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C5-Readiness

BSI C5

C5-Themengebiet AM: ein Assetregister mit Klassifizierung aufbauen

Das Themengebiet AM verlangt, dass der Cloud-Anbieter alle Hardware- und Software-Assets seines Dienstes kennt, nach Schutzbedarf klassifiziert und über ihren Lebenszyklus steuert, auch virtuelle Maschinen, Speicher und Container bei einem Hyperscaler. Es umfasst zwölf Kriterien, sechs davon neu in C5:2026, mit 26 Basis-Unterkriterien. Diese Seite zeigt an einem SaaS-Beispiel ein Klassifizierungsschema und ein Assetregister, das einer Prüfung standhält.

Serverschrank im Dunkeln, an den Geräten kleine Etiketten, ein Etikett von goldenem Licht getroffen

Stand: 2026-11-01

Diese Seite behandelt das Themengebiet AM (Asset Management) des C5:2026, Abschnitt 5.4 des Katalogs. Wie Kriterien und Unterkriterien grundsätzlich aufgebaut sind, erklärt die Seite C5-Kriterienkatalog.

Worum geht es im Themengebiet AM?

AM regelt, wie der Cloud-Anbieter seine Assets erfasst und schützt. Der Katalog nennt als Ziel, die Identifizierung der organisationseigenen Assets zu gewährleisten und ein angemessenes Schutzniveau über ihren gesamten Lebenszyklus sicherzustellen (Abschnitt 5.4). Assets sind nach den ergänzenden Informationen zu AM-01 die Objekte im Verantwortungsbereich des Anbieters, die für die Informationssicherheit des Dienstes benötigt werden, etwa Firewalls, Loadbalancer, Webserver, Anwendungs- und Datenbankserver. Sie bestehen aus Hardware-Objekten, zu denen ausdrücklich auch virtuelle Infrastruktur-Ressourcen gehören, und Software-Objekten wie Container, Betriebssysteme, Datenbanken, Microservices und Programmierschnittstellen.

Das Gebiet umfasst zwölf Kriterien, AM-01 bis AM-12, mit 26 Basis-Unterkriterien, 2 verschärfenden und 9 erweiternden Zusatz-Unterkriterien. Sechs Kriterien sind laut Änderungshistorie neu: AM-01, AM-03, AM-04, AM-10, AM-11 und AM-12. Das Asset-Inventar ist zudem Grundlage für andere Gebiete, etwa für die Risikobeurteilung (AM-02.03B verweist auf OIS-07), die Netztopologie (COS-07.03B) und das Container-Management (OPS-34.02B verweist auf AM-02, AM-03 und AM-09).

Ein Hinweis für zweisprachige Teams: In der englischen Fassung 1.0.1 steht das erweiternde Unterkriterium zur Aktualität des Inventars als AM-01.02AC, in der deutschen Fassung 1.1.0 als AM-02.01AC. Der Inhalt ist derselbe.

Ausgangssituation: Inventar in Konsole und Tabelle

Fiktives Beispiel, kein Kunde. Ein Anbieter betreibt eine Plattform, über die Bauämter und Architekturbüros Bauanträge, Pläne und Freigaben austauschen. Rund 45 Beschäftigte, der Dienst läuft als SaaS auf der Infrastruktur eines großen Cloud-Anbieters: ein verwalteter Kubernetes-Cluster mit Microservices, eine verwaltete Datenbank, ein Objektspeicher für Pläne und Dokumente. Administratoren melden sich mit FIDO2-Sicherheitsschlüsseln an.

So sieht es vor dem Projekt aus:

  • Die Cloud-Ressourcen sieht man in der Konsole der Plattform, Laptops und Sicherheitsschlüssel stehen in einer Tabelle der IT. Ein gemeinsames Inventar gibt es nicht.
  • Welche Ressource welche Daten enthält und wer für sie zuständig ist, steht nirgends; einige Testressourcen haben keinen erkennbaren Zweck.
  • Die Liste der Software beschränkt sich auf die eigenen Microservices. Welche Bibliotheken, Images und Datenbankversion darunter laufen, weiß nur das Betriebsteam.
  • Änderungen an der Tabelle werden überschrieben, ohne Historie.
  • Ein Sicherheitsschlüssel eines ausgeschiedenen Administrators ist seit Wochen nicht zurückgegeben.

Wer ist wofür verantwortlich: Anbieter, Plattform, Kunde?

Bei einem SaaS-Dienst auf fremder Infrastruktur teilt sich AM entlang der Grenze zwischen virtuellen und physischen Ressourcen. Unsere Einordnung für das Beispiel:

AspektAnbieterPlattform (Subdienstleister)Kunde (Bauamt, Büro)
Virtuelle Ressourcen: Cluster, Datenbankinstanz, Speicher, Netzeinventarisiert und klassifiziert sie (AM-02, AM-03, AM-09); darf dafür Werkzeuge der Plattform nutzen, wenn er sie nach seinem Rahmenwerk für geeignet hältstellt Inventarfunktionen bereit-
Software: Microservices, Images, Bibliotheken, Datenbanksystemführt das Software-Inventar mit Abhängigkeiten (AM-04)verantwortet die Software der verwalteten Dienste-
Physische Server und Datenträger der Rechenzentrenbeschreibt, welche Kontrollen er beim Subdienstleister voraussetzt, und überwacht sie nach SSOInbetriebnahme, Außerbetriebnahme, Lagerung und Transport der eigenen Hardware (Themen von AM-06, AM-07, AM-10, AM-11); bei Carve-out außerhalb Ihrer Prüfung-
Endgeräte und Sicherheitsschlüssel des Personalsinventarisiert sie, soweit die Risikobeurteilung das ergibt, verpflichtet auf sichere Nutzung und Rückgabe (AM-08, AM-12)--
Schutzbedarf der Kundendatenklassifiziert Assets nach dem Schutzbedarf der Daten, die sie verarbeiten-stellt nach den korrespondierenden Kriterien zu AM-09 sicher, dass der Schutzbedarf seiner Informationen angemessen ermittelt ist

Wie die Rechenzentren selbst gesichert sind, gehört in das Themengebiet PS. Ob einzelne Hardware-Kriterien für Ihren Dienst anwendbar sind und wie Sie Subdienstleister einbeziehen, legen Sie mit dem Scope fest und begründen es in der Systembeschreibung. Ein Kriterium dürfen Sie dort nicht ausschließen, weil Ihre Kontrollen fehlen.

Wie sieht ein Klassifizierungsschema nach AM-09 aus?

AM-09 verlangt, dass Assets nach dem Schutzbedarf der Daten klassifiziert werden, die sie verarbeiten, speichern oder übermitteln. Den Schutzbedarf ermitteln die für Assets zuständigen Personen nach einem einheitlichen, dokumentierten Schema (AM-09.03B). Das Schema sieht Sicherheitsniveaus für Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität vor, abgestimmt auf die Wiederherstellungsziele der Notfallplanung (AM-09.04B). Unser Schema für das Beispiel:

StufeVertraulichkeitIntegrität und AuthentizitätVerfügbarkeit (Bezug zur Notfallplanung)Beispiele
hochpersonenbezogene Daten und Bauunterlagen der Kunden, Schlüssel und ZugangsdatenÄnderungen an Plänen und Freigaben müssen nachweisbar und unverfälscht seinWiederanlauf binnen 4 Stunden, Datenverlust höchstens 15 MinutenDatenbank, Objektspeicher, Identitätsdienst, Sicherheitsschlüssel der Administratoren
mittelinterne Betriebsdaten, Protokolle ohne InhaltsdatenFehler werden bemerkt und korrigiertWiederanlauf binnen 24 StundenMonitoring, Ticketsystem, Build-Pipeline
normalöffentliche oder unkritische Informationenkeine besonderen AnforderungenWiederanlauf binnen 5 ArbeitstagenWebsite, Dokumentation für Kunden

Die Zielwerte in der Spalte Verfügbarkeit sind Beispielwerte, die aus der eigenen Notfallplanung des Anbieters kommen müssen; wie Sie diese festlegen, zeigt das Themengebiet BCM. Die Stufen überprüfen Sie mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen am Dienst (AM-09.02B). Klassifiziert ein Anbieter seine Assets nicht im Einzelnen, können nach den ergänzenden Informationen zu AM-09 alle Assets so behandelt werden, als bräuchten sie das höchste Sicherheitsniveau. Für kleine Dienste ist das ein möglicher Weg, nach unserer Einschätzung aber ein aufwendiger, weil dann überall die strengsten Maßnahmen gelten.

Wie sieht ein prüffähiges Assetregister aus?

AM-03.01B und AM-04.01B legen fest, was ein Eintrag leisten muss: das Asset identifizieren, Einblick in Lebenszyklus oder Abhängigkeiten geben und dem Anbieter Kontrolle und Risikobeurteilung ermöglichen. Die ergänzenden Informationen nennen dazu mögliche Felder, etwa Name, Funktion, Modell, Standort, Eigentümer und Sicherheitsanforderungen, bei Software Version und übergeordnete Ressource. Ein Asset Owner ist dabei die Person oder Rolle mit Verantwortung für Verwaltung und Schutz, kein rechtlicher Eigentümer. Der Katalog spricht vom Asset-Inventar; das Assetregister ist das Arbeitsprodukt, mit dem Sie es führen. Ein Auszug aus unserem Register für das Beispiel (Schutzbedarf als V/I/V/A in der Reihenfolge Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität; das A steht hier für Authentizität, die Verfügbarkeit ist das zweite V):

IDTypBezeichnung und FunktionStandortOwnerSchutzbedarf V/I/V/AStatusHängt ab von
HW-012Hardware, virtuellKnotenpool Produktion, betreibt die MicroservicesRegion Deutschland, zwei ZonenLeitung Betriebhoch/hoch/hoch/hochin BetriebPlattform (Subdienstleister)
HW-031Hardware, virtuellObjektspeicher BauunterlagenRegion DeutschlandLeitung Betriebhoch/hoch/mittel/hochin BetriebPlattform
HW-107Hardware, EndgerätFIDO2-Sicherheitsschlüssel für Administrationbei der PersonPerson laut Ausgabeprotokollhoch/hoch/mittel/hochausgegeben-
SW-204Software, DatenbankDatenbanksystem der verwalteten Datenbank, Hauptversion laut Plattformauf HW-020Leitung Betriebhoch/hoch/hoch/hochin Betrieb, Support-Ende laut Hersteller eingetragenHW-020
SW-311Software, MicroserviceDienst „Planfreigabe“, Container-Image Version 2.14auf HW-012Leitung Entwicklunghoch/hoch/hoch/hochin BetriebHW-012, SW-204
HW-044Hardware, virtuellTestressource ohne erkennbaren ZweckRegion Deutschlandoffenoffenzur Klärung, Löschung geplant-

Drei Punkte machen das Register prüffähig. Erstens die Erfassung: automatisch und durch die zuständigen Personen, sodass das Inventar vollständig, richtig und konsistent ist (AM-02.02B). Zweitens das Änderungsprotokoll: Änderungen an den erfassten Informationen werden protokolliert (AM-02.04B), eine überschreibbare Tabelle reicht dafür nicht. Drittens die Verbindung zu den Berechtigungen: AM-02.05B verlangt Listen der Benutzer mit Zugriff auf eine Ressource und ihrer Rechte; die dürfen aus dem Identitätsdienst kommen, wie auf der Seite IAM beschrieben. Container, die Sie selbst betreiben, inventarisieren Sie mit ihrem Lebenszyklus; die Einzelheiten dazu stehen im Gebiet OPS. Die Softwareliste für Fremdkomponenten (SBOM) gehört zu DEV.

Beispiel-Kontrollbeschreibung zu AM-02

Ein Register ist nur so gut wie sein Abgleich mit der Wirklichkeit. Unsere Beispiel-Kontrolle für den Anbieter oben (eigene Formulierung, kein Katalogtext):

FeldBeispiel
Kontroll-IDK-AM-02-01 Abgleich des Assetregisters mit Plattform und Geräteverwaltung
ZugeordnetAM-02.01B bis AM-02.04B, AM-09.01B, AM-09.03B
ZielJedes Asset im Scope steht mit Owner und Schutzbedarf im Register; neue, geänderte und gelöschte Ressourcen sind binnen einer Woche nachgeführt, jede Änderung ist protokolliert.
VerantwortlichLeitung Betrieb (Cloud-Ressourcen und Software), IT (Endgeräte); Kontrolle durch die Informationssicherheitsbeauftragte (ISB)
Auslöser und Frequenztäglicher automatischer Abgleich; wöchentliche Bearbeitung der Abweichungen; Durchsicht des gesamten Registers einmal im Quartal
DurchführungEin Skript liest täglich alle Ressourcen aus der Plattform und alle Geräte aus der Geräteverwaltung und vergleicht sie mit dem Register. Neue Ressourcen ohne Eintrag, Einträge ohne Ressource und Einträge ohne Owner oder Schutzbedarf werden als Ticket an das zuständige Team gegeben. Das Team ergänzt den Eintrag im Register, das jede Änderung mit Person und Zeit speichert.
KontrolleDie ISB sieht wöchentlich die Liste offener Abweichungen und quartalsweise eine Stichprobe von Einträgen gegen die tatsächliche Konfiguration.
EskalationIst ein Ticket nach einer Woche offen, geht es an die Leitung Betrieb; eine Ressource ohne Owner nach zwei Wochen wird gesperrt und nach Rücksprache gelöscht. Abweichungen werden im Risikoregister bewertet.
NachweisBerichte des täglichen Abgleichs, Tickets mit Bearbeitungszeit, Änderungsprotokoll des Registers, Protokolle der Stichproben

Die automatische Überwachung des Inventarprozesses entspricht dem erweiternden Unterkriterium AM-02.01AC (in der englischen Fassung AM-01.02AC). Ob Sie es aufnehmen, entscheiden Sie selbst; als Arbeitsweise empfehlen wir den Abgleich auch ohne Aufnahme, weil er die Basis-Unterkriterien erst belegbar macht.

Schaubild „Aufbau eines Assetregisters nach C5 AM“. Oben das Rahmenwerk mit Asset-Typen, Schema für den Schutzbedarf, Lebenszyklen und Inventarisierungsverfahren (AM-01). Darunter ein Auszug aus dem Register des Beispiels mit den Spalten ID und Bezeichnung, Typ, Owner, Schutzbedarf V/I/V/A und Hängt ab von; Owner und Schutzbedarf hervorgehoben (AM-09). Hardware, physisch und virtuell (AM-03): HW-012 Knotenpool Produktion und HW-107 FIDO2-Sicherheitsschlüssel. Software mit Abhängigkeiten (AM-04): SW-204 Datenbanksystem und SW-311 Dienst „Planfreigabe“. Drei Zuflüsse in das Register: hervorgehoben als Beispiel-Kontrolle die Erfassung automatisch und durch die zuständigen Personen mit täglichem Abgleich mit Plattform und Geräteverwaltung (AM-02.02B); jede Änderung protokolliert (AM-02.04B); Listen der Benutzer mit Zugriff je Ressource (AM-02.05B). Unten physische Hardware, im Beispiel beim Subdienstleister: Inbetriebnahme (AM-06), Lagerung (AM-10), Transfer (AM-11), Außerbetriebnahme mit Löschung oder Vernichtung der Datenträger (AM-07).
Grafik antippen, um sie in voller Größe zu öffnen.Aufbau eines Assetregisters im Themengebiet AM. Quelle: BSI, Kriterienkatalog Cloud Computing C5:2026, Version 1.1.0, Abschnitt 5.4; eigene Darstellung.

Welche Nachweise der Prüfer sehen will

Für AM sind das Register und seine Historie der zentrale Nachweis, dazu Verfahren und Protokolle für die Lebenszyklusschritte. Beispiele aus unserem Szenario:

NachweisKriteriumHerkunftVerantwortlichZeitbezug
Rahmenwerk für Asset Management mit Asset-Typen, Schema, Lebenszyklen und InventarisierungsverfahrenAM-01.01BISMS-DokumentationISBim Zeitraum gültige Fassung
Assetregister mit Owner, Schutzbedarf und ÄnderungshistorieAM-02.01B bis 04B, AM-03.01B, AM-04.01BRegister, AbgleichberichteLeitung Betrieb, ITStichtag auf Anforderung, Änderungen im Zeitraum
Listen der Benutzer mit Zugriff je RessourceAM-02.05BExport aus Identitätsdienst und PlattformBetriebStichtag auf Anforderung
Richtlinie zur sicheren Nutzung von AssetsAM-05.01B, AM-05.02BDokumentenablageISBim Zeitraum gültige Fassung
Ausgabeprotokolle und Verpflichtungen für Laptops und Sicherheitsschlüssel, RückgabeprotokolleAM-08.01B bis 03BGeräteverwaltung, PersonalsystemITStichprobe der Ein- und Austritte
Klassifizierungsschema und Protokoll der Überprüfung der StufenAM-09.02B bis 04BISMS-DokumentationISB, Asset Ownerjährliche Überprüfung und Anlässe im Zeitraum
Konfiguration der Endgeräte: Verschlüsselung, Schadsoftwareschutz, Sperre von WechselmedienAM-12.01BGeräteverwaltungITStand zu Beginn und Ende des Zeitraums

Ein Nachweisregister ordnet jedem Unterkriterium seinen Nachweis zu; wie Sie es führen, zeigt die Seite Nachweise und Dokumentation.

Mögliche Lücken: Ursache, Wirkung, Abhilfe

Die folgenden Lücken ergeben sich aus dem Wortlaut der Kriterien und dem Szenario oben. Ist ein einziges Unterkriterium nicht erfüllt, gilt das Kriterium als nicht erfüllt, und der Prüfer berichtet die Abweichung (Abschnitte 3.4.12 und 3.4.13).

Mögliche LückeUrsacheWirkungAbhilfe
Kein gemeinsames InventarCloud-Ressourcen in der Konsole, Geräte in einer Tabelle.AM-02.01B verlangt ein Inventar der Hardware- und Software-Assets nach dem Rahmenwerk; zwei unverbundene Quellen belegen keine vollständige Erfassung.ein Register mit automatischer Erfassung aus beiden Quellen, wie in K-AM-02-01.
Einträge ohne Owner und SchutzbedarfErfassung rein technisch.AM-02.03B verlangt die Informationen für das Risikomanagement, AM-09.01B die Klassifizierung nach dem Schutzbedarf der Daten.Pflichtfelder Owner und Schutzbedarf, Abweichungsticket bei fehlenden Werten.
Änderungen ohne HistorieTabelle wird überschrieben.AM-02.04B verlangt die Protokollierung von Änderungen an den erfassten Informationen.Register in einem System mit Änderungsprotokoll führen.
Software-Inventar ohne AbhängigkeitenNur eigene Microservices erfasst.AM-04.01B verlangt ein Inventar aller Software-Assets mit Einblick, welche anderen Assets sie nutzen.Images, Laufzeitumgebungen und Datenbanksystem aufnehmen, Abhängigkeiten aus der Bereitstellung ableiten.
Sicherheitsschlüssel nach Austritt nicht zurückRückgabe nicht an den Austrittsprozess gekoppelt.AM-08.02B verlangt die nachweisliche Rückgabe; ist sie nicht bis zum Austritt möglich, entfernt der Anbieter nach AM-08.03B die Zugriffsrechte spätestens zum Austrittsdatum.Rückgabe als Schritt im Austrittsprozess (siehe HR), Schlüssel im Identitätsdienst sperren.

Alle Kriterien des Themengebiets AM

Titel nach der deutschen Fassung 1.1.0, Zählung der Unterkriterien nach Abschnitt 5 der deutschen Fassung (B = Basis, AS = verschärfend, AC = erweiternd). In der englischen Fassung 1.0.1 hat AM-01 zwei und AM-02 kein erweiterndes Unterkriterium. Die Spalte „Worum es geht“ ist unsere eigene Kurzbeschreibung, kein Katalogtext; verbindlich ist der Wortlaut der Kriterien im Katalog.

IDTitel (Katalog)B/AS/ACWorum es geht
AM-01Rahmenwerk für Asset Management1/0/1Das dokumentierte Rahmenwerk: welche Assets, welche Typen, welches Schema für den Schutzbedarf, welche Lebenszyklen, welches Inventarisierungsverfahren.
AM-02Asset-Inventar5/0/1Das Inventar selbst: vollständig erfasst, mit Angaben für das Risikomanagement, Änderungsprotokoll und Listen der Zugriffsberechtigten.
AM-03Hardware-Asset-Inventar1/0/0Was ein Hardware-Eintrag enthalten muss, für physische und virtuelle Ressourcen.
AM-04Software-Asset-Inventar1/0/1Was ein Software-Eintrag enthalten muss, einschließlich der Abhängigkeiten zu anderen Assets.
AM-05Richtlinie für die ordnungsgemäße und sichere Nutzung von Assets2/0/0Regeln für den Umgang mit Assets über den Lebenszyklus, von der Genehmigung bis zur Löschung von Daten.
AM-06Inbetriebnahme von Hardware2/0/0Genehmigung physischer Hardware für die Produktion nach Risikobeurteilung und Prüfung der sicheren Konfiguration.
AM-07Außerbetriebnahme von Hardware2/1/1Genehmigte Außerbetriebnahme mit unwiderruflicher Löschung oder Vernichtung der Datenträger.
AM-08Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Nutzung, sicheren Handhabung und Rückgabe von Assets3/0/0Verpflichtung des Personals vor der Nutzung, Rückgabe beim Austritt, Entzug der Rechte, wenn die Rückgabe fehlt.
AM-09Klassifizierung und Kennzeichnung von Assets4/0/4Klassifizierung nach dem Schutzbedarf der Daten, einheitliches Schema für vier Schutzziele, jährliche Überprüfung.
AM-10Schutz von vorübergehend nicht genutzter Hardware1/1/0Sichere Lagerung inaktiver Hardware der Produktion.
AM-11Transfer von Hardware3/0/0Autorisierter, nachverfolgter und geschützter Transport von Hardware der Produktion.
AM-12Wechselmedien und Endgeräte1/0/1Kontrollen für verwaltete Endgeräte und Wechselmedien, etwa Verschlüsselung, Schadsoftwareschutz und eingeschränkte Nutzung von Wechselmedien.

Unter den Zusatzkriterien sind AM-07.01AS (Außerbetriebnahme auch für Entwicklungs-, Test- und Staging-Umgebung), AM-04.01AC (Angabe, wie lange ein Software-Asset Sicherheitsupdates erhält) und AM-09.03AC und AM-09.04AC (Protokollierung und Überwachung richten sich nach dem Schutzbedarf der Assets) für SaaS-Anbieter besonders greifbar.

Bezug zu ISO/IEC 27001:2022 Anhang A

Die folgende Zuordnung ist unsere eigene, nicht amtliche Einordnung nach Thema. Das BSI hat für C5:2026 noch keine Kreuzreferenz veröffentlicht, und auch eine amtliche Tabelle zeigt nach dem Katalog nur thematische Nähe, keine Erfüllung (Abschnitt 3.3). Die Kurzbezeichnungen sind unsere, keine Titel aus der Norm. Was Sie aus einem zertifizierten ISMS insgesamt wiederverwenden können, steht auf der Seite C5 und ISO 27001.

C5:2026ISO/IEC 27001:2022 Anhang AThema (Kurzbezeichnung)Was C5 zusätzlich konkret verlangt (unsere Einschätzung)
AM-01 bis AM-04A.5.9Inventargetrennte Anforderungen an Hardware- und Software-Einträge, Änderungsprotokoll, Abhängigkeiten, virtuelle Ressourcen
AM-05, AM-08A.5.10, A.5.11Zulässige Nutzung und RückgabeEntzug der Rechte spätestens zum Austrittsdatum, wenn die Rückgabe fehlt
AM-06kein direktes Gegenstück; Nähe zu A.8.9Freigabe von HardwareGenehmigungsprozess mit Risikobeurteilung
AM-07A.7.14Entsorgung und WiederverwendungGenehmigung durch autorisiertes Personal
AM-09A.5.12, A.5.13Klassifizierung und Kennzeichnungvier Schutzziele einschließlich Authentizität, abgestimmt auf Wiederherstellungsziele
AM-10, AM-11A.7.8, A.7.9, A.7.10Lagerung und TransportNachverfolgung der Nachweiskette beim Transport
AM-12A.7.10, A.8.1Wechselmedien und EndgeräteVerbot von Wechselmedien außer für unvermeidbare Administration

Häufige Fragen

Gehören virtuelle Maschinen und Container in das Inventar?+
Ja. Nach den ergänzenden Informationen zu AM-01 zählen physische und virtuelle Infrastruktur-Ressourcen zu den Hardware-Objekten, Container, Betriebssysteme, Datenbanken, Microservices und Programmierschnittstellen zu den Software-Objekten.
Darf ich das Inventar der Cloud-Plattform verwenden?+
Ja. Wer seine Infrastruktur als virtuelle Ressourcen von einer Service-Organisation bezieht, darf deren Werkzeuge zur Inventarisierung verwenden, sofern er sie nach seinem Rahmenwerk für Asset Management als geeignet erachtet (ergänzende Informationen zu AM-02). Owner, Schutzbedarf und Änderungsprotokoll müssen trotzdem vorhanden sein.
Gehören Laptops und Smartphones dazu?+
Endgeräte gehören dazu, soweit der Anbieter in einer Risikobeurteilung feststellt, dass sie bei Verlust oder unberechtigtem Zugriff die Informationssicherheit des Dienstes gefährden könnten, etwa Mobilgeräte, die als Sicherheits-Token zur Anmeldung dienen. Für verwaltete Endgeräte gelten zudem die Kontrollen nach AM-12.
Muss jedes Asset einzeln klassifiziert werden?+
AM-09.01B verlangt die Klassifizierung nach dem Schutzbedarf der Daten. Nimmt der Anbieter keine spezifische Klassifizierung vor, können nach den ergänzenden Informationen alle Assets so behandelt werden, als erforderten sie das höchste Sicherheitsniveau.
Warum heißt das Unterkriterium zur Aktualität des Inventars in der englischen Fassung anders?+
Die deutsche Fassung 1.1.0 ist jünger als die englische 1.0.1. Das erweiternde Unterkriterium, nach dem der Anbieter die Aktualität des Inventars durch Überwachung des Pflegeprozesses sicherstellt, steht in Englisch als AM-01.02AC, in Deutsch als AM-02.01AC. Nennen Sie in zweisprachigen Unterlagen beide IDs.

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Quellen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).