Stand: 2026-11-01
Die Rahmenbedingungen heißen im Katalog „Angaben zu den Rahmenbedingungen des Cloud-Dienstes“, englisch „General Conditions“, daher die Kürzel GC-01 bis GC-06 (Abschnitt 4). Sie zählen nicht zu den 168 Kriterien in Abschnitt 5, gehören aber in jede Systembeschreibung. In der BSI-FAQ heißen sie noch „BC-01 bis BC-06“; gemeint ist dasselbe.
Wozu dienen die Rahmenbedingungen?
Die Angaben informieren Kunden über das Niveau an Informationssicherheit, das der Dienst bietet. Nach Abschnitt 4 sollen sie Kunden ermöglichen, die Eignung des Dienstes für ihren Anwendungsfall zu beurteilen, und Berichte verschiedener Anbieter vergleichbar machen. Geschrieben werden sie für sachverständiges Personal der Kunden: Personen, die Vorgaben zur Informationssicherheit machen oder umsetzen, deren Wirksamkeit prüfen oder die Eignung des Dienstes rechtlich und regulatorisch beurteilen, etwa aus IT, Compliance und Interner Revision.
Daraus folgt der Maßstab für die Formulierung: Die Leserin kennt Ihren Vertrag nicht und hat wenig Zeit. Sie muss jede Angabe schnell finden und ohne Rückfrage verstehen. Wie die Rahmenbedingungen im Katalog insgesamt eingeordnet sind, zeigt die Seite C5-Kriterienkatalog.
Die sechs Rahmenbedingungen im Überblick
Titel nach der deutschen Fassung 1.1.0. Die Spalte „Was Kunden daraus ablesen“ ist unsere Einordnung.
| ID | Titel (Katalog) | Wo die Angaben stehen | Was Kunden daraus ablesen |
|---|---|---|---|
| GC-01 | Angaben zu anwendbarem Recht, Gerichtsbarkeit, Länder, Partitionen, Regionen, Zonen und Standorte | Systembeschreibung und vertragliche Vereinbarungen | welche Rechtsordnungen auf den Anbieter wirken und wo ihre Daten liegen |
| GC-02 | Angaben zu Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Regelbetrieb | verbindlich in den vertraglichen Vereinbarungen; die Systembeschreibung gibt an, wo | welche Verfügbarkeit und Reaktion zugesagt ist und was bei Verfehlung folgt |
| GC-03 | Angaben zu Wiederanlaufparametern im Notbetrieb | auf Anfrage für sachverständiges Personal der Kunden; die Systembeschreibung gibt an, wo | Werte für die eigene Business-Impact-Analyse |
| GC-04 | Angaben zum Ansatz zur Sicherstellung der Dienstverfügbarkeit | Informationen für Kunden; die Systembeschreibung gibt an, wo | wie die Ausfallsicherheit in Infrastruktur und Dienst aufgebaut ist |
| GC-05 | Angaben zum Umgang mit Untersuchungsanfragen von staatlichen Stellen | Systembeschreibung | Risiko, dass Behörden auf ihre Daten zugreifen |
| GC-06 | Angaben zu Zertifizierungen oder Bescheinigungen | Systembeschreibung | welche weiteren Nachweise unabhängiger Dritter vorliegen |

Wie hängen Rahmenbedingungen und Systembeschreibung zusammen?
Die Angaben sind Mindestinhalt 3 der Systembeschreibung: „Informationen zu den allgemeinen Rahmenbedingungen des Cloud-Dienstes gemäß den Kriterien in Abschnitt 4“ (Abschnitt 3.4.5.1). Nach Abschnitt 3.4.7 ist die Darstellung des Anbieters nur dann sachgerecht, wenn sie diese Angaben und die Angaben zu den Subdienstleistern enthält. Fehlen sie, fehlt also mehr als ein Kapitel. Die übrigen Mindestinhalte und den Aufbau der Beschreibung erklärt die Seite Systembeschreibung.
Zwei Besonderheiten gelten:
- Verweise statt Werte bei GC-02 bis GC-04. Die Werte selbst stehen im Vertrag, in der Betriebsdokumentation oder in Unterlagen auf Anfrage. Die Systembeschreibung sagt, wo sie zu finden sind, und zwar konkret je Aspekt. Nehmen Sie die Werte zusätzlich in den Bericht auf, etwa in einen Abschnitt „Sonstige vom Cloud-Anbieter bereitgestellte Informationen“, unterliegen sie dort nach den Hinweisen zu GC-02 bis GC-04 nicht den Prüfungshandlungen, und der Prüfer gibt dazu kein Prüfungsurteil ab.
- Direkte Prüfung. Bei einer direkten Prüfung gibt es keine Systembeschreibung des Anbieters. Dann dokumentiert der Prüfer die Angaben zu den Rahmenbedingungen nach den Informationen, die der Anbieter ihm gibt (Abschnitt 4).
Was gehört in jede Rahmenbedingung?
Die folgende Übersicht fasst die Anforderungen verkürzt und in eigenen Worten zusammen und nennt, worauf Sie beim Schreiben achten sollten; die rechte Spalte ist unsere Empfehlung. Sie ersetzt den Katalog nicht: Maßgeblich ist der Wortlaut von Abschnitt 4, mit allen Einzelpunkten und Hinweisen; lesen Sie ihn, bevor Sie die Systembeschreibung schreiben.
| GC | Kern der Anforderung (verkürzt) | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| GC-01 | anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit, Sitz der Gesellschaften, Orte der Datenverarbeitung | Orte für alle Datentypen nennen und Verarbeitung, Speicherung und Sicherung unterscheiden; nicht geprüfte Regionen oder Standorte ausweisen. Die Begriffe Partition, Region, Zone und Standort stehen in Abschnitt 1.2. Technisch abgesichert wird die vereinbarte Region durch PSS-12, siehe PSS; bei ausländischer Muttergesellschaft siehe Internationale Anbieter. |
| GC-02 | verbindliche Zusagen zu Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung im Regelbetrieb, mit Rechtsfolgen | Werte gehören in Vertrag oder SLA; Durchschnittswerte ohne Zusage gesondert kennzeichnen. |
| GC-03 | Wiederanlaufparameter für den Notbetrieb, auf Anfrage für sachverständiges Personal der Kunden | Kunden brauchen die Werte für ihre Business-Impact-Analyse; sie müssen zu Ihrer eigenen Analyse und Ihren Tests passen, siehe BCM. |
| GC-04 | Ansatz zur Dienstverfügbarkeit: Metriken und Architekturprinzipien für physische und logische Resilienz | verständlich für Fachleute beschreiben, mit Bezug auf Ihre tatsächliche Architektur und ohne Werbeaussagen. |
| GC-05 | Umgang mit Anfragen staatlicher Stellen: Verfahren, Einbindung der Kunden, Möglichkeit der Entschlüsselung, Zahlen | den tatsächlichen technischen Stand angeben, auch wenn Sie entschlüsseln können; Zahlen mit Bezugszeitraum. Welche Rechtsordnungen relevant sind, hängt von Sitz und Standorten ab und ist im Einzelfall rechtlich zu prüfen. Den Ablauf zeigt die Seite INQ. |
| GC-06 | vorhandene und gültige Zertifizierungen oder Bescheinigungen unabhängiger Dritter | je Nachweis Datum, Aussteller, Geltungsbereich und Gültigkeit; Sie müssen nicht für jeden Bereich einen Nachweis haben, aber die vorhandenen vollständig nennen. |
Ändern sich Standorte, Subdienstleister oder Zusagen während des Prüfungszeitraums eines Typ-2-Berichts, prüfen Sie, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt, die die Systembeschreibung offenlegen muss, siehe wesentliche Änderungen und Ereignisse.
Wie formulieren Sie die Angaben belastbar?
Die folgenden Regeln sind unsere Empfehlung; sie folgen aus dem Wortlaut von Abschnitt 4 und aus dem, was Kunden mit den Angaben tun.
- Eine Quelle je Wert. Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Rechtsfolgen stehen im Vertrag oder SLA. Die Systembeschreibung verweist je Aspekt auf Dokument und Abschnitt und wiederholt die Werte nicht in eigenen Worten. So kann keine Abweichung zwischen Bericht und Vertrag entstehen.
- Verbindlich oder Durchschnitt kennzeichnen. Wo ein Wert nur ein Durchschnitt ohne Zusage ist, steht das ausdrücklich dabei, wie GC-02 es verlangt.
- Alle Datentypen und alle Orte. GC-01 nennt Kundendaten, abgeleitete Cloud-Dienstdaten und Kontodaten und unterscheidet Verarbeitung, Speicherung und Sicherung. Nennen Sie auch den Ort der Datensicherungen und der Subdienstleister; die Angaben müssen zu Mindestinhalt 8 und zum Subdienstleisterinventar passen.
- Ausschlüsse benennen. Betreiben Sie Regionen oder Standorte, die nicht geprüft sind, nennen Sie sie mit dem Hinweis auf den Ausschluss (GC-01 Nr. 6).
- Zahlen mit Bezugszeitraum, auch null. Bei GC-05 geben Sie an, auf welchen Zeitraum sich die Zahl der Anfragen und Weitergaben bezieht. Gab es keine, schreiben Sie „keine“ statt den Punkt auszulassen.
- Nur gültige Nachweise mit vier Angaben. Bei GC-06 nur Zertifikate und Berichte, die im betrachteten Zeitraum gültig sind, jeweils mit Datum, Aussteller, Geltungsbereich und Gültigkeit. Ein C5-Testat ist ein Prüfbericht, kein Zertifikat; schreiben Sie nie „C5-zertifiziert“.
- Für Fachleute schreiben, nicht für den Vertrieb. Keine Werbeaussagen wie „höchste Verfügbarkeit“; jede Aussage muss sich an Vertrag, Architektur oder Nachweis festmachen lassen.
Beispiel-Formulierungen als Arbeitshilfe
Fiktives Beispiel, kein Kunde. Ein Anbieter betreibt eine Termin- und Abrechnungsplattform für Physiotherapiepraxen als SaaS auf der Infrastruktur eines großen Cloud-Anbieters in Deutschland. Die Formulierungen sind eigene Vorschläge, kein Katalogtext; Werte in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre eigenen. Den genauen Wortlaut stimmen Sie mit Ihrem Prüfer und, wo Vertrag und Recht berührt sind, mit Ihrer Rechtsberatung ab.
| GC | Beispiel-Formulierung in der Systembeschreibung |
|---|---|
| GC-01 | „Für die Verträge über den Dienst gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; Gerichtsstand ist [Ort]. Diese Systembeschreibung hat die [Firma] GmbH erstellt, registriert in Deutschland. Oberste Muttergesellschaft ist die [Holding], registriert in [Land]. Kundendaten, abgeleitete Cloud-Dienstdaten und Kontodaten werden in der Region [Region] des Subdienstleisters [Plattform] mit den Zonen [A] und [B] in [Stadt], Deutschland, verarbeitet und gespeichert; Datensicherungen liegen in Zone [C] derselben Region. Die Region [Region 2], in der der Dienst auf Wunsch einzelner Kunden betrieben wird, ist nicht Gegenstand dieser Prüfung.“ |
| GC-02 | „Die verbindlichen Angaben zur Verfügbarkeit stehen im Service Level Agreement (Anlage 2 zum Rahmenvertrag, Fassung [Datum]): Verfügbarkeit in Abschnitt 2.1, Kategorien und Prioritäten von Störungen in 2.2, Reaktionszeiten je Kategorie in 2.3, Wiederherstellungszeiten in 2.4, Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung in 2.5. Die im Statusportal veröffentlichten Monatswerte sind Ist-Werte und keine Zusage.“ |
| GC-03 | „Angaben zu MTPD, RTO, RPO, Zeit bis zum Notbetrieb, Notbetriebsniveau und Zeit bis zum Regelbetrieb stellen wir sachverständigem Personal unserer Kunden auf Anfrage im Dokument ‚Wiederanlaufparameter [Dienst]‘, Abschnitte 1 bis 5, bereit. Anfragen richten Sie an [Adresse].“ |
| GC-04 | „Unseren Ansatz zur Verfügbarkeit beschreibt das Dokument ‚Architektur und Ausfallsicherheit [Dienst]‘ im Kundenportal: Verfügbarkeitsmetriken in Abschnitt 1, Verteilung über [Anzahl] Zonen und Redundanz der Rechenzentren in Abschnitt 2, logische Resilienz der Anwendung (Lastverteilung, Datenbankreplikation, Wiederanlauf) in Abschnitt 3, historische Verfügbarkeit der letzten zwölf Monate in Abschnitt 4.“ |
| GC-05 | „Anfragen staatlicher Stellen auf Zugriff auf oder Offenlegung von Kundendaten bearbeiten wir nach dem in Kapitel [x] beschriebenen Verfahren: dokumentierte juristische Prüfung der Rechtsgrundlage, unverzügliche Information des betroffenen Kunden, soweit rechtlich zulässig, Hinweis auf seine Widerspruchsmöglichkeiten. Kundendaten speichern wir verschlüsselt; die Schlüssel verwalten wir, eine Entschlüsselung ist uns technisch möglich und erfolgt nur nach dem genannten Verfahren. Im Zeitraum [von] bis [bis] haben wir [Anzahl] Anfragen aus [Ländern] erhalten; in [Anzahl] Fällen wurden Daten weitergegeben. Die technischen Verfahren beschreibt das Dokument nach INQ-04 im Kundenportal.“ |
| GC-06 | „ISO/IEC 27001:2022, Zertifikat Nr. [Nummer], ausgestellt am [Datum] von [Zertifizierungsstelle], Geltungsbereich: Entwicklung und Betrieb des Dienstes [Dienst] am Standort [Ort], gültig bis [Datum]. Weitere Zertifizierungen oder Bescheinigungen zu den Bereichen nach GC-06 bestehen derzeit nicht.“ |
Die GC-05-Formulierung zeigt bewusst einen Anbieter, der entschlüsseln kann. Die Angabe muss den tatsächlichen Stand wiedergeben; eine günstigere Darstellung wäre eine Verfälschung, die die Systembeschreibung nach Abschnitt 3.4.5.1 nicht enthalten darf.
Mögliche Fehler und wie Sie sie vermeiden
| Möglicher Fehler | Wirkung | Abhilfe |
|---|---|---|
| SLA-Werte in der Systembeschreibung weichen vom Vertrag ab | Kunden lesen widersprüchliche Zusagen; die Darstellung ist nicht nachvollziehbar. | nur verweisen, je Aspekt mit Dokument und Abschnitt |
| Ort der Datensicherungen fehlt | GC-01 Nr. 5 verlangt auch die Orte der Sicherung; die Angabe ist unvollständig. | Verarbeitung, Speicherung und Sicherung getrennt nennen |
| Land der Muttergesellschaft fehlt | GC-01 Nr. 4 ist nicht erfüllt; den Kunden fehlt eine Angabe für ihre Risikobewertung. | Konzernstruktur bis zur obersten Muttergesellschaft klären |
| GC-05 ohne Zahlen | Nr. 6 und 7 fehlen; Kunden können nicht einschätzen, wie oft Anfragen vorkommen. | Register nach INQ-01 führen, Zahlen mit Zeitraum angeben |
| GC-06 nennt abgelaufene Zertifikate oder schreibt „C5-zertifiziert“ | GC-06 verlangt gültige Nachweise; ein C5-Testat ist kein Zertifikat. | Gültigkeit vor jeder Fassung prüfen, Begriffe korrekt verwenden |
Häufige Fragen
Wer schreibt die Angaben zu den Rahmenbedingungen?+
Prüft der Prüfer meine SLA-Werte?+
Muss ich meine Wiederanlaufzeiten veröffentlichen?+
Brauche ich für GC-06 bestimmte Zertifikate?+
Was ändert sich, wenn ich nur eine Region anbiete?+
Weiterlesen
- Systembeschreibung C5: Mindestinhalte, Gliederung, Prüfung
- C5-Kriterienkatalog: Aufbau, Basis- und Zusatzkriterien
- C5 INQ: Behördliche Auskunfts- und Herausgabeverlangen
- C5 BCM: Notfallmanagement und Restore-Tests nach C5:2026
- C5 PSS: Produktsicherheit des Cloud-Dienstes nach C5:2026
- C5 in Deutschland: internationale Anbieter im Gesundheitsmarkt
- C5-Subdienstleisterinventar: Beispiel und Auswertung
- C5 wesentliche Ereignisse und Änderungen im Typ-2-Bericht
- C5-Gap-Analyse: Lücken, Maßnahmenplan und Projektplanung
Quellen
- BSI: Kriterienkatalog Cloud Computing C5:2026, Version 1.1.0 (PDF, deutsch), Abschnitt 4 GC-01 bis GC-06, Abschnitte 1.2, 3.4.5.1 und 3.4.7, PSS-12, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 (abgerufen am 2026-11-01)
- BSI: Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue C5:2026, Version 1.0.1 (PDF, englisch), Abschnitt 4 General Conditions, lizenziert unter CC BY-ND 4.0 (abgerufen am 2026-11-01)
- BSI: Häufig gestellte Fragen zum C5 (Bezeichnung „BC-01 bis BC-06“) (abgerufen am 2026-11-01)
- BSI: C5:2026 (Übersichtsseite mit Downloads) (abgerufen am 2026-11-01)
Diese Inhalte dienen der allgemeinen technischen und organisatorischen Information und stellen keine Rechtsberatung dar (keine Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG).
