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C5-Readiness

BSI C5

C5-Rahmenbedingungen GC-01 bis GC-06: Angaben, die Kunden lesen und Prüfer erwarten

Die Rahmenbedingungen in Abschnitt 4 des C5:2026 sind sechs Pflichtangaben des Anbieters zu Recht und Standorten, Verfügbarkeit, Wiederanlauf, Ausfallsicherheit, Behördenanfragen und vorhandenen Zertifikaten. Kunden beurteilen damit, ob der Dienst für ihren Fall geeignet ist, und vergleichen Anbieter. Ohne diese Angaben ist die Systembeschreibung nicht sachgerecht. Diese Seite zeigt, was je Rahmenbedingung hineingehört, wo es stehen muss und wie Sie es belastbar formulieren.

Gebündelter Vertrag mit Anlagen auf einem dunklen Konferenztisch, die Klammer im goldenen Licht

Stand: 2026-11-01

Die Rahmenbedingungen heißen im Katalog „Angaben zu den Rahmenbedingungen des Cloud-Dienstes“, englisch „General Conditions“, daher die Kürzel GC-01 bis GC-06 (Abschnitt 4). Sie zählen nicht zu den 168 Kriterien in Abschnitt 5, gehören aber in jede Systembeschreibung. In der BSI-FAQ heißen sie noch „BC-01 bis BC-06“; gemeint ist dasselbe.

Wozu dienen die Rahmenbedingungen?

Die Angaben informieren Kunden über das Niveau an Informationssicherheit, das der Dienst bietet. Nach Abschnitt 4 sollen sie Kunden ermöglichen, die Eignung des Dienstes für ihren Anwendungsfall zu beurteilen, und Berichte verschiedener Anbieter vergleichbar machen. Geschrieben werden sie für sachverständiges Personal der Kunden: Personen, die Vorgaben zur Informationssicherheit machen oder umsetzen, deren Wirksamkeit prüfen oder die Eignung des Dienstes rechtlich und regulatorisch beurteilen, etwa aus IT, Compliance und Interner Revision.

Daraus folgt der Maßstab für die Formulierung: Die Leserin kennt Ihren Vertrag nicht und hat wenig Zeit. Sie muss jede Angabe schnell finden und ohne Rückfrage verstehen. Wie die Rahmenbedingungen im Katalog insgesamt eingeordnet sind, zeigt die Seite C5-Kriterienkatalog.

Die sechs Rahmenbedingungen im Überblick

Titel nach der deutschen Fassung 1.1.0. Die Spalte „Was Kunden daraus ablesen“ ist unsere Einordnung.

IDTitel (Katalog)Wo die Angaben stehenWas Kunden daraus ablesen
GC-01Angaben zu anwendbarem Recht, Gerichtsbarkeit, Länder, Partitionen, Regionen, Zonen und StandorteSystembeschreibung und vertragliche Vereinbarungenwelche Rechtsordnungen auf den Anbieter wirken und wo ihre Daten liegen
GC-02Angaben zu Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Regelbetriebverbindlich in den vertraglichen Vereinbarungen; die Systembeschreibung gibt an, wowelche Verfügbarkeit und Reaktion zugesagt ist und was bei Verfehlung folgt
GC-03Angaben zu Wiederanlaufparametern im Notbetriebauf Anfrage für sachverständiges Personal der Kunden; die Systembeschreibung gibt an, woWerte für die eigene Business-Impact-Analyse
GC-04Angaben zum Ansatz zur Sicherstellung der DienstverfügbarkeitInformationen für Kunden; die Systembeschreibung gibt an, wowie die Ausfallsicherheit in Infrastruktur und Dienst aufgebaut ist
GC-05Angaben zum Umgang mit Untersuchungsanfragen von staatlichen StellenSystembeschreibungRisiko, dass Behörden auf ihre Daten zugreifen
GC-06Angaben zu Zertifizierungen oder BescheinigungenSystembeschreibungwelche weiteren Nachweise unabhängiger Dritter vorliegen
Übersicht „Rahmenbedingungen GC-01 bis GC-06: wo die Angaben stehen“, Mindestinhalt 3 jeder Systembeschreibung. Matrix mit vier Spalten Systembeschreibung, Vertrag oder SLA, auf Anfrage, Informationen für Kunden; gefüllter Punkt: Angaben stehen hier, Ring: Systembeschreibung sagt, wo. GC-01 Recht, Gerichtsbarkeit, Länder und Standorte (6 Angaben): Systembeschreibung und Vertrag. GC-02 Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Regelbetrieb (5 Angaben): verbindlich im Vertrag, Ring bei der Systembeschreibung. GC-03 Wiederanlaufparameter im Notbetrieb (5 Parameter): auf Anfrage für sachverständiges Personal, Ring bei der Systembeschreibung. GC-04 Ansatz zur Sicherstellung der Dienstverfügbarkeit: Informationen für Kunden, Ring bei der Systembeschreibung. GC-05 Untersuchungsanfragen staatlicher Stellen (7 Aspekte): Systembeschreibung. GC-06 Zertifizierungen oder Bescheinigungen (5 Bereiche): Systembeschreibung. Hinweis: Die Darstellung ist nur sachgerecht, wenn sie die Angaben zu den Rahmenbedingungen und zu den Subdienstleistern enthält (Abschnitt 3.4.7).
Grafik antippen, um sie in voller Größe zu öffnen.Wo die Angaben zu GC-01 bis GC-06 stehen. Quelle: BSI, Kriterienkatalog Cloud Computing C5:2026, Version 1.1.0, Abschnitte 3.4.7 und 4; eigene Darstellung.

Wie hängen Rahmenbedingungen und Systembeschreibung zusammen?

Die Angaben sind Mindestinhalt 3 der Systembeschreibung: „Informationen zu den allgemeinen Rahmenbedingungen des Cloud-Dienstes gemäß den Kriterien in Abschnitt 4“ (Abschnitt 3.4.5.1). Nach Abschnitt 3.4.7 ist die Darstellung des Anbieters nur dann sachgerecht, wenn sie diese Angaben und die Angaben zu den Subdienstleistern enthält. Fehlen sie, fehlt also mehr als ein Kapitel. Die übrigen Mindestinhalte und den Aufbau der Beschreibung erklärt die Seite Systembeschreibung.

Zwei Besonderheiten gelten:

  • Verweise statt Werte bei GC-02 bis GC-04. Die Werte selbst stehen im Vertrag, in der Betriebsdokumentation oder in Unterlagen auf Anfrage. Die Systembeschreibung sagt, wo sie zu finden sind, und zwar konkret je Aspekt. Nehmen Sie die Werte zusätzlich in den Bericht auf, etwa in einen Abschnitt „Sonstige vom Cloud-Anbieter bereitgestellte Informationen“, unterliegen sie dort nach den Hinweisen zu GC-02 bis GC-04 nicht den Prüfungshandlungen, und der Prüfer gibt dazu kein Prüfungsurteil ab.
  • Direkte Prüfung. Bei einer direkten Prüfung gibt es keine Systembeschreibung des Anbieters. Dann dokumentiert der Prüfer die Angaben zu den Rahmenbedingungen nach den Informationen, die der Anbieter ihm gibt (Abschnitt 4).

Was gehört in jede Rahmenbedingung?

Die folgende Übersicht fasst die Anforderungen verkürzt und in eigenen Worten zusammen und nennt, worauf Sie beim Schreiben achten sollten; die rechte Spalte ist unsere Empfehlung. Sie ersetzt den Katalog nicht: Maßgeblich ist der Wortlaut von Abschnitt 4, mit allen Einzelpunkten und Hinweisen; lesen Sie ihn, bevor Sie die Systembeschreibung schreiben.

GCKern der Anforderung (verkürzt)Worauf Sie achten
GC-01anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit, Sitz der Gesellschaften, Orte der DatenverarbeitungOrte für alle Datentypen nennen und Verarbeitung, Speicherung und Sicherung unterscheiden; nicht geprüfte Regionen oder Standorte ausweisen. Die Begriffe Partition, Region, Zone und Standort stehen in Abschnitt 1.2. Technisch abgesichert wird die vereinbarte Region durch PSS-12, siehe PSS; bei ausländischer Muttergesellschaft siehe Internationale Anbieter.
GC-02verbindliche Zusagen zu Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Regelbetrieb, mit RechtsfolgenWerte gehören in Vertrag oder SLA; Durchschnittswerte ohne Zusage gesondert kennzeichnen.
GC-03Wiederanlaufparameter für den Notbetrieb, auf Anfrage für sachverständiges Personal der KundenKunden brauchen die Werte für ihre Business-Impact-Analyse; sie müssen zu Ihrer eigenen Analyse und Ihren Tests passen, siehe BCM.
GC-04Ansatz zur Dienstverfügbarkeit: Metriken und Architekturprinzipien für physische und logische Resilienzverständlich für Fachleute beschreiben, mit Bezug auf Ihre tatsächliche Architektur und ohne Werbeaussagen.
GC-05Umgang mit Anfragen staatlicher Stellen: Verfahren, Einbindung der Kunden, Möglichkeit der Entschlüsselung, Zahlenden tatsächlichen technischen Stand angeben, auch wenn Sie entschlüsseln können; Zahlen mit Bezugszeitraum. Welche Rechtsordnungen relevant sind, hängt von Sitz und Standorten ab und ist im Einzelfall rechtlich zu prüfen. Den Ablauf zeigt die Seite INQ.
GC-06vorhandene und gültige Zertifizierungen oder Bescheinigungen unabhängiger Dritterje Nachweis Datum, Aussteller, Geltungsbereich und Gültigkeit; Sie müssen nicht für jeden Bereich einen Nachweis haben, aber die vorhandenen vollständig nennen.

Ändern sich Standorte, Subdienstleister oder Zusagen während des Prüfungszeitraums eines Typ-2-Berichts, prüfen Sie, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt, die die Systembeschreibung offenlegen muss, siehe wesentliche Änderungen und Ereignisse.

Wie formulieren Sie die Angaben belastbar?

Die folgenden Regeln sind unsere Empfehlung; sie folgen aus dem Wortlaut von Abschnitt 4 und aus dem, was Kunden mit den Angaben tun.

  • Eine Quelle je Wert. Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Rechtsfolgen stehen im Vertrag oder SLA. Die Systembeschreibung verweist je Aspekt auf Dokument und Abschnitt und wiederholt die Werte nicht in eigenen Worten. So kann keine Abweichung zwischen Bericht und Vertrag entstehen.
  • Verbindlich oder Durchschnitt kennzeichnen. Wo ein Wert nur ein Durchschnitt ohne Zusage ist, steht das ausdrücklich dabei, wie GC-02 es verlangt.
  • Alle Datentypen und alle Orte. GC-01 nennt Kundendaten, abgeleitete Cloud-Dienstdaten und Kontodaten und unterscheidet Verarbeitung, Speicherung und Sicherung. Nennen Sie auch den Ort der Datensicherungen und der Subdienstleister; die Angaben müssen zu Mindestinhalt 8 und zum Subdienstleisterinventar passen.
  • Ausschlüsse benennen. Betreiben Sie Regionen oder Standorte, die nicht geprüft sind, nennen Sie sie mit dem Hinweis auf den Ausschluss (GC-01 Nr. 6).
  • Zahlen mit Bezugszeitraum, auch null. Bei GC-05 geben Sie an, auf welchen Zeitraum sich die Zahl der Anfragen und Weitergaben bezieht. Gab es keine, schreiben Sie „keine“ statt den Punkt auszulassen.
  • Nur gültige Nachweise mit vier Angaben. Bei GC-06 nur Zertifikate und Berichte, die im betrachteten Zeitraum gültig sind, jeweils mit Datum, Aussteller, Geltungsbereich und Gültigkeit. Ein C5-Testat ist ein Prüfbericht, kein Zertifikat; schreiben Sie nie „C5-zertifiziert“.
  • Für Fachleute schreiben, nicht für den Vertrieb. Keine Werbeaussagen wie „höchste Verfügbarkeit“; jede Aussage muss sich an Vertrag, Architektur oder Nachweis festmachen lassen.

Beispiel-Formulierungen als Arbeitshilfe

Fiktives Beispiel, kein Kunde. Ein Anbieter betreibt eine Termin- und Abrechnungsplattform für Physiotherapiepraxen als SaaS auf der Infrastruktur eines großen Cloud-Anbieters in Deutschland. Die Formulierungen sind eigene Vorschläge, kein Katalogtext; Werte in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre eigenen. Den genauen Wortlaut stimmen Sie mit Ihrem Prüfer und, wo Vertrag und Recht berührt sind, mit Ihrer Rechtsberatung ab.

GCBeispiel-Formulierung in der Systembeschreibung
GC-01„Für die Verträge über den Dienst gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Gerichtsstand ist [Ort]. Diese Systembeschreibung hat die [Firma] GmbH erstellt, registriert in Deutschland. Oberste Muttergesellschaft ist die [Holding], registriert in [Land]. Kundendaten, abgeleitete Cloud-Dienstdaten und Kontodaten werden in der Region [Region] des Subdienstleisters [Plattform] mit den Zonen [A] und [B] in [Stadt], Deutschland, verarbeitet und gespeichert; Datensicherungen liegen in Zone [C] derselben Region. Die Region [Region 2], in der der Dienst auf Wunsch einzelner Kunden betrieben wird, ist nicht Gegenstand dieser Prüfung.“
GC-02„Die verbindlichen Angaben zur Verfügbarkeit stehen im Service Level Agreement (Anlage 2 zum Rahmenvertrag, Fassung [Datum]): Verfügbarkeit in Abschnitt 2.1, Kategorien und Prioritäten von Störungen in 2.2, Reaktionszeiten je Kategorie in 2.3, Wiederherstellungszeiten in 2.4, Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung in 2.5. Die im Statusportal veröffentlichten Monatswerte sind Ist-Werte und keine Zusage.“
GC-03„Angaben zu MTPD, RTO, RPO, Zeit bis zum Notbetrieb, Notbetriebsniveau und Zeit bis zum Regelbetrieb stellen wir sachverständigem Personal unserer Kunden auf Anfrage im Dokument ‚Wiederanlaufparameter [Dienst]‘, Abschnitte 1 bis 5, bereit. Anfragen richten Sie an [Adresse].“
GC-04„Unseren Ansatz zur Verfügbarkeit beschreibt das Dokument ‚Architektur und Ausfallsicherheit [Dienst]‘ im Kundenportal: Verfügbarkeitsmetriken in Abschnitt 1, Verteilung über [Anzahl] Zonen und Redundanz der Rechenzentren in Abschnitt 2, logische Resilienz der Anwendung (Lastverteilung, Datenbankreplikation, Wiederanlauf) in Abschnitt 3, historische Verfügbarkeit der letzten zwölf Monate in Abschnitt 4.“
GC-05„Anfragen staatlicher Stellen auf Zugriff auf oder Offenlegung von Kundendaten bearbeiten wir nach dem in Kapitel [x] beschriebenen Verfahren: dokumentierte juristische Prüfung der Rechtsgrundlage, unverzügliche Information des betroffenen Kunden, soweit rechtlich zulässig, Hinweis auf seine Widerspruchsmöglichkeiten. Kundendaten speichern wir verschlüsselt; die Schlüssel verwalten wir, eine Entschlüsselung ist uns technisch möglich und erfolgt nur nach dem genannten Verfahren. Im Zeitraum [von] bis [bis] haben wir [Anzahl] Anfragen aus [Ländern] erhalten; in [Anzahl] Fällen wurden Daten weitergegeben. Die technischen Verfahren beschreibt das Dokument nach INQ-04 im Kundenportal.“
GC-06„ISO/IEC 27001:2022, Zertifikat Nr. [Nummer], ausgestellt am [Datum] von [Zertifizierungsstelle], Geltungsbereich: Entwicklung und Betrieb des Dienstes [Dienst] am Standort [Ort], gültig bis [Datum]. Weitere Zertifizierungen oder Bescheinigungen zu den Bereichen nach GC-06 bestehen derzeit nicht.“

Die GC-05-Formulierung zeigt bewusst einen Anbieter, der entschlüsseln kann. Die Angabe muss den tatsächlichen Stand wiedergeben; eine günstigere Darstellung wäre eine Verfälschung, die die Systembeschreibung nach Abschnitt 3.4.5.1 nicht enthalten darf.

Mögliche Fehler und wie Sie sie vermeiden

Möglicher FehlerWirkungAbhilfe
SLA-Werte in der Systembeschreibung weichen vom Vertrag abKunden lesen widersprüchliche Zusagen; die Darstellung ist nicht nachvollziehbar.nur verweisen, je Aspekt mit Dokument und Abschnitt
Ort der Datensicherungen fehltGC-01 Nr. 5 verlangt auch die Orte der Sicherung; die Angabe ist unvollständig.Verarbeitung, Speicherung und Sicherung getrennt nennen
Land der Muttergesellschaft fehltGC-01 Nr. 4 ist nicht erfüllt; den Kunden fehlt eine Angabe für ihre Risikobewertung.Konzernstruktur bis zur obersten Muttergesellschaft klären
GC-05 ohne ZahlenNr. 6 und 7 fehlen; Kunden können nicht einschätzen, wie oft Anfragen vorkommen.Register nach INQ-01 führen, Zahlen mit Zeitraum angeben
GC-06 nennt abgelaufene Zertifikate oder schreibt „C5-zertifiziert“GC-06 verlangt gültige Nachweise; ein C5-Testat ist kein Zertifikat.Gültigkeit vor jeder Fassung prüfen, Begriffe korrekt verwenden

Häufige Fragen

Wer schreibt die Angaben zu den Rahmenbedingungen?+
Der Katalog legt das nicht fest; verantwortlich ist der Anbieter. Wir empfehlen, die Angaben dort einzusammeln, wo das Wissen liegt: Recht und Einkauf für Recht, Gesellschaften, Verträge und Behördenanfragen (GC-01, GC-02, GC-05), Betrieb für Standorte, Wiederanlauf und Architektur (GC-01, GC-03, GC-04), das Informationssicherheitsmanagement für Zertifikate und Berichte (GC-06). Eine Person führt die Fassung für die Systembeschreibung.
Prüft der Prüfer meine SLA-Werte?+
Er prüft, ob die Systembeschreibung die Angaben zu den Rahmenbedingungen enthält und sachgerecht darstellt. Bei GC-02 bis GC-04 verweist die Beschreibung auf die Fundstellen der Werte. Nehmen Sie die Werte zusätzlich als „Sonstige vom Cloud-Anbieter bereitgestellte Informationen“ in den Bericht auf, unterliegen sie dort nach dem Katalog nicht den Prüfungshandlungen, und der Prüfer gibt dazu kein Prüfungsurteil ab.
Muss ich meine Wiederanlaufzeiten veröffentlichen?+
Nein. Nach GC-03 stellen Sie die Wiederanlaufparameter auf Anfrage von sachverständigem Personal der Kunden bereit. Die Systembeschreibung gibt an, wo diese Informationen zu finden sind, mit Verweisen je Parameter.
Brauche ich für GC-06 bestimmte Zertifikate?+
Nein. Der Katalog stellt ausdrücklich klar, dass Sie nicht zu allen genannten Bereichen eine Zertifizierung oder Bescheinigung vorhalten müssen. Verlangt sind transparente Angaben zu den vorhandenen und gültigen Nachweisen, je Nachweis mit Ausstellungsdatum, Aussteller, Geltungsbereich und Gültigkeit.
Was ändert sich, wenn ich nur eine Region anbiete?+
Bei GC-01 nennen Sie dann diese eine Region mit ihren Zonen und Standorten. Das Kriterium PSS-12 verlangt keine mehreren Regionen; nur eine Partition ist keine Abweichung. Wichtig bleibt, dass Kundendaten und ihre Datensicherungen nur in der vertraglich vereinbarten Region verarbeitet und gespeichert werden, auch bei Ihren Service-Organisationen (PSS-12.01B und PSS-12.02B). Die Angabe allein genügt dafür nicht; die Architektur muss es sicherstellen.

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Quellen

Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).