusätzlich, die Entwicklung der Risiken zu überwachen, OIS-08.01AC die Einbindung in ein unternehmensweites Risikomanagement, OIS-08.02AC die Berücksichtigung von Innentätern.

Bezug zu ISO/IEC 27001:2022

OIS-01.01B verlangt ein ISO/IEC-27001-konformes ISMS; ein Zertifikat ist für das Basis-Unterkriterium nach den ergänzenden Informationen nicht nötig, der Prüfer bewertet gezielt die Dokumentation. Das verschärfende OIS-01.01AS verlangt eine gültige Zertifizierung, deren Anwendungsbereich den Dienst abdeckt. Was Sie aus einem zertifizierten ISMS wiederverwenden können und was trotzdem fehlt, steht auf der Seite C5 und ISO 27001.

Die folgende Zuordnung ist unsere eigene, nicht amtliche Einordnung nach Thema. Das BSI hat für C5:2026 noch keine Kreuzreferenz veröffentlicht, und auch eine amtliche Tabelle zeigt nach dem Katalog nur thematische Nähe, keine Erfüllung (Abschnitt 3.3). Die Kurzbezeichnungen sind unsere, keine Titel aus der Norm.

C5:2026ISO/IEC 27001:2022Thema (Kurzbezeichnung)Was C5 zusätzlich konkret verlangt (unsere Einschätzung)
OIS-01Abschnitte 4 bis 10ManagementsystemAnwendungsbereich mit Organisationseinheiten, Standorten, Zonen und Regionen des Dienstes; Abgrenzung des Dienstes unter eigener Kontrolle
OIS-02Abschnitt 5.2, A.5.1Richtlinie der LeitungKommunikation der Richtlinie auch an die Kunden
OIS-03kein direktes Gegenstück; Nähe zu A.5.2 und A.5.23Verantwortungsteilungdokumentiertes Modell geteilter Verantwortung mit Ankündigung von Änderungen
OIS-04A.5.3AufgabentrennungVerzeichnis der Konflikte, kompensierende Kontrollen
OIS-05A.5.7BedrohungsinformationenEinbindung in den Risikoprozess
OIS-06A.5.5, A.5.6Kontakte zu BehördenNationales IT-Lagezentrum und CERT-Bund bei Kunden im öffentlichen Sektor
OIS-07 bis OIS-09Abschnitte 6.1.2, 6.1.3, 8.2, 8.3Risikobeurteilung und -behandlungPflichtaspekte für Cloud-Dienste, anlassbezogene Beurteilung, Zuordnung geteilter Risiken zu Kundenkontrollen
OIS-10A.5.8Sicherheit in ProjektenSchwelle über den Einfluss auf Dienst, Kontrollen und Servicezusagen

Häufige Fragen

Brauche ich für OIS ein ISO-27001-Zertifikat?+
Für das Basis-Unterkriterium OIS-01.01B nicht: Es verlangt ein ISO/IEC-27001-konformes ISMS, und der Prüfer bewertet die Dokumentation. Erst das verschärfende Unterkriterium OIS-01.01AS verlangt eine gültige Zertifizierung, deren Anwendungsbereich den Dienst abdeckt. Ob Sie es aufnehmen, entscheiden Sie selbst und begründen es in der Systembeschreibung.
Muss es ein Sicherheitsgremium geben?+
Der Katalog schreibt kein Gremium vor. Er verlangt Handlungen bestimmter Rollen: Freigabe der Richtlinie durch die oberste Leitung, Akzeptanz der Restrisiken durch die Risikoeigentümer, Bewertung von Risikobeurteilung und Behandlungsplänen durch die verantwortliche Leitungsebene. Ein Lenkungskreis mit Protokoll ist unsere Empfehlung, weil er diese Entscheidungen nachweisbar bündelt.
Wie oft muss die Risikobeurteilung laufen?+
Nach OIS-08.01B anlassbezogen und mindestens jährlich. Zusätzlich überprüfen die Risikoeigentümer Analyse, Bewertung und Behandlung mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen am Dienst (OIS-08.06B). Wer OIS-08.01AS aufnimmt, überwacht zusätzlich die Entwicklung der Risiken.
Was ist das Modell geteilter Verantwortung nach OIS-03?+
Ein Dokument, das Schnittstellen und Abhängigkeiten zwischen Anbieter, Kunden und Dritten festlegt, auch für Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle. Details dürfen in Verträgen, Leistungsbeschreibungen oder Richtlinien stehen, auf die das Modell verweist. Änderungen kündigen Sie so rechtzeitig an, dass Betroffene vor Inkrafttreten reagieren können (OIS-03.05B).
Gilt OIS-06 auch, wenn ich keine Behörden als Kunden habe?+
Nach den ergänzenden Informationen zu OIS-06 ist das Kriterium nicht anwendbar, wenn der Anbieter keine Kunden im öffentlichen Sektor hat. Nutzen Organisationen des öffentlichen Sektors in Deutschland den Dienst, pflegen Sie Kontakte zum Nationalen IT-Lagezentrum und zum CERT-Bund, soweit ein tatsächlicher Bedarf besteht.

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Quellen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).